Hallo
@susi
ich glaub, ich kann dir helfen.
Der Vorposter hat natürlich wieder nur technischen Unfug und am Thema vorbei gepostet. Macht er ja nun öfters.
Alte Schornsteine sind konstruktiv im Jahr der Erstellung nur dafür ausgelegt ihr Eigengewicht zu tragen. Das Auflagern von Decken oder Dächern ist auf Schornsteinmauern schon immer verboten bzw. unerwünscht gewesen. Brandschutz - Trennung vom Holz vom Schornsteinzug.
Aber dadurch, dass sie natürlich ihr Eigengewicht über viele Etagen abtragen, sind sie natürlich in gewisser Weise tragend.
Eine Veränderung der Schornsteinwände im EG kann z. B. natürlich den Einsturz des Schornsteines in den Geschossen darüber bedeuten. Auch wenn die Schornsteinwand im Verbund mit den sonstigen tragenden und aussteifenden Wänden gemauert wurde.
Goldi - Hamsti - Mauerwerk