Wenthe
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Hallo,
auf einer Website wird angeboten, dass der Gebäudewert über das umgekehrte Ertragswertverfahren für rund 500 Euro ermittelt wird. Nun hat mir ein örtlicher Immobilienexperte gesagt, dass das Finanzamt solch ein Verfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes in der Regel nicht anerkennt. Falls mein Sachbearbeiter es aus Unwissenheit doch anerkennen sollte, dann könnte ich bei einer Steuerprüfung Probleme bekommen.
Im Netz habe ich verschiedene Dinge gelesen und nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die 500 Euro lieber in einen Gutachter investieren sollte...
Wisst ihr, wie es rechtlich um das umgekehrte Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes gestellt ist?
auf einer Website wird angeboten, dass der Gebäudewert über das umgekehrte Ertragswertverfahren für rund 500 Euro ermittelt wird. Nun hat mir ein örtlicher Immobilienexperte gesagt, dass das Finanzamt solch ein Verfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes in der Regel nicht anerkennt. Falls mein Sachbearbeiter es aus Unwissenheit doch anerkennen sollte, dann könnte ich bei einer Steuerprüfung Probleme bekommen.
Im Netz habe ich verschiedene Dinge gelesen und nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die 500 Euro lieber in einen Gutachter investieren sollte...
Wisst ihr, wie es rechtlich um das umgekehrte Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes gestellt ist?