Frank
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Erst mal ein hallo an alle hier im Forum.
Nun zur meiner Frage:
Wir haben in unserer Hausgemeinschaft mit acht Parteien ein Ehepaar das als erstes in das Has gezogen ist. Seid 8 Jahren wir zogen vor wir 4 Jahren ein,
er benimmt sich auch so.
Er darf alles, und wenn wir was falsch machen dann regt er sich darüber auf.
Aber nun mal zum Problem:
Er hat an der Terrasse eine Treppe gebaut ohne der Zustimmung der Eigentümer.
Ich sprach darauf die Hausverwaltung an.
Die sagte nur wenn sie ärger mit der Familie haben klären sie es selber ab.
Er kaufte sich ein Rasenmäher ohne es abzusprechen
Er streicht nur das Dach seiner Garage, obwohl es zur Gemeinschaft zählt.
Er ist auch zuständig für das Grundstück, aber vor meiner Terrasse die Beet Einpflanzungen macht er auch nicht.
Nur seine macht er Ordentlich.
Das wurde auch schon in der Eigentümerversammlung besprochen.
Es steht aber drin das dass Beet zu Gemeinschaft gehört und er es machen muss weil eine dafür bezahlt wird als Hausmeister. Und die Hausverwaltung geht mal wieder den bequemen weg.
Ich wollte ja nicht gleich den Rechtsanwalt einschalten.
Ist denn nun die Hausverwaltung zuständig.
mfg Frank
Nun zur meiner Frage:
Wir haben in unserer Hausgemeinschaft mit acht Parteien ein Ehepaar das als erstes in das Has gezogen ist. Seid 8 Jahren wir zogen vor wir 4 Jahren ein,
er benimmt sich auch so.
Er darf alles, und wenn wir was falsch machen dann regt er sich darüber auf.
Aber nun mal zum Problem:
Er hat an der Terrasse eine Treppe gebaut ohne der Zustimmung der Eigentümer.
Ich sprach darauf die Hausverwaltung an.
Die sagte nur wenn sie ärger mit der Familie haben klären sie es selber ab.
Er kaufte sich ein Rasenmäher ohne es abzusprechen
Er streicht nur das Dach seiner Garage, obwohl es zur Gemeinschaft zählt.
Er ist auch zuständig für das Grundstück, aber vor meiner Terrasse die Beet Einpflanzungen macht er auch nicht.
Nur seine macht er Ordentlich.
Das wurde auch schon in der Eigentümerversammlung besprochen.
Es steht aber drin das dass Beet zu Gemeinschaft gehört und er es machen muss weil eine dafür bezahlt wird als Hausmeister. Und die Hausverwaltung geht mal wieder den bequemen weg.
Ich wollte ja nicht gleich den Rechtsanwalt einschalten.
Ist denn nun die Hausverwaltung zuständig.
mfg Frank