urmel29
hallo!
ich besitze seid 4 jahren eine eigentumswohnung, die ich zum ersten mal zum 01.10.05 vermieten möchte.
was ist genau zu beachten? ich habe mir jetzt die wohngeldaufstellung vom 01.12.04 - 31.12.04 zukommen lassen.
lt. rücksprache mit einem anderen eigentümer des hauses (6-parteien-haus), verlangt er für die kaltmiete 5,00/qm. das würde dich jetzt auch so ansetzen.
die umlagefähigen kosten wie müll, gemeinschaftsstrom, gebäudevers., brandvers., haftpflichtvers., grundsteuer, stellplatz und hausmeisterkosten würde ich an den mieter umlegen. ebenso die wasser/kanal und heizkosten.
wenn ich diese abrechnung nehme und durch 12 teile und mit der kaltmiete verrechne habe ich ja dann meine mtl. miete, ist das korrekt?
vom mieterbund habe ich mir einen mietvertrag ausgedruck, den ich gerne verwenden würde.
was ich noch von beiden parteien unterzeichnen lassen würde wäre ein wohnungsübergabeprotokoll.
lt. meinem anderen eigentümer verlangt er für die gleiche wohnung (neben mir)komplett 350,00 euro. nach meiner berechnung komme ich auf eine miete von 282,00 euro.
ich muß meine eigentumswohnung noch 4 jahre lang mit mtl. 245,42 euro abbezahlen.
was soll ich eurer meinung nach tun, ich würde jetzt einmal eine miete von 282,00 euro ansetzen.
die wohnung bezog ich bisher allein, die evtl. neuen mieter wären zu zweit bzw. sie wäre unter der woche allein und ihr freund wär nur am wochenende da, praktisch wird die wohnung aber schon zu zweit genutzt. das kann also sein, daß die nebenkosten höher sind, das kann ich ja dann bei der jährlichen abrechnung im nächsten jahr ersehen und die miete bzw. die nebenkosten nochmal erhöhen.
lg
sabine
ich besitze seid 4 jahren eine eigentumswohnung, die ich zum ersten mal zum 01.10.05 vermieten möchte.
was ist genau zu beachten? ich habe mir jetzt die wohngeldaufstellung vom 01.12.04 - 31.12.04 zukommen lassen.
lt. rücksprache mit einem anderen eigentümer des hauses (6-parteien-haus), verlangt er für die kaltmiete 5,00/qm. das würde dich jetzt auch so ansetzen.
die umlagefähigen kosten wie müll, gemeinschaftsstrom, gebäudevers., brandvers., haftpflichtvers., grundsteuer, stellplatz und hausmeisterkosten würde ich an den mieter umlegen. ebenso die wasser/kanal und heizkosten.
wenn ich diese abrechnung nehme und durch 12 teile und mit der kaltmiete verrechne habe ich ja dann meine mtl. miete, ist das korrekt?
vom mieterbund habe ich mir einen mietvertrag ausgedruck, den ich gerne verwenden würde.
was ich noch von beiden parteien unterzeichnen lassen würde wäre ein wohnungsübergabeprotokoll.
lt. meinem anderen eigentümer verlangt er für die gleiche wohnung (neben mir)komplett 350,00 euro. nach meiner berechnung komme ich auf eine miete von 282,00 euro.
ich muß meine eigentumswohnung noch 4 jahre lang mit mtl. 245,42 euro abbezahlen.
was soll ich eurer meinung nach tun, ich würde jetzt einmal eine miete von 282,00 euro ansetzen.
die wohnung bezog ich bisher allein, die evtl. neuen mieter wären zu zweit bzw. sie wäre unter der woche allein und ihr freund wär nur am wochenende da, praktisch wird die wohnung aber schon zu zweit genutzt. das kann also sein, daß die nebenkosten höher sind, das kann ich ja dann bei der jährlichen abrechnung im nächsten jahr ersehen und die miete bzw. die nebenkosten nochmal erhöhen.
lg
sabine