Tierhaltung

Diskutiere Tierhaltung im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; #Hallo, eine Kollegin von mir würde sich gerne eine Katze zulegen. Denke jetzt nicht das die jetzt unter "Kleintierhaltung" fällt. Gibt es da...
  • Tierhaltung Beitrag #1

LHW_Boomel

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#Hallo,

eine Kollegin von mir würde sich gerne eine Katze zulegen. Denke jetzt nicht das die jetzt unter "Kleintierhaltung" fällt.

Gibt es da gesetzliche Regelungen oder ist das Vermieter-abhängig?

Sie würde die Katze gerne wegen Ihrem Kind beschaffen, da dies vom Doktor empfohlen worden ist (ADHS)


Weiß da jemand was?


DANKE :zwinker
 
#
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  • Tierhaltung Beitrag #2

DiplomHM

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Katzen fallen nicht unter die so genannte "Kleintierhaltung". Gerichte haben sich zwar auch schon mit der Thematik auseinandergesetzt, also: darf eine Katze ohne Zustimmung in einer Wohnung gehalten werden? Ja/Nein!?! - aber eine gesetzliche Regelung ist nicht zu finden.

Ob nun eine Katze in der Wohnung gehalten werden darf (und auch die Anzahl) ist vom Vermieter abhängig und bedarf im Zweifel seiner Zustimmung.

Es darf nicht vergessen werden, dass bei Haltung eines Tieres (z. B. Hamster, Kaninchen, Hund, Katze, etc. - ausser Fische - ) die Wohnung "mehr" abgenutzt wird. Daher am Besten immer mit Zustimmung des Vermieters.
 
  • Tierhaltung Beitrag #3

hase101

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hm, ich hatte auch immer gedacht, das Hunde (kleine) sowie Katzen vom Vermieter geduldet werden müssen.

Eine vorherige Erlaubnis des Vermieters wäre zwar einzuholen, aber das diese auch kaum verweigert werden dürfte , genauso wie der Einzug eines Lebenspartners.

Ablehnungsgründe halt ..Lärm oder Geruchsbelästigung bzw nachgewiesene Allergien.

Habe zu dem Thema auch noch folgendes gefunden.

Katze muss Allergie weichen
Eine Wohnungsbaugenossenschaft gestattete einem Mieter die "stets widerrufliche" Haltung einer Wohnungskatze. Sowohl die Mietverträge als auch die Hausordnung sahen vor, dass die Haustierhaltung der ausdrücklichen Zustimmung der Wohnungsbaugenossenschaft bedarf. Ein Wohnungsnachbar dieses Katzenhalters wandte sich gegen diese Katzenhaltung, da er nachgewiesener Maßen an allergischem Asthma-Bronchiale litt. Die Genossenschaft weigerte sich die genehmigte Katzenhaltung zu widerrufen, da der 12-jährige Sohn des Katzenhalters verhaltensauffällig war und ein ärztliches Attest die Katze therapeutisch empfahl. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sprachen sich für die Argumente des Allergikers aus. Die Gefahr, dass dieser einen lebensbedrohlichen Asthmaanfall erleiden könnte, wiegt bei der Interessenabwägung schwerwiegender als die psychische Entwicklung des Kindes ohne Katze.
Landgericht München I, Az.: 34 S 16167/03

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Katzenhaltung in der Mietwohnung
Hält der Mieter in seiner Wohnung zwei Katzen, obwohl der Mietvertrag ein Verbot der Katzenhaltung vorsieht und eine Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist, so ist gleichwohl eine fristlose Kündigung unwirksam. Denn nach überwiegender Ansicht gehört die Katzenhaltung auch in einer Stadtwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Kann zudem der Vermieter auch keine nachvollziehbaren Gründe vortragen, die ein Versagen der Zustimmung zur Katzenhaltung rechtfertigen würden, so ist auch aus diesen Gründen die ausgesprochene fristlose Wohnraumkündigung unwirksam.
Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 125/04

hier das was ich meine...das der Vermieter nur aus nachvollziehbaren Gründen eine Katzenhaltung verweigern darf.

Mietrecht allgemein
In jedem dritten deutschen Haushalt leben laut dem Verband bayerischer Wohnungsunternehmen Haustiere. Das macht 28,6 Millionen! Da es gesetzlich selten einheitliche Regelungen gibt, muss in jedem Fall die Streitigkeit zwischen Mieter und Vermieter neu aufgerollt werden. Wichtig ist die Passage zum Thema Tierhaltung im Mietvertrag.

Ein absolutes Verbot der Tierhaltung durch Formularmietverträge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Die Klausel „Tiere dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gehalten werden“ brachte einen Vermieter und seine Mieterin vor Gericht. Die Mieterin hatte eine Katze ohne Rücksprache mit dem Vermieter in ihrer Braunschweiger Wohnung aufgenommen. Der Vermieter pochte auf den Vertrag, aber ohne Erfolg. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts erklärte die Tierhaltungsklausel unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für unwirksam.

Die Vertragsklausel „Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme von Kleintieren, dürfen nicht gehalten werden“ ist in einem Individualmietvertrag wirksam.


na ja...deutsche REchtsprechung halt...mal erlaubt mal nicht... schon krass

habe diese sachen bei " herz-fuer-tiere " gefunden, wo auch noch Sachen stehen, wie Aquarium ...Mini Schweine , Schlangen ect.
 
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