Streit über Heizkostenzähler

Diskutiere Streit über Heizkostenzähler im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich besitze eine ETW in einem 3-Parteien-Haus die ich vermieten möchte. Im Haus sind bisher keine Heizkostenzähler eingebaut, abgerechnet...
  • Streit über Heizkostenzähler Beitrag #1

mainzelmann

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Hallo,

ich besitze eine ETW in einem 3-Parteien-Haus die ich vermieten möchte. Im Haus sind bisher keine Heizkostenzähler eingebaut, abgerechnet wird bisher über Personen und qm. Da ich aber meinen neuen Mietern eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellen möchte, habe ich den Einbau von Heizkostenzählern vorgeschlagen. Der andere Miteigentümer sieht das aber nicht ein, und möchte alles so belassen wie es ist.

Meine Frage nun: Was kann ich dagegen machen? Muss ich das einfach so hinnehmen, oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Gruss
Frank
 
  • Streit über Heizkostenzähler Beitrag #2

RMHV

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Original von mainzelmann

Meine Frage nun: Was kann ich dagegen machen? Muss ich das einfach so hinnehmen, oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Die Heizkostenverordnung gilt auch für Eigentumswohnungen. Jeder Eigentümer hat einen einklagbaren Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung und auf die dazu erforderliche Ausstattung der Wohnungen mit Einrichtungen zur Verbrauchserfassung. Rechtsgrundlage sind die aus §§ 3,4 HeizKV.
 
  • Streit über Heizkostenzähler Beitrag #3

Heizer

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Du kannst Deinen Anteil der Heizkosten um 15% reduzieren. Das müssen dann die anderen Eigentümer die gegen die Heizkostenverteiler sind mit tragen.

Verweise an der Stelle auf die HKVo.

Spätestens bei der nächten ETV gibts dafür eine Merheit.

Übrigens reicht für die Entscheidung über die verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung ein Mehrheitlicher Beschluss.
 
  • Streit über Heizkostenzähler Beitrag #4
Martens

Martens

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moin,

uns hat neulich ein Dr. K. vom LG Berlin erklärt, die HKVo gilt nicht automatisch für eine WEG, sie muß vielmehr vereinbart werden. Die Antwort auf unseren Verweis auf den Wortlaut steht noch aus...

Ich denke auch, daß die HKVo samt Zwang zur verbrauchsmäßigen Abrechnung für eine WEG gilt.

Die 15% kann übrigens nur der Mieter fordern, nicht der Eigentümer, der kann ja die verbrauchsmäßige Abrechnung erzwingen.

Es ist in manchem Haus durchaus wirtschaftlich sinnvoll, auf die verbrauchsmäßige Abrechnung zu verzichten und einzelnen Mietern die 15% zu zahlen, das ist unter dem Strich manchmal billiger, als die Abrechnungskosten sowie die Installationskosten für die Vorrichtungen zur Erfassung.

Einfach mal durchrechnen...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Streit über Heizkostenzähler Beitrag #5

Heizer

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Das ist wirklich nur in ganz seltenen Ausnahmefällen billiger.

Statistisch werden allein durch die Erfassung der Verbrauchskosten etwa 15% Heizkosten eingespart. Wenn man da noch Energieverschwender im Haus hat kann das auch ganz schnell deutlich mehr werden.

Und wenn ich mal für eine Wohnung im Schnitt von 4,5 HKV Mieten mit je 3 € rechne und einen Warmwasserzähler für 7 € und von 1000€ Heizkosten ausgehe kann sich jeder selber ausrechnen was billiger ist. Dazu kommen nur noch die Kosten für die Abrechnung selber. Liegt im Schnitt je Wohnung bei 10-30€ im Jahr(je nach Dienstleister und Umfang). Sind also zusammen etwa 30-50€. Dagegen steht eine Ersparnis von ca. 150€ im Jahr.

Und das bei heutigen Brennstoffkosten. Diese werden sicher in den nächsten Jahren weiter steigen!!!
 
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