Türöffnung durch Schlüsseldienst

Diskutiere Türöffnung durch Schlüsseldienst im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Vor vier Wochen ließ sich mein Türschloss nicht mehr öffnen - Schlüssel liess sich weder vor noch zurück drehen. Auch mein Nachbar konnte mir...
  • Türöffnung durch Schlüsseldienst Beitrag #1

Gast001

Vor vier Wochen ließ sich mein Türschloss nicht mehr öffnen - Schlüssel liess sich weder vor noch zurück drehen. Auch mein Nachbar konnte mir hier nicht helfen. Also, habe ich meinen Vermieter informiert (Nachricht auf Mailbox) und bei zwei Schlüsseldiensten angerufen und mir eine Preisindikation geben lassen. Da mir beide sofort sagten, dass es so um die € 150 plus MWSt (es war natürlich an einem Samstag) kosten würde, habe ich mich für den Schlüsseldienst entschieden, der in der Nähe sein Ladenlokal hat. Ende vom Lied ist auf jeden Fall, dass mein Vermieter sich weigert, die Kosten für den Schlüsseldienst zu übernehmen. Da ich aber erst seit knapp fünf Monaten in der Wohnung wohne bin ich wenig begeistert, die Kosten selber zu tragen.

Darf ich es ihm jetzt von der Miete abziehen?

Grüße,

Kirsten
 
  • Türöffnung durch Schlüsseldienst Beitrag #2

wolle

Die Miete darf ohne Wissen des Vermieters nicht gekürzt werden.
Vorher darüber informieren, sonst riskiert man eine Kündigung.

Ansonsten alles richtig gemacht.
Der Vermieter muss das bezahlen. Was passiert jetzt mit dem demolierten Schloss?
wurde ein neuer Zylinder eingebaut?

In diesem Fall fällt mir nur der Mieterbund ein. Das ist eine Pflicht des Vermieters und genau die erfüllt er nicht. *kopfschüttel*

Gruß,

Capo
 
  • Türöffnung durch Schlüsseldienst Beitrag #3

LHW_Boomel

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hmm,

aber wenn es 5 Monate funktionierte und vielleicht durch eine deformierung des Haustürschlüssels auf einmal nicht mehr ging. is das nicht dann die Schuld des Mieters?
 
  • Türöffnung durch Schlüsseldienst Beitrag #4

wolle

Die Sache ist komplizierter, wie es scheint.
Eine Deformierung des Schlüssels ist normale Instandsetzung, weil Abnutzung.
Anders ist das natürlich bei mutwilligkeit, was ich hier nicht unterstellt habe. Meist bricht der Schlüssel dann ab. Wenn nur ein Zacken abbricht und dadurch für dieses Schloß unnütz geworden ist, kommt die Pflicht des Vermieters ins Spiel, die Wohnung bereitzustellen.

Deswegen muss der Mieter den Vermieter über diesen Umstand unterrichten.
Eine Notöffnung ist dann erlaubt und vom Vermieter zu bezahlen.

Bricht der Schlüssel jedoch ab und man kann hier von Mutwilligkeit oder Ungeschickheit
sprechen (ist bestimmt schon einigen passiert :D ) Jedenfalls steckt der Bart noch im Schloß. Eine Notöffnung und den Austausch des Schlosses zahlt der Mieter. Materialermüdung des Schlüssels kann hier nicht geltend gemacht werden. (Selbst wenn das der Fall sein könnte :( )

Die Instandhaltung beinhaltet die Türöffnung. Der neue Schlüssel ist eigentlich auch drin, aber wegen den Kleinreparaturen bestimmt vom Mieter zu bezahlen....

Deswegen werden auch 2 Schlüssel vergeben. Wenn einer nicht funktioniert, ist eine Notöffnung nicht notwendig. Geht einer verloren: Mieterrechnung...
 
  • Türöffnung durch Schlüsseldienst Beitrag #5

gast001

es lag keine deformierung des schlüssels vor. in dem zylinder hatte sich beim abschliessen irgendwas verkantet und daher liess sich der schlüssel nicht mehr drehen. und es wurde zuerst ein provisorischer zylinder eingebaut und anschließend über die hausverwaltung ein neuer zylinder (schließkarte) für die schließanlage bestellt (incl. zusätzlicher schlüssel) und bisher von mir bezahlt. d.h. zusätzliche kosten (insgesamt knapp 300 euro) und daher will der vermieter die türöffnung nicht zahlen. mhh. habt ihr eine quelle? ich bin ja auch der auffassung, dass es der vermieter zu zahlen hat.
 
  • Türöffnung durch Schlüsseldienst Beitrag #6

wolle

mhh. habt ihr eine quelle? ich bin ja auch der auffassung, dass es der vermieter zu zahlen hat.

Klar, mein SWL-Lehrer und Mietrecht incl. 2 Jahre Ausbildung :D
Im Ernst: Schau mal ins BGB, da müßte das drinstehen.

Vielleicht wäre ein Gang zum RA (Mieterbund) notwendig. Es ist eindeutig Vermietersache, wenn das Schloß schon etwas älter ist, sowieso...
Ein Verschulden deinerseits gab's ja nicht. Oder wo war der 2.Schlüssel?
 
  • Türöffnung durch Schlüsseldienst Beitrag #7

gast001

der zweite schlüssel war bei einem freund - aber es lag def. nicht an dem schlüssel, weil ich den schlüssel bei der neuen schließanlage ja wieder nutzen kann. ich werde heute abend mal mit dem vermieter telefonieren - mal gucken ob ich ihn überzeugen kann. vielen dank für die hilfe.
kirsten
 
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