Stromabrechnung

Diskutiere Stromabrechnung im Beleuchtung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich hätte da mal eine Frage :gehtnicht. Leider habe ich die Nebenkosten ( gewerblich) pauschal abgerechnet. Auch den Strom. Allerdings...
  • Stromabrechnung Beitrag #1

Jea

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage :gehtnicht.
Leider habe ich die Nebenkosten ( gewerblich) pauschal abgerechnet.
Auch den Strom.
Allerdings ist extra ein Zwischenzähler gesetzt worden.
Jetzt wollte ich den Strom abrechnen und die Dame weigert sich zu zahlen.
Ist das richtig ?
Außerdem ist das Türschloß kaputt ( ich hab´s nicht kaputt gemacht!) und das will Sie jetzt repariert haben...
Muß ich das bezahlen ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Liebe Grüße
Jea
 
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  • Stromabrechnung Beitrag #2

wolle

Wenn du eine Pauschale vereinbart hast, muss keine Abrechnung stattfinden. Wenn in der Pauschale zu wenig gezahlt wurde, trägst du als Vermieter das Risiko. Du kannst das nur ändern, indem du einen neuen Vertrag aufsetzt. den wird die Mieterijn aber wohl kaum unterschreiben.

Du musst also zwischen Vorauszahlungen und Pauschalen unterscheiden.

Das Schloss ist normalerweise Vermietersache. Die Frage ist nur, warum das Schloss kaputt ist
 
  • Stromabrechnung Beitrag #3

hase101

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Wie sieht das eigentlich aus, wenn normalerweise eine Pauschale für die Nebenkosten genommen wurde, wie hier in diesem Falle für Strom und nun ist es absehbar, das aufgrund der Stromkosten, die Pauschale nicht reicht, kann man dann als Vermieter hingehen und eine Anpassung machen... das heisst , dass man dem Mieter schreibt aufgrund der gestiegenen Stromkosten, wird die Pauschale für den Strom ab dem 01.01.2006 auf xxx Euro angehoben.

Geht das?

oder wie lange, falls das gehen sollte, müssen zwischen der erhöhung der Pauschale und der Bekanntmachung sein?
 
  • Stromabrechnung Beitrag #4

Nils

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Wenn eine Pauschale bei Betriebkosten vereinbart ist kann die natürlich auch verändert werden, so wie nachfolgend aufgeführt:


§ 560 BGB Veränderungen von Betriebskosten


(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.
(2) Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.
(3) Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.

Wegen dem kaputten Schloß würde ich mal auf das Verursacherprinzip verweisen, oder auch wie Capo geschrieben " Warum ist das kaputt", allerdings kann man ja in gewerberaummietverträgen die instandhaltung auf den mieter umwälzen, mal so als kleinen tipp ... :lol

Nils
 
  • Stromabrechnung Beitrag #5

Jea

Hallo,

danke für die Antworten.
Ich habe jetzt nochmal richtig nachgelesen :zwinker.
Also in den Betriebskosten ( mit Pauschale abgegolten) wird nur der Allgemeintrom genannt.
Aber hier geht es um den "normalen" Strom den die "nette" :blabla Dame von mir bezieht.
Sie hat extra einen Zwischenzähler setzen lassen und selbst keinen Vertrag mit einem Stromanbieter und bekommt den Strom von mir.
Also ich zahle an die Stadtwerke und habe Ihr Ihren Verbrauch in Rechnung gestellt.
Jetzt schreibt Ihr Anwalt das wäre mit den Nebenkosten abgegolten und Sie wüßte nix von einem Zwischenzähler :stupid.
Am liebsten würde ich den Strom abstellen...

Liebe Grüße
Jea
 
  • Stromabrechnung Beitrag #6

Nils

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naja würd mal sagen so lange sie keinen vertrag mit dem stromanbieter hat und das von diesem aktzeptiert hat ist das wohl schlecht für dich, denn du bist auf den hauptzähler angemeldet und das ist für den anbieter entscheidet, vielleicht gibt capo ja noch nen tipp.... mir fällt nix weiter ein
 
  • Stromabrechnung Beitrag #7

wolle

:gehtnicht ich hatte selbst auf Tipps gewartet :D

ich habe auch keine Idee. Wenn der allgemeinstrom explizit im Vertrag genannt wurde und auch angekündigt wird, dass Vorauszahlungen verlangt werden, dann geht das vielleicht.
Das würde jedoch meinem Verständnis des Mietrechts widersprechen. Entweder Vorauszahlungen oder Pauschale. Beides geht nicht. Damit bist du wohl opfer deines eigenen Vertrages geworden. In diesem Fall würde ich mich mit einem RA nicht streiten...
 
