Stockflecken mit Forderung der Beseitigung durch Mieter - Nachweispflicht nachgekommen?

Diskutiere Stockflecken mit Forderung der Beseitigung durch Mieter - Nachweispflicht nachgekommen? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich brauche gerade ein wenig Rat und hoffe dass sich vielleicht jemand von Vermieter- oder Mieterseite findet der mir etwas weiterhelfen...
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lebo

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Hallo,

ich brauche gerade ein wenig Rat und hoffe dass sich vielleicht jemand von Vermieter- oder Mieterseite findet der mir etwas weiterhelfen kann. Ich wohne seit 3 Jahren in einer WG in einer Wohnung die zwar relativ gut in Schuss ist aber auf jeden Fall abgewohnt und seit Ewigkeiten hat der Vermieter keine großen Renovierungen dort durchgeführt, immer dann das Nötigste wenn man es einfordert halt.
Nun haben wir trotz einem normalen Heizverhalten (den Anforderungen des Mietvertrags auf jeden Fall entsprechend) und regelmäßigem Lüftens (täglich und nicht nur auf Kipp) in allen Räumen vereinzelt Stockflecken. In einem Raum ist das Problem bekannt und dort ist die letzten zwei Jahre immer im Herbst/Winter das selbe aufgetreten, wurde aber durch einen Maler beseitigt und der Vermieter hat die Kosten übernommen, ohne ein Fehlverhalten unsererseits zu vermuten.

Nun haben wir ihm das Problem erneut mitgeteilt, aber nach 3-4 Wochen ein Schreiben bekommen, dass wir innerhalb von zwei Wochen alle Schäden/Stockflecken zu beheben haben. Die Forderung beruht auf einer anscheinend mündlichen Aussage des Malers dem Vermieter gegenüber, dass es durch Fehlverhalten der Mieter hervorgerufen ist und nicht baulicher Art, welche wir jedoch nicht nachvollziehen können. Als der Maler da war wurde uns etwas anderes gesagt, nach dem Motto bei unsanierten Nachkriegsbauten kann es gut sein und auftreten ohne falsches Verhalten. Nun ist meine Frage: Ist der Vermieter seiner Nachweispflicht durch eine mündliche und etwas fragliche Aussage nachgekommen oder bedarf es einer schriftlichen Feststellung des Handwerkers die wir einsehen dürfen? Und wie könnten wir im möglichen Falle beweisen dass Lüften und Heizen in einem unserer Meinung nach angemessenen Umfang geschehen ist? Die Wohnung ist im obersten Stockwerk und liegt an einem Treppenhaus mit undichten und einfachverglasten Fenstern, die wahrscheinlich nie erneuert wurden nach Bau des Hauses. Auch unsere Wohnungstür ist alt und hat keine Dichtungen und hat einen großen Spalt, somit sind die Vorraussetzungen des Hauses nicht die Besten.

Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße
Lennart
 
  • Stockflecken mit Forderung der Beseitigung durch Mieter - Nachweispflicht nachgekommen? Beitrag #2
Andres

Andres

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In der aktuellen Situation muss niemand irgendjemandem etwas nachweisen. Der Mieter stellt Forderungen an den Vermieter, der Vermieter stellt Forderungen an den Mieter - das bleibt beiden Seiten (in weiten Grenzen) unbenommen. Insofern ...
Ist der Vermieter seiner Nachweispflicht durch eine mündliche und etwas fragliche Aussage nachgekommen oder bedarf es einer schriftlichen Feststellung des Handwerkers die wir einsehen dürfen? Und wie könnten wir im möglichen Falle beweisen dass Lüften und Heizen in einem unserer Meinung nach angemessenen Umfang geschehen ist?
... sind diese ganzen Fragen im Moment völlig irrelevant. Das ändert sich in dem Moment, in dem der Sachverhalt vor einem Gericht landet. Nun ist es ganz einfach: Der Anspruchsteller trägt grundsätzlich die Beweislast, ansonsten derjenige, der sich auf eine Behauptung berufen möchte. Wenn der Vermieter also den Mieter verklagt, dass er die verursachten Schäden zu beseitigen habe, trägt er die Beweislast, dass es überhaupt einen Schaden gibt und wer ihn verursacht hat. Wenn der Mieter den Vermieter verklagt, dass er seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nachzukommen hat (wobei die Klage vermutlich ein wenig anders lauten wird, aber das ist im Moment nicht weiter wichtig), trägt der Mieter die Beweislast, dass ein Mangel besteht. Wenn der Vermieter nun behauptet, dass der Mangel auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, trägt er für diese Behauptung die Beweislast.

Der Beweis kann in verschiedensten Formen erbracht werden. Es spricht nichts grundsätzlich dagegen, wenn ein Maler aussagt, was er für die Ursache des Schimmels hält, auch wenn solche Feststellungen vor Gericht normalerweise durch Gutachter erbracht werden.

Wenn das im ersten Moment nun nach einer ziemlich guten Situation für den Mieter klingt (was nicht ganz falsch ist), muss ich doch vorwarnen: Nach meiner Erfahrung ist Schimmel in den meisten Fällen auf das Verhalten der Mieter zurückzuführen. Es ist eine ganz einfache Frage: Wenn es in einer Wohnung jahrzehntelang nie Probleme mit Schimmel gab und nach einem Mieterwechsel kommen jedes Jahr nach Beginn der Heizperiode Beschwerden über Schimmel, ist die wahrscheinlichste Ursache dafür bei der Wohnung oder beim Mieter zu suchen?

