gpf
Hallo,
ich werde seit einigen Monaten verstärkt durch Taubenkot auf dem Balkon belästigt. Dies hat mittlerweile ein Stadium erreicht, das der Balkon faktisch nicht mehr nutzbar ist vor lauter Taubenkot. Daher habe ich 3 Fragen:
1. ist hiermit ein Grund zur Mietreduzierung gegeben?
2. ist der Vermieter in der Pflicht den Kot zu entfernen?
3. ist der Vermieter dazu verpflichtet geeignete Massnahmen zu treffen, um Tauben dauerhaft zu vertreiben? z.B. durch Ultra Schall o.ä.
Falls es dazu irgendwelche Dinge gibt, die auch juristisch wasserfest zum nachlesen existieren, so bin ich für jeden Hinweis sehr dankbar.
Liebe Grüsse aus Berlin
Gottfried
ich werde seit einigen Monaten verstärkt durch Taubenkot auf dem Balkon belästigt. Dies hat mittlerweile ein Stadium erreicht, das der Balkon faktisch nicht mehr nutzbar ist vor lauter Taubenkot. Daher habe ich 3 Fragen:
1. ist hiermit ein Grund zur Mietreduzierung gegeben?
2. ist der Vermieter in der Pflicht den Kot zu entfernen?
3. ist der Vermieter dazu verpflichtet geeignete Massnahmen zu treffen, um Tauben dauerhaft zu vertreiben? z.B. durch Ultra Schall o.ä.
Falls es dazu irgendwelche Dinge gibt, die auch juristisch wasserfest zum nachlesen existieren, so bin ich für jeden Hinweis sehr dankbar.
Liebe Grüsse aus Berlin
Gottfried