STN-Immobilien
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Hallo,
hoffe ich bin jetzt im richtigen Unterforum.
Laut Einwohnermeldeamt ist eine weitere Person in einer unserer Wohnungen seit November letzten Jahres gemeldet, alleiniger Wohnsitz.
Wir haben dem Mieter mitgeteilt, dass wir die BKV rückwirkend zum 01.01. erhöhen.
Der Mieter sagt jetzt, dass der Untermieter im Februar schon wieder ausgezogen ist.
Hat unsere Forderung Hand und Fuß?
Danke
hoffe ich bin jetzt im richtigen Unterforum.
Laut Einwohnermeldeamt ist eine weitere Person in einer unserer Wohnungen seit November letzten Jahres gemeldet, alleiniger Wohnsitz.
Wir haben dem Mieter mitgeteilt, dass wir die BKV rückwirkend zum 01.01. erhöhen.
Der Mieter sagt jetzt, dass der Untermieter im Februar schon wieder ausgezogen ist.
Hat unsere Forderung Hand und Fuß?
Danke