Teures Software-Update zur Prüfung dynamisches Bremsverhalten

Diskutiere Teures Software-Update zur Prüfung dynamisches Bremsverhalten im Aufzug Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; In der Hoffnung, dass es evtl. noch wem anders hilft (Google findet bisher nichts hierzu) hier eine kleine Begebenheit die sich zu unserem Aufzug...
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Micle

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In der Hoffnung, dass es evtl. noch wem anders hilft (Google findet bisher nichts hierzu) hier eine kleine Begebenheit die sich zu unserem Aufzug zugetragen hat.

Unser Aufzug ist BJ 2020 (Bestellt 2019) und mit dem Hersteller (KONE) ist ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen. Vor einiger Zeit erhielten wir ein Angebot für ein happig teures (1200€) Software-Update. Dies wäre nötig da sonst hohe zusätzliche TÜV-Kosten anfallen würden da sich die Anforderungen für die Prüfung verändert hätten: "Das dynamische Bremsverhalten der einzelnen Bremskreise ist nun bei Nenngeschwindigkeit mit je einem deaktivierten Bremskreis zu prüfen".

Bei einem ersten Googlen findet man auch einen solchen Beschluss vom EK ZÜS zum Arbeitsgebiet Aufzugsanlagen.

Klingt also alles schlüssig.

Zum Glück haben wir aber nochmal nachgehakt und direkt telefonisch einen Mitarbeiter einer Prüforganisation gesprochen (durch den Vollwartungsvetrag haben wir bisher keinen Kontakt zu diesen). Dieser sagt ziemlich klar, dass die grundsätzlichen Anforderungen seit vielen Jahren unverändert bestehen und lediglich die Art und Weise der Prüfung konkretisiert wurde. Er empfindet das Vorgehen der Fa. KONE als ziemlich unverschämt und bisher haben einige Betreiber mit dem er direkt gesprochen hat diese Update-Kosten durch Verweis auf die Sachlage abwehren können.

Und siehe da, eine E-Mail mit Verweis auf die Lage reichte und plötzlich war das Update "kostenneutral" möglich.

Wir werden nach Ablauf des Vollwartungsvertrages auf jeden Fall Prüfung und Wartung getrennt vergeben und werden auch in Zukunft bei jedem Angebot von KONE lieber zweimal draufschauen ehe es freigegeben wird.

Disclaimer: Ich schildere nur unsere persönliche Erfahrung und gebe auf keinen Fall rechtliche Empfehlungen :)
 
  • Teures Software-Update zur Prüfung dynamisches Bremsverhalten Beitrag #2

memetmü

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In der Hoffnung, dass es evtl. noch wem anders hilft (Google findet bisher nichts hierzu) hier eine kleine Begebenheit die sich zu unserem Aufzug zugetragen hat.

Unser Aufzug ist BJ 2020 (Bestellt 2019) und mit dem Hersteller (KONE) ist ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen. Vor einiger Zeit erhielten wir ein Angebot für ein happig teures (1200€) Software-Update. Dies wäre nötig da sonst hohe zusätzliche TÜV-Kosten anfallen würden da sich die Anforderungen für die Prüfung verändert hätten: "Das dynamische Bremsverhalten der einzelnen Bremskreise ist nun bei Nenngeschwindigkeit mit je einem deaktivierten Bremskreis zu prüfen".

Bei einem ersten Googlen findet man auch einen solchen Beschluss vom EK ZÜS zum Arbeitsgebiet Aufzugsanlagen.

Klingt also alles schlüssig.

Zum Glück haben wir aber nochmal nachgehakt und direkt telefonisch einen Mitarbeiter einer Prüforganisation gesprochen (durch den Vollwartungsvetrag haben wir bisher keinen Kontakt zu diesen). Dieser sagt ziemlich klar, dass die grundsätzlichen Anforderungen seit vielen Jahren unverändert bestehen und lediglich die Art und Weise der Prüfung konkretisiert wurde. Er empfindet das Vorgehen der Fa. KONE als ziemlich unverschämt und bisher haben einige Betreiber mit dem er direkt gesprochen hat diese Update-Kosten durch Verweis auf die Sachlage abwehren können.

Und siehe da, eine E-Mail mit Verweis auf die Lage reichte und plötzlich war das Update "kostenneutral" möglich.

Wir werden nach Ablauf des Vollwartungsvertrages auf jeden Fall Prüfung und Wartung getrennt vergeben und werden auch in Zukunft bei jedem Angebot von KONE lieber zweimal draufschauen ehe es freigegeben wird.

Disclaimer: Ich schildere nur unsere persönliche Erfahrung und gebe auf keinen Fall rechtliche Empfehlungen :)
Ich habe selbst als Mieter auch nur schlechte Erfahrungen mit Kone. Aber Schindler ist angeblich noch schlimmer.
 
  • Teures Software-Update zur Prüfung dynamisches Bremsverhalten Beitrag #3
Fremdling

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Hallo geschätzter @memetmü!
  1. Zarter Hinweis auf dritt- u. viertletzten Satz der Nutzungsbedinungen § 5:
    "... Zitate sollen nur dort verwendet werden, wo sie angebracht sind. Ein unmittelbar vorangehender Beitrag als vollständiges Zitat ist überflüssig. ..."
  2. Bleibt die (rhetorische!) Frage: Was genau soll der geneigte Leser mit Deiner pauschalen Bashing-Dublette gegen zwei Aufzugshersteller anfangen?
(Sorry, wollte mal auf Lehramt studieren.)
 
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