Zottelbär
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Hallo ihr Lieben,
Kann die Instandhaltung bzw. Instandsetzung im Sinne von Reparatur/Sanierung des öffentlichen Bürgersteigs vor den Mietshäusern umgelegt werden?
-als wiederkehrender Posten im Sinne der vereinbarten Nebenkosten
-als Modernisierung
Erbringer der Leistung ist die Öffentliche Hand/Tiefbauamt.
Kostenschuldner gegenüber der öffentlichen Hand/Tiefbauamt ist der Vermieter.
Betrachtet das mal eher als theoretisch, ich habe nicht vor die Kosten umzulegen. Daher ist die Höhe der Kosten auch nicht relevant.
Viele Grüße!
Kann die Instandhaltung bzw. Instandsetzung im Sinne von Reparatur/Sanierung des öffentlichen Bürgersteigs vor den Mietshäusern umgelegt werden?
-als wiederkehrender Posten im Sinne der vereinbarten Nebenkosten
-als Modernisierung
Erbringer der Leistung ist die Öffentliche Hand/Tiefbauamt.
Kostenschuldner gegenüber der öffentlichen Hand/Tiefbauamt ist der Vermieter.
Betrachtet das mal eher als theoretisch, ich habe nicht vor die Kosten umzulegen. Daher ist die Höhe der Kosten auch nicht relevant.
Viele Grüße!