ozzyos
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Mein Vater besitzt ein 3-Familienhaus und beabsichtigt nun eine Wohnung als "Eigentumswohung" umwandeln zu lassen und diese mir zu verkaufen, damit ich in diese einziehen kann.
Nun meine Frage: Wir haben seit knapp 9 Jahren ein ältere Frau als Mieter in der Wohnung - wie sieht es hier mit dem Kündigungsschutz aus ?? Ich habe gehört, daß Mieter nach Umwandlung ihrer Wohung in eine "Eigentumswohnung" 3 Jahre Wohnrecht haben sollen - stimmt das ?? Auch bei Eigenbedarf - ich ziehe schließlich in die Wohung selbst ein ?? Wer kündigt am besten der Mieterin - mein Vater noch als Besitzer des ganzen Hauses oder ich erst nach der Umwandlung in eine Eigentumswohung ?? Gilt hier auch das Kündigungsrecht mit drei Monaten bei Eigenbedarf ??
Nun meine Frage: Wir haben seit knapp 9 Jahren ein ältere Frau als Mieter in der Wohnung - wie sieht es hier mit dem Kündigungsschutz aus ?? Ich habe gehört, daß Mieter nach Umwandlung ihrer Wohung in eine "Eigentumswohnung" 3 Jahre Wohnrecht haben sollen - stimmt das ?? Auch bei Eigenbedarf - ich ziehe schließlich in die Wohung selbst ein ?? Wer kündigt am besten der Mieterin - mein Vater noch als Besitzer des ganzen Hauses oder ich erst nach der Umwandlung in eine Eigentumswohung ?? Gilt hier auch das Kündigungsrecht mit drei Monaten bei Eigenbedarf ??