Tod Des Nachmieters An Die Erben

Diskutiere Tod Des Nachmieters An Die Erben im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; :sorryHALLO, habe eine nachmieter gehabt die 87 jahre alt war sie hatte alleine die wohnung gemietet und sie starb vor kurzem 07.03.2006. sie hat...
  • Tod Des Nachmieters An Die Erben Beitrag #1

MERTO

:sorryHALLO,
habe eine nachmieter gehabt die 87 jahre alt war sie hatte alleine die wohnung gemietet und sie starb vor kurzem 07.03.2006.
sie hat jedoch eine tochter hat mich am 10.03.2006 angerufen um termin gebeten in dieser wohnung und sagte das ich alleine kommen sollte am telefon.
wir haben uns getroffen am 12.03.2006
sie und ihre freund waren zu hause wollte die wohnung kündigen habe dann gesagt es muss schriftlich sein
dann sagte sie ich habe schon alles geschrieben sie müssen nur unterschreiben da stand
hiermit kündige ich die wohnung .....zum 31.03.2006.sie wollten sowieso renovieren bis zum 31.03.2006 ist die bude leer dann können sie auch renovieren da habe ich gesagt die kündigungsfrist ist 3 monate
da sagt sie nein ich kann das nicht zahlen meine mutter ist gestorben habe für die beerdigung 5000 euro bezahlt habe kein geld bin hartz 4 fall du kannst sowieso nichts kriegen von mir weil ich nichts hab
habe gesagt unterschreibe die kündigung nicht
dann sagte seine freund wie ist es wenn wir nachmieter suchen
habe gesagt wenn ihr findet ist ok

was soll ich machen?
auch wenn sie hartz 4 fall ist kann ich die miete trotzdem kriegen ?
HELFEN SIE MIR BITTE DANKE!!!!!
 
  • Tod Des Nachmieters An Die Erben Beitrag #2

wolle

Sehe ich das richtig, dass du Vermieter bist? Dann ist die Kü Frist bei Tod bis zum Ende des Monats. der Erbe haftet jedoch für die sonst üblichen weiteren 2 Monate.

Trotzdem würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die Wohnung bis zum 31.3 dann auch geräumt wird. Wenn die Sachen bis dahin doch nicht entfernt sind, musst du sie lagern... Das kostet.

Lass sie den Nachmieter finden und schau ihn dir an. Dann noch eine ordentliche Abnahme mit Schlüsselübergabe Ende März. Die Kaution kannst du bis zur erstellung der Abrechnung zurück halten.
 
  • Tod Des Nachmieters An Die Erben Beitrag #3

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
186
Original von Capo
... Dann ist die Kü Frist bei Tod bis zum Ende des Monats. der Erbe haftet jedoch für die sonst üblichen weiteren 2 Monate.

Auch die Beförderung zum Chief ändert das BGB nicht... :lol

Der Erbe hat nach § 564 BGB eine Sonderkündigungsrecht mit gesetzlicher Frist, also 3 Monaten. Diese Sonderkündigugnsrecht kann ausgeübt werden innerhalb eines Monats - ich vereinfache jetzt etwas - nachdem der Erbe von seinem Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat.
Die Kündigungsfrist sind also keineswegs der laufende Monat plus irgendeine ominöse Haftung für 2 weitere Monate.
 
  • Tod Des Nachmieters An Die Erben Beitrag #4

Diif

Benutzer
Dabei seit
18.02.2006
Beiträge
38
Zustimmungen
0
@capo:
[...]Die Kaution kannst du bis zur erstellung der Abrechnung zurück halten.[...]
?

Ich dachte drei bis sechs Monate (Kündigungsfristen von Sparbüchern)

Ich hab mal was gegoogelt und folgendes gefunden:

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Ist das Mietverhältnis beendet, die Wohnung tipptopp und alles bezahlt, muss der Vermieter nicht nur die Kaution, sondern auch die erwirtschafteten Zinsen auszahlen. Legt er das Geld günstiger an als zu dem üblichen Zinssatz, der für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gewährt wird, muss er auch die höheren Zinsen dem Mieter gesamt auszahlen. Will der Vermieter den Zinsüberschuss behalten und setzt eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag, ist diese unwirksam.

