Unsachgemäße Schönheitsreparaturen - wer zahlt?

Diskutiere Unsachgemäße Schönheitsreparaturen - wer zahlt? im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Angenommen, ein Mieter hat in seiner Wohnung z.B. neu tapeziert, beim Ablösen der alten Tapeten aber den Putz beschädigt und nicht ausgeglichen...
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Jerry

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Angenommen, ein Mieter hat in seiner Wohnung z.B. neu tapeziert, beim Ablösen der alten Tapeten aber den Putz beschädigt und nicht ausgeglichen (Buckelpiste an der Wand) - oder schlimmer, Innenraumtüren "lackiert", aber dabei die Glasfüllungen der Türen gleich mit vollgeschmiert und auch ansonsten mehr Nasen als glatte Flächen produziert:

Wer zahlt das dann? Kann ich dem Mieter die Wiederherstellung eines sachgerechten Zustandes in Rechnung stellen? Immerhin ist sowas dann nicht mehr gerade "Peanuts"... (Voraussetzung ist natürlich, dass "meine" Hausverwaltung bei Wohnungsübergabe auf solche Mängel achtet - tut sie im Gegensatz zur alten Verwaltung zum Glück auch, d.h. wenn die Altlasten aufgearbeitet sind, möchte ich Pfusch in den Wohnungen zukünftig möglichst vermeiden...

Jerry
 
  • Unsachgemäße Schönheitsreparaturen - wer zahlt? Beitrag #2

Capo

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Mich wundert immer wieder, wie Mieter über Pfusch am Bau reden und dann selbst diesen "produzieren". Die Schönheitsreps sind fachmännisch durchzuführen. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, muss er eine Fa beauftragen. Hat er das nun selbst bereits gemacht, muss er (ghenau wie jeder Handwerker) für seine Arbeit haften.

Entweder er macht es nochmal neu, oder er bezahlt den Fachmann. Der darf dann auch von dir beauftragt sein. Die Putzsache ist jedoch dabei DEINE Sache.
Am besten 2erlei Firmen beauftragen: 1. Maler 2. gipser
Die Malerrrechnung geht an den Ex-Mieter....
 
  • Unsachgemäße Schönheitsreparaturen - wer zahlt? Beitrag #3

Jerry

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Danke für die Info - Frage aber trotzdem: wie kann die Putz-Sache meine Sache werden, wenn der Mieter den Putz beschädigt hat? Haftet er dann trotzdem nicht für den Mist, den er angestellt hat?

Aus meiner eigenen Zeit als Mieter kenne ich das anders - Bohrlöcher oder durch entsprechende flächige Wandarbeiten (Tapeten abkratzen) verursachte Putzbeschädigungen mussten wir immer selbst ausbessern und bekamen auch auf die Finger, wenn das nicht ordentlich genug gemacht war.

Dass es mit baulich bedingten Problemen (Putz löst sich nach einigen Jahren halt schonmal von selbst ab) anders aussieht, ist hingegen logisch - das Problem kann und soll der Mieter nicht tragen, das ist Bauwerkserhaltungsaufwand.


Danke ;)

Jerry
 
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Unsachgemäße Schönheitsreparaturen - wer zahlt?

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