gordi
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Wir haben in unserem Badezimmer einen Wasserschadendurch eine Rohrleckage. Es wurde ein Trocknungsgerät im danebenliegenden Kinderschlafzimmer aufgestellt. Ebenso wurde ein kleiner Durchbruch von dort zum Bad geschaffen.
Zunächst wurde uns gesagt, daß dieses Zimmer 24 Stunden am Tag - außer zur Wasserentleerung - nicht gelüftet und benutzt werden dürfe, da die Tür auch ständig geschlossen halten werden müsse. Jetzt, eine Woche später, spricht unser Vermieter davon, daß das Zimmer von unserer Tochter uneingeschränkt zum Hausaufgaben machen, spielen und schlafen benutzt werden dürfe. Lediglich Tür und Fenster müssten geschlossen bleiben. Dies habe ihm der Aufsteller des Trocknungsgerätes heute mitgeteilt. Gestern hatten wir dem Vermieter mitgeteilt, daß wir nicht bereit seien, die komplette Miete zu zahlen, da der Raum vorraussichtlich bis Ende des Jahres seit dem 30.11. nicht mehr nutzbar sei. Können Sie uns bitte sagen, ob eine Nutzungsaufforderung seitens des Vermieters überhaupt gerechtfertigt ist, denn in dem Kinderzimmer herrscht eine trockene, verbrauchte Luft vor und außerdem ist das Trocknungsgerät ja auch eine Geräuschsbelästigung.
Für Ihre Antwort bedanken wir uns schon jetzt recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen

Zunächst wurde uns gesagt, daß dieses Zimmer 24 Stunden am Tag - außer zur Wasserentleerung - nicht gelüftet und benutzt werden dürfe, da die Tür auch ständig geschlossen halten werden müsse. Jetzt, eine Woche später, spricht unser Vermieter davon, daß das Zimmer von unserer Tochter uneingeschränkt zum Hausaufgaben machen, spielen und schlafen benutzt werden dürfe. Lediglich Tür und Fenster müssten geschlossen bleiben. Dies habe ihm der Aufsteller des Trocknungsgerätes heute mitgeteilt. Gestern hatten wir dem Vermieter mitgeteilt, daß wir nicht bereit seien, die komplette Miete zu zahlen, da der Raum vorraussichtlich bis Ende des Jahres seit dem 30.11. nicht mehr nutzbar sei. Können Sie uns bitte sagen, ob eine Nutzungsaufforderung seitens des Vermieters überhaupt gerechtfertigt ist, denn in dem Kinderzimmer herrscht eine trockene, verbrauchte Luft vor und außerdem ist das Trocknungsgerät ja auch eine Geräuschsbelästigung.
Für Ihre Antwort bedanken wir uns schon jetzt recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
