Immhothep
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Hallo zusammen,
ist es in einem Gewerbemietverhältnis möglich die Nebenkosten der Beheizung der Gewerbeflächen (bspw. in einem Shoppingcenter) rein flächenmäßig zu verteilen? Hierzu wird beispielsweise folgende Klausel verwendet:
"1.1 Für die Mieter der Büro- und Praxisflächen einschließlich der Flächen des Mieters wird ein eigener Abrechnungsbereich gebildet. Innerhalb dieses Abrechnungsbereiches werden die Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen sowie die zu diesem Abrechnungsbereich gehörenden Gebäudeteile und Grundstücksflächen auf den einzelnen Mieter im Verhältnis seiner Mietfläche zur Gesamtmietfläche dieses Abrechnungsbereiches umgelegt. Zur Abrechnung kommen neben denjenigen Kosten, die allein den Büro- und Praxisbereich betreffen, anteilig diejenigen Kostenarten des Objektes, die sowohl dem Einkaufscenter als auch dem Büro- und Praxisbereich dienen.
1.2 Die auf die Mietbereiche entfallenden Kosten der Beheizung werden nach dem Verhältnis der beheizbaren Mietfläche des jeweiligen Mieters zur gesamten beheizbaren Mietfläche des Objektes verteilt. Der Vermieter kann einzelne Abrechnungsbereiche mit gesonderter Wärmeverbrauchsmessung einrichten; innerhalb dieser Abrechnungsbereiche werden die Kosten nach den beheizbaren Mietflächen umgelegt."
Meines Erachtens würde diese Klausel schon aufgrund mangelnder Transparenz scheitern. Zusätzlich meine ich mich erinnern zu können, dass eine rein flächenmäßige Abrechnung der Heizkosten nicht erlaubt ist. Vielmehr gilt auch bei Gewerbemietverträgen die HeizkostenVO.
Wie seht ihr das?
Danke und LG
Immo
ist es in einem Gewerbemietverhältnis möglich die Nebenkosten der Beheizung der Gewerbeflächen (bspw. in einem Shoppingcenter) rein flächenmäßig zu verteilen? Hierzu wird beispielsweise folgende Klausel verwendet:
"1.1 Für die Mieter der Büro- und Praxisflächen einschließlich der Flächen des Mieters wird ein eigener Abrechnungsbereich gebildet. Innerhalb dieses Abrechnungsbereiches werden die Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen sowie die zu diesem Abrechnungsbereich gehörenden Gebäudeteile und Grundstücksflächen auf den einzelnen Mieter im Verhältnis seiner Mietfläche zur Gesamtmietfläche dieses Abrechnungsbereiches umgelegt. Zur Abrechnung kommen neben denjenigen Kosten, die allein den Büro- und Praxisbereich betreffen, anteilig diejenigen Kostenarten des Objektes, die sowohl dem Einkaufscenter als auch dem Büro- und Praxisbereich dienen.
1.2 Die auf die Mietbereiche entfallenden Kosten der Beheizung werden nach dem Verhältnis der beheizbaren Mietfläche des jeweiligen Mieters zur gesamten beheizbaren Mietfläche des Objektes verteilt. Der Vermieter kann einzelne Abrechnungsbereiche mit gesonderter Wärmeverbrauchsmessung einrichten; innerhalb dieser Abrechnungsbereiche werden die Kosten nach den beheizbaren Mietflächen umgelegt."
Meines Erachtens würde diese Klausel schon aufgrund mangelnder Transparenz scheitern. Zusätzlich meine ich mich erinnern zu können, dass eine rein flächenmäßige Abrechnung der Heizkosten nicht erlaubt ist. Vielmehr gilt auch bei Gewerbemietverträgen die HeizkostenVO.
Wie seht ihr das?
Danke und LG
Immo