Haupt64
Hallo,
ich habe folgende Frage: Ist es zutreffend, dass ich bei Leerstand einer Wohnung alle Nebenkosten anteilig mitzutragen habe, sofern die übrigen Mieter einer von mir schriftlich im Vorfeld zu beantragenden Änderung des Umlageschlüssels nicht zustimmen?
Sachverhalt: Ich habe ein Drei-Familien-Haus aus welchem ein Mieter ausgezogen ist. Diese Wohnung konnte ich nicht sofort neu vermieten, da dieser Mieter mir die Wohnung in einem Zustand hinterlassen hat, der eine Renovierung von ca. 10.000,00 € erfordert hätte, welche ich nicht habe! :-(
Nun wollte ich die Nebenkosten - vor allem die verbrauchsabhängigen - auf die übrigen beiden Parteien umlegen. Dies darf ich jedoch - angeblich - ohne Zustimmung der Mieter nicht! Für mich wäre dies in soweit wiedersinnig, da ich ja diese Kosten in keiner Weise mit verursache. Bei den Fixkosten (Grundbesitz-/Versicherung etc.) kann ich es noch verstehen, aber der Rest...?
Ich danke im voraus für Ihre/Eure Hilfe!
MARTIN
ich habe folgende Frage: Ist es zutreffend, dass ich bei Leerstand einer Wohnung alle Nebenkosten anteilig mitzutragen habe, sofern die übrigen Mieter einer von mir schriftlich im Vorfeld zu beantragenden Änderung des Umlageschlüssels nicht zustimmen?
Sachverhalt: Ich habe ein Drei-Familien-Haus aus welchem ein Mieter ausgezogen ist. Diese Wohnung konnte ich nicht sofort neu vermieten, da dieser Mieter mir die Wohnung in einem Zustand hinterlassen hat, der eine Renovierung von ca. 10.000,00 € erfordert hätte, welche ich nicht habe! :-(
Nun wollte ich die Nebenkosten - vor allem die verbrauchsabhängigen - auf die übrigen beiden Parteien umlegen. Dies darf ich jedoch - angeblich - ohne Zustimmung der Mieter nicht! Für mich wäre dies in soweit wiedersinnig, da ich ja diese Kosten in keiner Weise mit verursache. Bei den Fixkosten (Grundbesitz-/Versicherung etc.) kann ich es noch verstehen, aber der Rest...?
Ich danke im voraus für Ihre/Eure Hilfe!
MARTIN