Nicht vergessen: Der Vermieter muss aber nicht nur das Geld hergeben, sondern auch Bürgschaftsurkunde oder Sparbuch.

Eine genaue Frist zur Rückgabe der Kaution schreibt das Gesetz nicht vor. Es heißt nur, dass der Vermieter das Geld so schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnis auszahlen soll. Der Vermieter darf sich die Zeit nehmen, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegenüber den Mieter hat. Richter halten maximal sechs Monate als angemessen.

Ist jedoch schon ein neuer Mieter eingezogen, muss der Vermieter wissen, was er mit dem Vormieter noch abrechnen will. Er muss sofort nach Einzug des neuen Mieters die Kaution abrechnen.

Stehen noch Nebenkostenabrechnungen aus, darf der Vermieter nicht die vollen drei Monatsmieten zurückbehalten, sondern nur einen entsprechenden Teil der Kaution bis zur Jahresabrechnung. Das dürfen aber nicht mehr als drei bis vier der monatlichen Vorauszahlungen sein. Nur wenn nach der letzten Abrechnung nachgezahlt werden musste, sind höhere Reserven erlaubt.

Die übrige Kaution muss der Vermieter also sofort an den Mieter auszahlen, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist.

Zahlt der Vermieter die Kaution ohne Vorbehalt zurück, kann er später keine Ansprüche mehr wegen erkennbarer Mängel geltend machen.

Quelle: sueddeutsche.de
 
Thema:

Tod Des Nachmieters An Die Erben

Tod Des Nachmieters An Die Erben - Ähnliche Themen

Wohnungsübergabe zwingend nur mit Nachmieter: Hallo zusammen, ich würde mich über Erfahrungswerte freuen. Ich habe meine Wohnung zum 30.04.2022 gekündigt. Die Umzugsfirma kommt kurzfristig am...
Mieterin Verstorben, keine Erben: Servus, ich habe leider einen etwas kuriosen Fall in unserer Mietwohnung (Zumindest für mich kurios) Wir haben vor zwei Jahren eine kleine...
Vermieterin behält sich Renovierungskostenpauschale ein: Guten Tag, ich hoffe ihr hattet alle besinnliche Weihnachten. Ich habe jetzt seit einem guten halbem Jahr Laufereien wegen einer Kaution, die...
Frage zu geltender Kündigungsfrist und Renovierungspflicht: Hallo und guten Tag an alle Leser, Forumsmitglieder und Hilfsbereiten. Ich hab jetzt stundenlang gelesen, meine Unsicherheit bleibt aber...

Sucheingaben

nachmieter gestorben

,

Haus geerbt ein Erbe ist Mieter

,

Rückgabe von Sparbüchern an die Erben

,
hartz 4 tod miete
, Mietverhältnis bei tod und Hartz4, kaution erbberechtigte, erbberechtigte kaution, todesfall hartz 4, tod im mietverhältnis bei hartz 4, kautionssparbuch mietvertrag tod mieter, Hartz 4 Mieter verstorben, darf ich neue mietverträge machen bei todesfall haus geerbt, darf der vermieter bei todesfall die kaution des verstorbenen behalten, nachmieter verstorben, tod des nachmieter, Hartz 4 - Mietfortzahlung bei Todesfall, Kaution erben mieter, mietzahlung im todesfall hartz 4, kaution von verstorbenen wird behalten, mietvertrag hartz4 tod, mieter hartz 4 verstorben, hartz 4 kaution bei tod des mieters, mietzahlung bei hartz 4 im todesfall, haus geerbt und miete zahlen bei hartz 4, nach tod miete bezahlen und hartz4
Oben