DirkFlakowski
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Hallo zusammen,
ich habe mir nun diverse Internetseiten angesehen und auch hier im Forum gewühlt - aber eine wirkliche Antwort auf meine Frage habe ich leider nicht gefunden.
Ich bin Besitzer eines ganz normalen Zweifamilienhauses in welchem ich selbst wohne und dann noch eine Wohnung vermietet habe. Ich werde mir nun 2023 eine PV-Anlage anschaffen und würde dann gerne einfach beide Stromzähler (je Wohnung bisher einer mit getrennten Stromverträgen) durch EINEN Zweirichtungszähler ersetzen. D.h. die Mieter hätten keinen eigenen Zähler/Stromanschluss mehr was dann auch den Eigenverbrauch - und somit die Rentabilität der PV-Anlage steigern würde. Sie würden also den Strom über mich als Vermieter zu einem zwischen uns zu vereinbarenden Preis beziehen.
Eigentlich dachte ich, dass das mit dem EEG 2023 (wenn es denn von der EU zugelassen wird) so möglich und erlaubt ist, finde aber nicht wirklich etwas dazu.
Kann mir jemand dazu sagen, ob das nun (vermutlich) möglich sein wird oder ob es noch weitere Hürden gibt?
Falls es möglich sein sollte: wie würdet ihr einen fairen Strompreis festlegen? Laut meinem Elektriker ist es - ohne großen Aufwand - wohl NICHT möglich zu messen wieviel Strom die Mieter von der PV-Anlage verwendet haben und wieviel aus dem Netz - nur die Gesamtmenge ist natürlich an einem Zwischenzähler ablesbar.
Vielen Dank für eure Mühe im Voraus!
Viele Grüße
Dirk
ich habe mir nun diverse Internetseiten angesehen und auch hier im Forum gewühlt - aber eine wirkliche Antwort auf meine Frage habe ich leider nicht gefunden.
Ich bin Besitzer eines ganz normalen Zweifamilienhauses in welchem ich selbst wohne und dann noch eine Wohnung vermietet habe. Ich werde mir nun 2023 eine PV-Anlage anschaffen und würde dann gerne einfach beide Stromzähler (je Wohnung bisher einer mit getrennten Stromverträgen) durch EINEN Zweirichtungszähler ersetzen. D.h. die Mieter hätten keinen eigenen Zähler/Stromanschluss mehr was dann auch den Eigenverbrauch - und somit die Rentabilität der PV-Anlage steigern würde. Sie würden also den Strom über mich als Vermieter zu einem zwischen uns zu vereinbarenden Preis beziehen.
Eigentlich dachte ich, dass das mit dem EEG 2023 (wenn es denn von der EU zugelassen wird) so möglich und erlaubt ist, finde aber nicht wirklich etwas dazu.
Kann mir jemand dazu sagen, ob das nun (vermutlich) möglich sein wird oder ob es noch weitere Hürden gibt?
Falls es möglich sein sollte: wie würdet ihr einen fairen Strompreis festlegen? Laut meinem Elektriker ist es - ohne großen Aufwand - wohl NICHT möglich zu messen wieviel Strom die Mieter von der PV-Anlage verwendet haben und wieviel aus dem Netz - nur die Gesamtmenge ist natürlich an einem Zwischenzähler ablesbar.
Vielen Dank für eure Mühe im Voraus!
Viele Grüße
Dirk