Umlage der Heizkosten nur nach Fläche

Diskutiere Umlage der Heizkosten nur nach Fläche im Mietvertrag über Gewerberäume Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo zusammen, ist es in einem Gewerbemietverhältnis möglich die Nebenkosten der Beheizung der Gewerbeflächen (bspw. in einem Shoppingcenter)...
  • Umlage der Heizkosten nur nach Fläche Beitrag #1

Immhothep

Neuer Benutzer
Dabei seit
14.07.2021
Beiträge
9
Zustimmungen
0
Hallo zusammen,

ist es in einem Gewerbemietverhältnis möglich die Nebenkosten der Beheizung der Gewerbeflächen (bspw. in einem Shoppingcenter) rein flächenmäßig zu verteilen? Hierzu wird beispielsweise folgende Klausel verwendet:

"1.1 Für die Mieter der Büro- und Praxisflächen einschließlich der Flächen des Mieters wird ein eigener Abrechnungsbereich gebildet. Innerhalb dieses Abrechnungsbereiches werden die Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen sowie die zu diesem Abrechnungsbereich gehörenden Gebäudeteile und Grundstücksflächen auf den einzelnen Mieter im Verhältnis seiner Mietfläche zur Gesamtmietfläche dieses Abrechnungsbereiches umgelegt. Zur Abrechnung kommen neben denjenigen Kosten, die allein den Büro- und Praxisbereich betreffen, anteilig diejenigen Kostenarten des Objektes, die sowohl dem Einkaufscenter als auch dem Büro- und Praxisbereich dienen.

1.2
Die auf die Mietbereiche entfallenden Kosten der Beheizung werden nach dem Verhältnis der beheizbaren Mietfläche des jeweiligen Mieters zur gesamten beheizbaren Mietfläche des Objektes verteilt. Der Vermieter kann einzelne Abrechnungsbereiche mit gesonderter Wärmeverbrauchsmessung einrichten; innerhalb dieser Abrechnungsbereiche werden die Kosten nach den beheizbaren Mietflächen umgelegt."


Meines Erachtens würde diese Klausel schon aufgrund mangelnder Transparenz scheitern. Zusätzlich meine ich mich erinnern zu können, dass eine rein flächenmäßige Abrechnung der Heizkosten nicht erlaubt ist. Vielmehr gilt auch bei Gewerbemietverträgen die HeizkostenVO.

Wie seht ihr das?
Danke und LG
Immo
 
  • Umlage der Heizkosten nur nach Fläche Beitrag #2
Andres

Andres

Moderator
Dabei seit
04.09.2013
Beiträge
13.427
Zustimmungen
6.669
Meines Erachtens würde diese Klausel schon aufgrund mangelnder Transparenz scheitern.
Was ist denn intransparent? Ok, über die Flächen, die dieser Berechnung zugrunde liegen, sollte der Vermieter vielleicht noch Auskunft erteilen, aber grundsätzlich dürfte die Umlage nach Fläche so ziemlich die transparenteste Lösung überhaupt sein.

Zusätzlich meine ich mich erinnern zu können, dass eine rein flächenmäßige Abrechnung der Heizkosten nicht erlaubt ist. Vielmehr gilt auch bei Gewerbemietverträgen die HeizkostenVO.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber die HeizkostenV kennt auch Ausnahmen. Um eine ganz offensichtliche zu nennen: Wenn das Shoppingcenter über ein Blockheizkraftwerk versorgt wird, ist man bereits von der Pflicht zur Verbrauchserfassung befreit. Eine Abrechnung nach Flächenanteilen ist dann zulässig - und der "Abrechnungsbereich" (auch als Vorwegabzug bekannt) ist sowieso erforderlich, wenn zusätzlich noch Wohnraum vorhanden ist. Weitere leicht denkbare Ausnahmen: Unwirtschaftlichkeit (der Verbrauch könnte von den Gemeinschaftsflächen dominiert werden), Unmöglichkeit (zentrale Warmluftanlagen), Landesrecht.
 
Thema:

Umlage der Heizkosten nur nach Fläche

Oben