Stundensatz für eigene Arbeit

Diskutiere Stundensatz für eigene Arbeit im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, bin neu hier. Habe eine kleine Wohnung vermietet. Die wurde gekündigt, Mieter sind raus, Müll, Kleinmöbel und Kartons mit Krimskrams...
  • Stundensatz für eigene Arbeit Beitrag #1

Gast

Hallo,

bin neu hier.
Habe eine kleine Wohnung vermietet. Die wurde gekündigt, Mieter sind raus, Müll, Kleinmöbel und Kartons mit Krimskrams stehen noch hier.
Kaution habe ich noch.
Aufforderungen das Zeugs abzuholen gabe es zur genüge.
Kann ich das Zeugs entsorgen ?
Was darf ich für meine erbrachte Arbeit (Stundenlohn) verrechnen ?
Danke für Eure hilfe.

Gruß aus Bayern
 
  • Stundensatz für eigene Arbeit Beitrag #2

Wolfgang

Neuer Benutzer
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Wenn du die Erlaubnis bzw den Auftrag hast, die Gegenstände zu entsorgen, dann kannst du das machen. Sollte jedoch nur soetwas wie "Damit können sie machen, was sie wollen" vom Mieter nachweisbar sein, dann musst du das Zeugs auf eigene Kosten entsorgen. Es könnten natürlich noch verwertbare Sachen darunter sein.

Der Besitz/das Eigentum ist an dich über gegangen. Damit bist du dafür verantwortlich sozusagen ;) Das Gute daran: Den erlös darfst du dann behalten. Der Mieter kann dann keine Forderungen mehr stellen.

Sollte der Mieter sich nicht gemeldet haben und die Gegenstände mit keiner Silbe erwähnt haben, musst du sie einlagern. (6 Monate mind.) Der Mieter könnte bis zu 6 Monate später noch Forderungen stellen. Rechtl gehören ihm die Dinge...
 
  • Stundensatz für eigene Arbeit Beitrag #3

gast

hallo,

danke für die antwort.
wenn ich das zeugs einlagere, aber an einem anderen platz. schätze da hab ich so 3 stunden arbeit.
kann ich diese 3 stunden mir bezahlen lassen, d.h. von der kaution abziehen ?
welche stundenlöhne gehen rechtlich durch ?
könnt ich sogar für den lagerplatz geld verlangen ?

hört sich an als ob ich geldgierig wäre. mache das aber schon das 3. mal in 3 jahren und habe die nase voll ständig den leuten hinterher räumen zu müssen.
 
  • Stundensatz für eigene Arbeit Beitrag #4

wolle

Wenn du eine Rechnung erstellst, ja. Ansonsten denke ich, dass das im allgemeinen Schwarzarbeit ist. Für den Lagerplatz kannst du erst Geld verlangen, wenn
1. Der Mieter noch Besitzer der Gegenstände ist
2. Du auch hier eine Rechnung vorlegen kannst.
 
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