  • Stromabrechnung Beitrag #8

hase101

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Sehe ich das dann richtig, wenn ich z.B. einen Warm mietvertrag machen müsste, da keine seperaten Ablesevorrichtungen vorhanden sind, bzw es nicht möglich ist, das man dann einfach hingeht und schreibt:

Kaltmiete

Betriebskosten

die 17 Punkte dann auflistet und dann zum Schluss hingeht und Warmmiete drunterschreibt?
 
  • Stromabrechnung Beitrag #9

wolle

Warmiete= Kaltmiete+Betriebskosten ;)

Man kann sich auch auf die Betriebskostenverordnung beziehen, falls die 17 Punkte mal auf 18 Punkte erweitert werden, denn sonst darf man dur die im Vertrag genannten Posten abrechnen...

Dem Mieter muss bei Unterzeichnung klar sein, welchen Mietpreis er für den Wohnraum bezahlt. Also €/m², damit ein Vergleich mit dem Mietspiegel möglich ist.
Deswegen gibt es die Warmmiete (und demnach die Kaltmiete) eigentlich nicht.
Für den normalen Vermieter gibt es nur Nettomiete und Betriebskosten.
Wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich ist (Wie soll das gehen?) dann gibt es eben nur eine Pauschale. Die darf mann dann anpassen, wenn man merkt, dass es nicht reicht. Eine Abrechnung entfällt dann. Ist aber riskant für den Vermieter...
 
  • Stromabrechnung Beitrag #10

Jea

Nochmal Strom

Hallo ich nochmal,

also....
bei Einzug hat die Mieterin einen Extra-Stromzwischenzähler setzen lassen um Ihren Verbrauch abzurechnen, da Sie keinen Vertrag mit den Versorgungsbetrieben wollte.
Aber jetzt will Sie nicht zahlen, da der Strom ja mit den Nebenkosten ( pauschal) abgegolten wäre! Das stimmt aber nicht da in den Nebenkosten nur der Allgemeinstrom ( Flur usw) enthalten ist!
Dann müsste ich doch nach 3 erfolglosen Mahnungen abstellen dürfen...
Ich zahle doch nicht den Strom von Madam :blabla.

Liebe Grüße
Jea
 
  • Stromabrechnung Beitrag #11

wolle

So schlimm das auch ist, die Stromversorgung muss gewährleistet sein :(

Aber es kommt schonmal vor, dass bei Sanierungsarbeiten der Strom abgestellt werden muss. Das finde ich immer ärgerlich, wenn ich gerade den Highscore geknackt hätte und dann nix mehr geht....

Mach doch eine Abrechnung. Keiner zwingt dich, das nur alle 12 Monate zu machen.
Die Abrechnungsspanne ist maximal 12 Monate...Dann kann man die Kosten gleich einfordern...
 
  • Stromabrechnung Beitrag #12

Nils

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Also ich würde mal nen Mahnbescheid erstellen, wobei da die Gefahr ist das sie in Widerspruch geht, ansonsten eben einklagen..
Denn die Pauschale betrifft doch nur den Allgemeinstrom, also bist Du im Recht, musst das nur noch durchsetzen ... :zwinker
 
  • Stromabrechnung Beitrag #13

melli505

finde ich auch sie muss den stand vom zwischen zähler zahlen auch wenn ein pauschalbtrag besteht.
den abschlag zahlen doch auch sie oder
 
  • Stromabrechnung Beitrag #14

Heizer

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Also mit Strom abstellen wäre ich ganz vorsichtig. Da kann schnell eine 100%ige Mietkürzung und hohe Schadenersatzfordungen die Folge sein. Auf ein mal haben
die da für tausende € Fleisch im Kühlschrank oder Software und Hardware für zig Tausend € wurden unbrauchbar.

Ob die Nichtzahlung berechtigt ist oder nicht wird man hier nur klären können wenn der genaue Vertragstext bekannt gemacht würde. Ansonsten ist das eher Glaskugelguckerei.
 
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