Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug

Diskutiere Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich ziehe demnächst aus meiner Mietwohnung in der ich 15 Jahre gewohnt habe aus. Nach meinem Kenntnisstand brache ich laut des jetzigen...
  • Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug Beitrag #1

Lukas

Hallo,

ich ziehe demnächst aus meiner Mietwohnung in der ich 15 Jahre gewohnt habe aus. Nach meinem Kenntnisstand brache ich laut des jetzigen Gesetztes keine Schönheitsreparaturen auszuführen. Da ich aber die Raufasertapeten durch eigene Tapeten (Tapeten mit Muster und verschiedenen Farbtönen) ersetzt habe müsste ich wieder neue Raufasertapeten anbringen, oder?

Zur Meiner Frage: Nach dem ich jetzt neue Raufasertapeten anbringe, muss ich auch diese Streichen?

Vielen Dank für jede Antwort

Lukas
 
  • Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug Beitrag #2

Capo

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Wie kommst du darauf, dass du nach der aktuellen Gesetzgebung nicht renovieren musst? Bei dem besagten Urteil ging es nur um starre Fristen und hast du solche im Mietvertrag? Gibt es keine Beurteilung durch den Vermieter?
 
  • Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug Beitrag #3

Lukas

Ja, im Mietvertrag vom 1992 sind starre Fristen, deshalb gehe ich davon aus. Meine Frage bezieht sich primär , ob ich nach dem ich neue Rauhfasertapeten angebracht habe auch streichen muss. Und gehen wir davon aus, dass ich auch nicht renovieren muss. Da ich aber die Tapeten geändert habe muss ich wenigsten neue tapezieren. Bleibt nur noch die Frage, ob ich streichen muss?

Danke

Lukas
 
  • Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug Beitrag #4

fizzgig

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naja, den urzustand wieder herstellen, und wenn rauhfasertapete in weiss dran war musst du das auch so wieder übergeben.
ausserdem solltest du nachweisen können wann du die festgesetzten renovierungen der räume gemacht hast, ich glaube da gibt es auch fristen.
 
  • Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von fizzgig
naja, den urzustand wieder herstellen, und wenn rauhfasertapete in weiss dran war musst du das auch so wieder übergeben.

du musst die Wohnung jediglich besenrein übergeben, schließlich ist die klausel der starrenfristen unwirksam, in solch ein fall greift die salvatorische klausel und zwar in diesem fall dahingehen, dass du die wohnung bloß besenrein übergeben musst
 
  • Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug Beitrag #6

Lukas

multistar

Nur besenrein übergebe, wirklich?. Ich habe schließlich die Tapetten komplett verändert. Es sind keine Rauhfasertapeten mehr drauf sondern normale Tapeten mit verschiedenen Mustern. Jetzt muss ich doch das wieder in den Uhrzustand bringen, mit Rauhfasern?


Lukas
 
  • Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug Beitrag #7

fizzgig

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Original von Insolvenzprofi
Original von fizzgig
naja, den urzustand wieder herstellen, und wenn rauhfasertapete in weiss dran war musst du das auch so wieder übergeben.

du musst die Wohnung jediglich besenrein übergeben, schließlich ist die klausel der starrenfristen unwirksam, in solch ein fall greift die salvatorische klausel und zwar in diesem fall dahingehen, dass du die wohnung bloß besenrein übergeben musst

ich bin mir da nicht so sicher, man kann doch nicht einfach sein alten tapeten dranlassen ?
 
  • Tapezieren oder auch Streichen beim Auszug Beitrag #8

sonja0703

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besenrein

Original von Insolvenzprofi
Original von fizzgig
naja, den urzustand wieder herstellen, und wenn rauhfasertapete in weiss dran war musst du das auch so wieder übergeben.

du musst die Wohnung jediglich besenrein übergeben, schließlich ist die klausel der starrenfristen unwirksam, in solch ein fall greift die salvatorische klausel und zwar in diesem fall dahingehen, dass du die wohnung bloß besenrein übergeben musst

also mein Vermieter schrieb auch besenrein, er schrieb weiterhin daszu gehört auch Tapeten abreisen.... das stimmt so nicht. ... definitiv heist Besenrein... die Wohnung ist im sauberen Zustand zu übergeben....
 
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