Umgekehrtes Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes anwendbar und rechtens?

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Wenthe

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Hallo,

auf einer Website wird angeboten, dass der Gebäudewert über das umgekehrte Ertragswertverfahren für rund 500 Euro ermittelt wird. Nun hat mir ein örtlicher Immobilienexperte gesagt, dass das Finanzamt solch ein Verfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes in der Regel nicht anerkennt. Falls mein Sachbearbeiter es aus Unwissenheit doch anerkennen sollte, dann könnte ich bei einer Steuerprüfung Probleme bekommen.

Im Netz habe ich verschiedene Dinge gelesen und nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die 500 Euro lieber in einen Gutachter investieren sollte...

Wisst ihr, wie es rechtlich um das umgekehrte Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes gestellt ist?
 
  • Umgekehrtes Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes anwendbar und rechtens? Beitrag #2
RomeoZwo

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Unabhängig davon, ob es anerkannt wird oder nicht - gib mal Umgekehrtes Ertragswertverfahren in Google ein und nimm den ersten Link von Johannes Lorenz.
Für das Benutzen einer Formel 500€ zu verlangen ist schon happig. Gibt man die einmal in Excel ein (dauert vll. 30 Minuten) hat man danach das Ergebniss in 30 Sekunden.
Wenn du das willst, ok, ich rechne dir das auch für 495€ aus ;-) .
 
  • Umgekehrtes Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes anwendbar und rechtens? Beitrag #3
taxpert

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Ich nehme an, Du bist auf die Seite von Dr. Jacoby geraten!

Ja, diese Berechnung wird anerkannt … Soweit sie zu einem Ergebnis gelangt, dass von dem Berechnungstool des BMF nicht allzu stark abweicht!

Die Methode selbst wird seitens der Finanzverwaltung NICHT anerkannt. Entsprechende FG-Verfahren sind mir nicht bekannt. Die Basis für das Verfahren ist, anders als bei anderen von Gutachtern angewandten Verfahren, ausschließlich die Doktorarbeit von Dr. Jacoby.

taxper
 
  • Umgekehrtes Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes anwendbar und rechtens? Beitrag #4

Wenthe

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Eine Firma, die primär die Restnutzungsdauer für Immobilien berechnet, bietet als Service eine Gebäudewertermittlung mittels umgekehrten Ertragswertverfahren an. Es gibt aber keine "Geldzurückgarantie", falls der ermittelte Gebäudewert nicht anerkannt wird. Die fordern für die Wertermittlung zwar auch Fotos usw. an, aber es kann auch gut sein, dass allein dieses dieses Verfahren von Dr. Jacoby verwenden.
 
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