Lukas
Hallo,
ich ziehe demnächst aus meiner Mietwohnung in der ich 15 Jahre gewohnt habe aus. Nach meinem Kenntnisstand brache ich laut des jetzigen Gesetztes keine Schönheitsreparaturen auszuführen. Da ich aber die Raufasertapeten durch eigene Tapeten (Tapeten mit Muster und verschiedenen Farbtönen) ersetzt habe müsste ich wieder neue Raufasertapeten anbringen, oder?
Zur Meiner Frage: Nach dem ich jetzt neue Raufasertapeten anbringe, muss ich auch diese Streichen?
Vielen Dank für jede Antwort
Lukas
ich ziehe demnächst aus meiner Mietwohnung in der ich 15 Jahre gewohnt habe aus. Nach meinem Kenntnisstand brache ich laut des jetzigen Gesetztes keine Schönheitsreparaturen auszuführen. Da ich aber die Raufasertapeten durch eigene Tapeten (Tapeten mit Muster und verschiedenen Farbtönen) ersetzt habe müsste ich wieder neue Raufasertapeten anbringen, oder?
Zur Meiner Frage: Nach dem ich jetzt neue Raufasertapeten anbringe, muss ich auch diese Streichen?
Vielen Dank für jede Antwort
Lukas