TG-Eigentümer möchte Hausschlüssel

Diskutiere TG-Eigentümer möchte Hausschlüssel im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, folgendes Problem stellt sich momentan unserer Eigentümergemeinschaft. Eine ETW wurde verkauft. Der zugehörige TG-Stellplatz blieb beim...
  • TG-Eigentümer möchte Hausschlüssel Beitrag #1

Dieter

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Hallo,
folgendes Problem stellt sich momentan unserer Eigentümergemeinschaft.
Eine ETW wurde verkauft. Der zugehörige TG-Stellplatz blieb beim alten Besitzer. Jetzt verlangt der alte Eigentümer der Wohnung, einen Hausschlüssel. Begründung, er habe ja über das /1000-Anteilsrecht am Sondereigentum der TG auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum.
Zur lokalen Erklärung: Man kann mit Fernbedienung oder Schlüssel die TG öffnen. Als Zugang zum Haus braucht man einen extra Schlüssel.
Und diesen fordert er jetzt.

Hat jemand Erfahrung in diesen Dingen? Unsere Hausverwaltung ist ratlos.


Gruß
Dieter
 
  • TG-Eigentümer möchte Hausschlüssel Beitrag #2

RMHV

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Original von Dieter
Zur lokalen Erklärung: Man kann mit Fernbedienung oder Schlüssel die TG öffnen. Als Zugang zum Haus braucht man einen extra Schlüssel.
Und diesen fordert er jetzt.

Hat jemand Erfahrung in diesen Dingen? Unsere Hausverwaltung ist ratlos.

Jeder Miteigentümer hat das Recht zur Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Die Grenzen dieses Rechts ergeben sich aus § 14 Nr. 1 WEG. Demnach darf jeder Eigentümer vom Gemeinschaftseigentum "nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst".
Der Gebrauch des Gemeinschaftseigentums kann nach § 15 WEG durch Vereinbarungen oder Beschlüsse geregelt werden. Ein Ausschluss eines einzelnen oder einer Gruppe von Eigentümern vom Gebrauch bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums ist ein Eingriff in die grundlegenden Eigentümerrechte und daher nur durch eine Vereinbarung möglich.
Gibt es in der Teilungserklärung (oder in anderen Vereinbarungen) keine Reglungen, die den Eigentümer eines TG-Platzes vom Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums ausschließen, dürfte dem Miteigentümer der Zugang zum Treppenhaus nicht zu verwehren sein. Dass durch die Bereitsstellung eines Schlüssels den anderen Eigentümers ein über das unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil entseht, mag bei besonderen Konstellationen im Einzelfall vielleicht zu begründen sein. Im Allgemeinen würde ich das doch eher bezweifeln. Es bleibt der Grundsatz, dass auch der TG-Eigentümer Mitglied der Gemeinschaft ist und grundsätzlich alle Rechte eines Gemeinschaftsmitglieds beanspruchen kann.

Diese Ausführungen werden nicht zutreffen, wenn nur ein Sondernutzungsrecht am TG-Stellplatz bestehenm sollte und der Inhaber des Rechts also mithin nicht Miteigentümer ist.
 
  • TG-Eigentümer möchte Hausschlüssel Beitrag #3

Dieter

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Danke für die ausführliche Antwort.
Die Sachlage scheint demzufolge geklärt.
Das würde für den Alteigentümer aber auch bedeuten, dass er weiterhin anteilig NK für Treppenhausreinigung, Beleuchtung, usw. und auch die Instandhaltungsrücklage bezahlen muß.

Dieter
 
  • TG-Eigentümer möchte Hausschlüssel Beitrag #4

RMHV

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Original von Dieter
Das würde für den Alteigentümer aber auch bedeuten, dass er weiterhin anteilig NK für Treppenhausreinigung, Beleuchtung, usw. und auch die Instandhaltungsrücklage bezahlen muß.

Selbstverständlich... zumindest soweit sich dies aus der Teilungserklärung ergibt.
 
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