JonasD
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Stromabrechnung für unsere zukünftigen Mieter.
Das Objekt besteht aus zwei Einheiten (1x Selbstnutzung, 1x Vermietet). Es hat nur einen Stromanschluss, jedoch einen Zwischenzähler für den Wohnungsstrom der Mieter.
Wir besitzen eine PV-Anlage (Überschusseinspeisung).
Wie darf man in diesem Fall den Strom für die Mieter abrechnen und darf er Teil der Nebenkostenabrechnung sein?
Wie sieht es mit dem Allgemeinstrom aus? (Dieser wird nicht gezählt) Ist eine Pauschale möglich, oder trägt man die Kosten als Vermieter?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage bezüglich der Stromabrechnung für unsere zukünftigen Mieter.
Das Objekt besteht aus zwei Einheiten (1x Selbstnutzung, 1x Vermietet). Es hat nur einen Stromanschluss, jedoch einen Zwischenzähler für den Wohnungsstrom der Mieter.
Wir besitzen eine PV-Anlage (Überschusseinspeisung).
Wie darf man in diesem Fall den Strom für die Mieter abrechnen und darf er Teil der Nebenkostenabrechnung sein?
Wie sieht es mit dem Allgemeinstrom aus? (Dieser wird nicht gezählt) Ist eine Pauschale möglich, oder trägt man die Kosten als Vermieter?
Vielen Dank im Voraus!