
AJ1900
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Diese Art der starren Fristen sind von der Rechtsprechung schon längst überholt, sprich ungültig.Neutapezieren (alle 7 Jahre) und den allgemeinen Fristen (3, 5 oder 7 Jahre).
Grundsätzlich muß kein Mieter den Mietgegenstand besser zurückgeben als er ihn übernommen hat. Wenn also eine unrenovierter Zustand übernommen wurde schuldet er auch max. nur einen unrenovierten Zustand.Was hat nun Vorrang: Der unrenovierte Zustand bei Einzug oder nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen?
Hinzu kommt in deinem Fall das die starren Fristen bezgl. Schönheitsreparaturen ohnehin inzwischen nichtig sind.