unerlaubte Untervermietung

Diskutiere unerlaubte Untervermietung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, hoffe ich bin jetzt im richtigen Unterforum. Laut Einwohnermeldeamt ist eine weitere Person in einer unserer Wohnungen seit November...
  • unerlaubte Untervermietung Beitrag #1

STN-Immobilien

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Hallo,
hoffe ich bin jetzt im richtigen Unterforum.

Laut Einwohnermeldeamt ist eine weitere Person in einer unserer Wohnungen seit November letzten Jahres gemeldet, alleiniger Wohnsitz.
Wir haben dem Mieter mitgeteilt, dass wir die BKV rückwirkend zum 01.01. erhöhen.

Der Mieter sagt jetzt, dass der Untermieter im Februar schon wieder ausgezogen ist.

Hat unsere Forderung Hand und Fuß?

Danke
 
  • unerlaubte Untervermietung Beitrag #2

Skygirl237

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Hallo,
wurde denn schon beim Einwohnermeldeamt geprüft, ob die Aussage stimmt, daß der Untermieter ab Februar nicht mehr da wohnt?
Wenn das tatsächlich stimmt, wäre eine Erhöhung ja auch hinfällig. Wenn er weiter da gemeldet ist (auch wenn er vielleicht tatsächlich nicht mehr dort wohnhaft ist), ist meiner Meinung nach die Forderung begründet. Denn es geht ja danach, wer und vor allen Dingen wieviele Personen da gemeldet sind...!Behauptungen, daß er da nicht mehr da wohnt, sind leicht gemacht. Also würde ich dies überprüfen und danach entscheiden!
VG Skygirl237 :wink
 
  • unerlaubte Untervermietung Beitrag #3

RMHV

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Original von Skygirl237
... Denn es geht ja danach, wer und vor allen Dingen wieviele Personen da gemeldet sind...!

Genau danach geht es nicht. Für die Betriebsksotenumlage nach Personzahl spielt die ordnungsrechtliche Wohnsitzanmeldung nur soweit eine Rolle, als man diese Anmeldung als Indiz ansehen kann.
Entscheidend für die Anrechnung in einem Umlageschlüssel oder für die Anpassung einer Betriebsksotenpauschale sind ausschließlich die tatsächlichen Verhältnisse.
 
  • unerlaubte Untervermietung Beitrag #4

STN-Immobilien

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Hallo,
laut Einwohnermeldeamt wohnt sie noch da(alleiniger Wohnsitz).
Wer muss denn wem jetzt was beweisen?

LG
 
  • unerlaubte Untervermietung Beitrag #5

Skygirl237

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Hallo,
ja aber als Vermieter ist dies über das Einwohnermeldeamt doch die einzige Möglichkeit eine ehrliche und zutreffende Aussgae zur Wohnsituation zu bekommen.
Und wer da halt nicht wohnt und somit keine Nebenkostenerhöhung "riskieren" möchte, muss sich halt ordnungsgemäß und an- und abmelden, wo er tatsächlich wohnhaft ist.
Also wir bekommen immer eine Mitteilung vom Einwohnermeldeamt, wenn sich was bei der Personenanzahl ändert und danach erfolgen auch unsere Abrechnungen. Denn auf die Aussagen der Mieter kann man sich halt auch manchmal nicht verlassen.
VG Skygirl237
 
  • unerlaubte Untervermietung Beitrag #6

RMHV

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Original von STN-Immobilien
Hallo,
laut Einwohnermeldeamt wohnt sie noch da(alleiniger Wohnsitz).
Wer muss denn wem jetzt was beweisen?

LG

Voraussetzung für eine Änderung von Vorauszahlungen ist nach § 560 Abs. 4 BGB eine vorherige Abrechnung. Diese dürfte im laufenden Jahr kaum vorliegen.

Damit bleibt noch der Weg über die Anpassung der Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit einer Genehmigung der Gebrauchsüberlassung (§ 553 Abs. 2 BGB).

Nachdem der Mieter bereits erklärt hat, eine Gebrauchsüberlassung an Dritte würde nicht (mehr) vorliegen, wird er einer Vertragsänderung vermutlich auch nicht zustimmen. Der Vermieter wird dann in der wenig komfortablen Situation sein, dass er die behauptete Gebrauchsüberlassung zwar auch ohne echten Beweis abmahnen und das Mietverhältnis anschließend bei Fortsetzung der Gebrauchsüberlassung kündigen könnte. Zieht der Mieter allerdings dann nicht fristgerecht aus, wird der Vermieter im Räumungsverfahren beweispflichtig sein.

Ob es einen einklagbaren Anspruch auf Änderung der Vertragsbedingungen gibt, kann im Moment offen bleiben. Selbst wenn, müsste der klagende Vermieter seinen Anspruch beweisen.
 
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