Umzugskosten

Diskutiere Umzugskosten im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo. ich möchte eine Mietwohnung im Februar total sanieren. Der jetzige Mieter möchte, da er sich sowieso eine größere Wohnung suchen wollte in...
  • Umzugskosten Beitrag #1

Gast

Hallo.

ich möchte eine Mietwohnung im Februar total sanieren. Der jetzige Mieter möchte, da er sich sowieso eine größere Wohnung suchen wollte in eine andere meiner Mietwohnungen ziehen. Nun steht der Punkt der Umzugskosten an. Muss ich diese tragen?
 
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  • Umzugskosten Beitrag #2

hase101

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Müssen wirst du das wohl nicht.

Liegt denn eine Kündigung seinerseits schon vor?

Saninierungen müssen glaube ich auch geduldet werden, wenn sie zur Erhaltung des Hauses dienen.

Ausserdem ist es glaub ich auch so, das wenn du dann anschliessend die Miete erhöhen willst,(Wertsteigerung der Wohnung) dieses auch 3 Monate vorher ankündigen musst.

drin enthalten muss glaube ich : Zeitraum der Sanirung , was saniert wird und halt dann ab wann die neue Miete zählt.

Wodurch wiederum der Mieter auch ein Sonderkündigungsrecht hat.

Lebt der Mieter während der Sanierungsarbeiten weiterhin in der Wohnung, hat er das Recht auf Mietkürzungen.

Das ganze ist dann wohl ne Abwägungssache, wie dir das ganze besser gefällt.

Mach ich dem Mieter ein Angebot. z.b. schriftlich das er bis zum 31. 01.2006 ausziehen muss und du dafür ihm Miete erlässt oder das du nichts machst und riskierst das der Mieter nicht auszieht.

Ich hoffe, das meine Aussagen nun so richtig sind, denn so genau kenne ich mich da nicht aus.
 
  • Umzugskosten Beitrag #3

wolle

@hase
mal wieder alles völlig richtig. *gröhl*

Bei den Umzugskosten gibt es zweierlei. Entweder zieht er in eine gleichwertige Wohnung, dann sind die Umzugskosten deine Sache.

Alternativ: Wenn er in der Wohnung bleiben will, setzt du einfach die Mieterhöhung aus. So hast du eine gleichbleibende Miete, mit der du rechnen kannst. Als schlauer Vermieter hat man die Kosten schon ungefähr kalkuliert. Damit kannst du dann die Mietminderung verrechnen. Die meisten Mieter erklären sich damit einverstanden, da der Dauerauftrag nicht geändert werden muss....

Wenn das mit den Prozenten ungefähr hinkommt, dass du so bei etwa 20-25 % liegst, sollte der Mieter bestimmt nichts dagegen haben.

Ein Schriftstück verhindert spätere Forderungen...(von beiden Seiten :) )
 
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