Wohnungskatz
Erfahrener Benutzer
Hallo ihr Lieben,
jetzt habe ich mal eine Frage (für einen Freund – ich habe keine ETW und deswegen keine Ahnung davon).
Kann ein Eigentümer, Teil einer 3er-Eigentümergemeinschaft, einen Teil eines Abstellraums, der zum Gemeinschaftseigentum gehört, an einen Mieter vermieten, z. B., um diesem zu ermöglichen, sein Fahrrad unterzustellen?
Muss dazu die ETG zustimmen oder ist das nicht nötig? Und wenn doch und die anderen beiden Eigentümer stimmen nicht zu, kann man das dann irgendwie durchsetzen?
Danke für eure Zeit.
jetzt habe ich mal eine Frage (für einen Freund – ich habe keine ETW und deswegen keine Ahnung davon).
Kann ein Eigentümer, Teil einer 3er-Eigentümergemeinschaft, einen Teil eines Abstellraums, der zum Gemeinschaftseigentum gehört, an einen Mieter vermieten, z. B., um diesem zu ermöglichen, sein Fahrrad unterzustellen?
Muss dazu die ETG zustimmen oder ist das nicht nötig? Und wenn doch und die anderen beiden Eigentümer stimmen nicht zu, kann man das dann irgendwie durchsetzen?
Danke für eure Zeit.