Incertidumbre
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Guten Tag,
mein Mieter ist zum 14.01.2007 ausgezogen (Fristlose Kündigung zum 31.12.06, Wohnungsübergabe am 14.01.2007)
Ein Nachmieter wird frühestens am 01.03.2007 einziehen. Jetzt teilt mir das Stromversorgungsunternehmen, dass der ausgezogene Mieter noch keine Schlussrechnung beantragt hat. (Dies übrigens erst nach meiner Nachfrage, da ich es schon ahnte dass der Mieter das vergessen hat)
Meine Frage: Bin ich verpflichtet dem Stromlieferant die Zählerstände des Mieters durchzugeben, der Mitarbeiter meinte die Zähler müssten in der Zwischenzeit auf mich angemeldet werden.
Ich bin aber der Meinung, das dies Sache des Mieters ist und da ich die Wohnung nicht bewohne fehlt mir dafür so ein wenig das Verständnis.
Was meint Ihr?
Mit freundlichen Grüßen
Incertidumbre
mein Mieter ist zum 14.01.2007 ausgezogen (Fristlose Kündigung zum 31.12.06, Wohnungsübergabe am 14.01.2007)
Ein Nachmieter wird frühestens am 01.03.2007 einziehen. Jetzt teilt mir das Stromversorgungsunternehmen, dass der ausgezogene Mieter noch keine Schlussrechnung beantragt hat. (Dies übrigens erst nach meiner Nachfrage, da ich es schon ahnte dass der Mieter das vergessen hat)
Meine Frage: Bin ich verpflichtet dem Stromlieferant die Zählerstände des Mieters durchzugeben, der Mitarbeiter meinte die Zähler müssten in der Zwischenzeit auf mich angemeldet werden.
Ich bin aber der Meinung, das dies Sache des Mieters ist und da ich die Wohnung nicht bewohne fehlt mir dafür so ein wenig das Verständnis.
Was meint Ihr?
Mit freundlichen Grüßen
Incertidumbre