Susanne
Hallo Liebe User.
Wie schon erwähnt beziehen wir ab 01.09.06 ein EFH zur Miete.
Nun hat uns unsere Vermieterin darüber informiert das wir kein Übergabeprotokoll benötigen da wir das Haus wie „gesehen“ angemietet haben. In unserem Mietvertrag steht das dass Haus in einem unrenoviertem Zustand angemietet wird, und das von beiden Parteien ( Mieter & Vermieter) ein Protokoll bezüglich des Zustandes unterschriebne werden muss. Nun wie gesagt, ist dies von Vermieterseite her nicht mehr notwendig. Sollen wir darauf bestehen ? Falls kein Übergabeprotokoll zustande kommen sollte, wie sieht das denn bei einem Auszug nach etlichen Jahren aus. Wer müsste denn eventuelle Schäden bezahlen ? Gibt es hier genaue Gesetztenvorgaben.
Wie schon erwähnt beziehen wir ab 01.09.06 ein EFH zur Miete.
Nun hat uns unsere Vermieterin darüber informiert das wir kein Übergabeprotokoll benötigen da wir das Haus wie „gesehen“ angemietet haben. In unserem Mietvertrag steht das dass Haus in einem unrenoviertem Zustand angemietet wird, und das von beiden Parteien ( Mieter & Vermieter) ein Protokoll bezüglich des Zustandes unterschriebne werden muss. Nun wie gesagt, ist dies von Vermieterseite her nicht mehr notwendig. Sollen wir darauf bestehen ? Falls kein Übergabeprotokoll zustande kommen sollte, wie sieht das denn bei einem Auszug nach etlichen Jahren aus. Wer müsste denn eventuelle Schäden bezahlen ? Gibt es hier genaue Gesetztenvorgaben.