Taubenkot auf dem Balkon

Diskutiere Taubenkot auf dem Balkon im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich werde seit einigen Monaten verstärkt durch Taubenkot auf dem Balkon belästigt. Dies hat mittlerweile ein Stadium erreicht, das der...
  • Taubenkot auf dem Balkon Beitrag #1

gpf

Hallo,

ich werde seit einigen Monaten verstärkt durch Taubenkot auf dem Balkon belästigt. Dies hat mittlerweile ein Stadium erreicht, das der Balkon faktisch nicht mehr nutzbar ist vor lauter Taubenkot. Daher habe ich 3 Fragen:

1. ist hiermit ein Grund zur Mietreduzierung gegeben?

2. ist der Vermieter in der Pflicht den Kot zu entfernen?

3. ist der Vermieter dazu verpflichtet geeignete Massnahmen zu treffen, um Tauben dauerhaft zu vertreiben? z.B. durch Ultra Schall o.ä.

Falls es dazu irgendwelche Dinge gibt, die auch juristisch wasserfest zum nachlesen existieren, so bin ich für jeden Hinweis sehr dankbar.

Liebe Grüsse aus Berlin
Gottfried
 
  • Taubenkot auf dem Balkon Beitrag #2

wolle

Hier gibt's keine Rechtsberatung. Für Mietminderungen bitte einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der klagt das bestimmt ein.

. ist der Vermieter dazu verpflichtet geeignete Massnahmen zu treffen, um Tauben dauerhaft zu vertreiben? z.B. durch Ultra Schall o.ä.

Der Vermieter ist verpflichtet, Schädlingsbekämpfung zu veranlassen. Da aber Tauben nicht mehr getötet werden dürfen, ist die Taube kein Schädling im eigentlichen Sinne. Eine permanente Taubenabwehr (Ultra-schall, etc) ist sowieso umlegbar; wird mit den Betriebskosten bezahlt, da es eine regelmäßige Zahlung ist.

Eine Mietminderung sollte angekündigt werden. und eine Frist zur Beseitigung für den Vermieter wäre auch sinnvoll.
Der rechtliche hintergrund für die Umlagefähigkeit dieser Taubenabwehr

ist der Vermieter in der Pflicht den Kot zu entfernen?
jupp, aber meistens sind die Mieter gegen die hohen Nebenkosten und wollen sparen...Der Ort der Reinigung sollte allgemein zugänglich sein, vielleicht gibt es ja schon eine regelmäßige Reinigung.

1. ist hiermit ein Grund zur Mietreduzierung gegeben?
Mal kurz durchatmen und darüber nachdenken. Was kann der Vermieter für die Taubenplage. Hat er die angelockt?
Wenn er die TaubenSch.. entfernt, wer zahlt am Ende?
Dem Vermieter kann es also egal sein, ob der Dreck entfernt wird, oder nicht.
Denkt bei Mietminderung auch mal an den Vermieter. MIETMINDERUNG sollte die LETZTE Möglichkeit sein, den Vermieter auf seine Pflichten hinzuweisen.
Wenn der Mieter jedoch seine Pflichten verletzt (Mitteilungspflicht, Zahlungspflicht) dann soll das toleriert werden. Denkt öfters mal darüber nach, die Mietminderung zu umgehen, als mit der Tür ins Haus zu fallen...So kann man eine Menge Ärger und Geld sparen.
 
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