Umwandlung ???

Diskutiere Umwandlung ??? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Mein Vater besitzt ein 3-Familienhaus und beabsichtigt nun eine Wohnung als "Eigentumswohung" umwandeln zu lassen und diese mir zu verkaufen...
  • Umwandlung ??? Beitrag #1

ozzyos

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Mein Vater besitzt ein 3-Familienhaus und beabsichtigt nun eine Wohnung als "Eigentumswohung" umwandeln zu lassen und diese mir zu verkaufen, damit ich in diese einziehen kann.

Nun meine Frage: Wir haben seit knapp 9 Jahren ein ältere Frau als Mieter in der Wohnung - wie sieht es hier mit dem Kündigungsschutz aus ?? Ich habe gehört, daß Mieter nach Umwandlung ihrer Wohung in eine "Eigentumswohnung" 3 Jahre Wohnrecht haben sollen - stimmt das ?? Auch bei Eigenbedarf - ich ziehe schließlich in die Wohung selbst ein ?? Wer kündigt am besten der Mieterin - mein Vater noch als Besitzer des ganzen Hauses oder ich erst nach der Umwandlung in eine Eigentumswohung ?? Gilt hier auch das Kündigungsrecht mit drei Monaten bei Eigenbedarf ??
 
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  • Umwandlung ??? Beitrag #2

RMHV

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Original von ozzyos
Nun meine Frage: Wir haben seit knapp 9 Jahren ein ältere Frau als Mieter in der Wohnung - wie sieht es hier mit dem Kündigungsschutz aus ??
Weder die Mietdauer von 9 Jahren, noch das Alter oder das Geschlecht des Mieters lösen einen besonderen Kündigungsschutz aus. Ein unbefristetes Mietverhältnis kann vom Vermieter gekündigt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

Ich habe gehört, daß Mieter nach Umwandlung ihrer Wohung in eine "Eigentumswohnung" 3 Jahre Wohnrecht haben sollen - stimmt das ?? Auch bei Eigenbedarf - ich ziehe schließlich in die Wohung selbst ein ??

Das stimmt... § 577a BGB Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung, nachzulesen u.a. bei wewewe.dejure.org
Allerdings wird die Kündigungssperrfrist nicht durch die Umwandlung, sondern durch einen Verkauf nach Umwandlung ausgelöst, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Umwandlung schon bestand.
Die Kündigungsbeschränkung greift sogar ganz speziell bei Eigenbedarf.



Wer kündigt am besten der Mieterin - mein Vater noch als Besitzer des ganzen Hauses oder ich erst nach der Umwandlung in eine Eigentumswohung ?? Gilt hier auch das Kündigungsrecht mit drei Monaten bei Eigenbedarf ??

Ich frage mich, wie man überhaupt auf den Gedanken einer Aufteilung mit anschließender Sperrfrist kommen kann :stupid
Wenn es nicht andere als die hier erwähnten Gründe für eine Aufteilung gibt, dürfte dies das dümmste aller denkbaren Projekte sein.
Selbstverständlich kann der Wohnungseigentümer mit einer Frist von 3 Monaten wegen Eigenbedarf kündigen, aber eben erst nach Ablauf der Sperrfrist.
Wenn eine Aufteilung unbedingt erfolgen soll, wäre die angezeigte Reihenfolge erst wegen Eigenbedarf zu Gunsten eines Familienangehörigen zu kündigen die Aufteilung erst nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzunehmen.
 
  • Umwandlung ??? Beitrag #3

Insolvenzprofi

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mein vorschlag wäre, kündigung aussprechen und die 9 monate abwarten...wobei zu berücksichtigen ist, welches alter die frau hat, ggf. durchsetzbarer wiederspruch... da du ja meintest sie sei älter und damit verbunden krank ect......

obwohl ich kein freund davon bin, hier einige tipps, Miete erhöhen, ggf. anständig Modernisieren lassen mit viel lärm und dreck und Miete nach 559 BGb erhöhen, Miete ggf. nach 560 BGb erhöhen, also Betriebskosten, anschließend gucken ob sie raus geht, meistens ist das der fall, aufteilen íst wirklich keine gute idee solange die mieterin dort wohnen bleibt

eher ein freund bin ich von; ihr 3000,- EUR für den Auzug bieten und ihr bei der wohnungssuche behilflich sein....
 
  • Umwandlung ??? Beitrag #4

ozzyos

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Danke für eure Hilfe....

Wenn ich mich nun mit der Mieterin einige und sie einverstanden ist mit einem Kündigungstermin in nächster Zeit, kann ich das doch schriftlich mit ihr festmachen und bin somit abgesichert - oder besteht für sie weiterhin das Recht auf "3 Jahre Wohnrecht" ?? Was muss ich in das Schreiben einbringen als Text um völlig sicher zu gehen ??
 
Thema:

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