Zur Ursache im konkreten Fall will ich keine Aussagen machen. Es lässt sich ohnehin nicht per Ferndiagnose klären. Dass der Schimmel in allen Räumen auftritt, spricht für mich weiter gegen bauliche Mängel (die ja dann in allen Räumen gleichermaßen vorliegen müssten), und die Angaben zum energetischen Zustand deuten für mich darauf hin, dass einfach nicht genug geheizt wird. Bis hierhin ist das aber nur ein persönliche Meinung ...
 
  • Stockflecken mit Forderung der Beseitigung durch Mieter - Nachweispflicht nachgekommen? Beitrag #3
Goldhamster

Goldhamster

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Hallo,

wenn jemand hier im Forum schreibt:
.... Ich wohne seit 3 Jahren in einer WG in einer Wohnung die zwar relativ gut in Schuss ist ...
dann vermute ich immer das Schlimmste: STUDENT*INNEN.


Der folgende Satz entkräftet nicht gerade die Befürchtung:
....
Nun haben wir trotz einem normalen Heizverhalten (den Anforderungen des Mietvertrags auf jeden Fall entsprechend) und regelmäßigem Lüftens (täglich und nicht nur auf Kipp) in allen Räumen vereinzelt Stockflecken. ...
Natürlich denkt ihr, dass euer Heiz- und Lüftungsverhalten vollkommen normal ist. Und somit auch in Ordnung.

...
Nun haben wir ihm das Problem erneut mitgeteilt, aber nach 3-4 Wochen ein Schreiben bekommen, dass wir innerhalb von zwei Wochen alle Schäden/Stockflecken zu beheben haben.....

Das geht ja garnicht! Hat der Vermieter etwa indirekt die Bewohner*innen eines Fehlers bezichtigt?
Kritik? Und dann noch von einem Vermieter? Das kennen die Angehörigen*innen der jetzigen Generation natürlich nicht!

Schließlich tut ihr was ihr könnt:
...regelmäßigem Lüftens (täglich und nicht nur auf Kipp)..
... Die Wohnung ist im obersten Stockwerk und liegt an einem Treppenhaus mit undichten und einfachverglasten Fenstern, die wahrscheinlich nie erneuert wurden nach Bau des Hauses. Auch unsere Wohnungstür ist alt und hat keine Dichtungen und hat einen großen Spalt, somit sind die Vorraussetzungen des Hauses nicht die Besten.
..
Und du fügst noch ein paar unbedeutende Kleinigkeiten an, die der Sache nichts zu tun haben.


Mein Tipp:
Überdenkt euer Nutzungsverhalten - dazu gehören auch die Heiz- und Lüftungsgewohnheit*innen.


Die Kleinigkeiten lässt stets weg
DER HAMSTER
 
  • Stockflecken mit Forderung der Beseitigung durch Mieter - Nachweispflicht nachgekommen? Beitrag #4

Ferdl

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Die Wohnung ist im obersten Stockwerk und liegt an einem Treppenhaus mit undichten und einfachverglasten Fenstern, die wahrscheinlich nie erneuert wurden nach Bau des Hauses. Auch unsere Wohnungstür ist alt und hat keine Dichtungen und hat einen großen Spalt
Genau dies war bei Anmietung bekannt und führt in letzter Konsequenz dazu, dass mehr geheizt werden muss als in einer KfW30 Wohnung , dies wird sich dann halt auch im Mietpreis wiederfinden. Die topmoderne, super isolierte Neubauwohnung bekommt man nicht zur gleichen Miete, wie eine Altbauwohnung, als WG erst recht nicht. Also kompensiert sich in einem gewissen Maße, die niedrige M mit höheren Heizkosten.
 
  • Stockflecken mit Forderung der Beseitigung durch Mieter - Nachweispflicht nachgekommen? Beitrag #5

ehrenwertes Haus

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...Treppenhaus mit undichten und einfachverglasten Fenstern, die wahrscheinlich nie erneuert wurden nach Bau des Hauses. Auch unsere Wohnungstür ist alt und hat keine Dichtungen und hat einen großen Spalt, somit sind die Vorraussetzungen des Hauses nicht die Besten.
Im Gegenteil. Du beschreibst sehr gut was Zwangslüftung bedeutet. Im Altbau durchaus beabsichtigt und Teil des Raumklimakonzepts.

Ich unterstelle keine Absicht. Für mich sind solche Äußerungen ein klares Zeichen, dass man Neubauerwartungen und Gewohnheiten an Altbau stellt, dementsprechend das Heiz- und Lüftungsverhalten nicht an Altbau angepasst ist.
 
  • Stockflecken mit Forderung der Beseitigung durch Mieter - Nachweispflicht nachgekommen? Beitrag #6

lebo

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Hallo,
vielen Dank für die ernstgemeinten Antworten! :) Es geht ja ziemlich deutlich in eine Richtung, nehme ich dann mal so als Erkenntnis mit, Erfahrungen muss man ja auch gerade machen wenn man der "jetzigen Generation" angehört.
@Goldhamster, ich weiß nicht wodurch mein Anliegen Sie zu dieser spöttischen Antwort gezwungen hat. Ich hatte einfach nur eine bitte um Rat, welchen ich von den anderen Nutzern auch bekommen habe - Neben den Kleinigkeiten ist bei Ihnen leider auch alles andere mit auf der Strecke geblieben.
 
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