Jerry
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Angenommen, ein Mieter hat in seiner Wohnung z.B. neu tapeziert, beim Ablösen der alten Tapeten aber den Putz beschädigt und nicht ausgeglichen (Buckelpiste an der Wand) - oder schlimmer, Innenraumtüren "lackiert", aber dabei die Glasfüllungen der Türen gleich mit vollgeschmiert und auch ansonsten mehr Nasen als glatte Flächen produziert:
Wer zahlt das dann? Kann ich dem Mieter die Wiederherstellung eines sachgerechten Zustandes in Rechnung stellen? Immerhin ist sowas dann nicht mehr gerade "Peanuts"... (Voraussetzung ist natürlich, dass "meine" Hausverwaltung bei Wohnungsübergabe auf solche Mängel achtet - tut sie im Gegensatz zur alten Verwaltung zum Glück auch, d.h. wenn die Altlasten aufgearbeitet sind, möchte ich Pfusch in den Wohnungen zukünftig möglichst vermeiden...
Jerry
Wer zahlt das dann? Kann ich dem Mieter die Wiederherstellung eines sachgerechten Zustandes in Rechnung stellen? Immerhin ist sowas dann nicht mehr gerade "Peanuts"... (Voraussetzung ist natürlich, dass "meine" Hausverwaltung bei Wohnungsübergabe auf solche Mängel achtet - tut sie im Gegensatz zur alten Verwaltung zum Glück auch, d.h. wenn die Altlasten aufgearbeitet sind, möchte ich Pfusch in den Wohnungen zukünftig möglichst vermeiden...
Jerry