Stolperfallen im Treppenhaus (Hausflur) durch defekten Bodenbelag - wer muß die Kosten bezahlen?

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  • Stolperfallen im Treppenhaus (Hausflur) durch defekten Bodenbelag - wer muß die Kosten bezahlen? Beitrag #1

Doris

Berichtigung um 12:13 Uhr: Stolperfallen im Treppenhaus (Hausflur) durch defekten Bodenbelag - wer muß Kosten bezahlen?

Guten Tag,

ich wohne in einer Altbauwohnung, Erstbezug 1911. Diese Wohnanlage gehört einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft - ich mußte einige Anteile zeichnen um eine Wohnung zu erhalten.

Unser Hausflur hat Holztreppen, der Platz vor den Wohnungstüren sind Holzdielen, welche mit PVC überspannt sind. Es wurde vor ca. 20 Jahren dieser PVC verlegt.

Leider löst sich der PVC auf. Löcher und Risse bedecken den PVC, Wischleisten brechen ab, alles in allem ein nicht wirklich schöner Anblick.

Nachdem genau am Treppenabsatz vor der obersten Stufe ein langer Riss im PVC entstanden ist, weil sich die darunter liegenden Holzdiesen hochbiegen, ist eine gefährliche Stolperfalle entstanden.

Nun hab ich die Sachbearbeiterin angerufen und die meinte, dass sie in ihrem Haus vor 10 Jahren die Verlegung eines neuen PVC's mit den Nachbarn selbst bezahlen mußte und uns das jetzt auch so gehen würde, weil es ja sonst ungerecht wäre.

Meine Frage nun:

Ist nicht die Wohnungsgenossenschaft für die Sicherheit des Hausflures zuständig oder dürfen diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden bzw. müssen wir die Verlegung und die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen selbst bezahlen, weil wir ja Anteile gezeichnet haben?

vielen Dank für Eure Antworten!!

Edit sagt: Entschuldigung, ich mußte noch den Ort "Hausflur" exakter definieren!!
 
  • Stolperfallen im Treppenhaus (Hausflur) durch defekten Bodenbelag - wer muß die Kosten bezahlen? Beitrag #2

Heizer

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Das klingt ganz nach fälligen Instandhaltungen. Lt. BGB ist der Eigentümer für die Reperaturen und deren Finanzierung verantwortlich.

§536 Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten.

$548 Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter NICHT zu vertreten.


Zu gut deutsch: Der Vermieter hat schnellstens Abhilfe zu schaffen und das auch zu bezahlen. Eine Umlegung auf die Nebenkosten ist NICHT zulässig.
 
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