Untätige SEV. Wer haftet bzw. von wem werden die Aussenstände eingefordert?

Diskutiere Untätige SEV. Wer haftet bzw. von wem werden die Aussenstände eingefordert? im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ach, den C73 habe ich hier auch liegen. Der ist ok für eine Wohnungseingangstür?
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Carmen46

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Ach, den C73 habe ich hier auch liegen. Der ist ok für eine Wohnungseingangstür?
 
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Ferdl

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Ferdl

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Noch etwas grundsätzliches was bisher, meine ich, nicht Thematisiert wurde, also auch wenn es eigendlich logisch ist:
Angenommen deine Forderungen sind berechtigt, deine Forderung richtet sich an deinen Mieter, mit dem musst du Abrechnen, gegen den musst du Forderungen stellen, nach Ende des Mietverhältnisses, bietet die Kaution die nette Möglichkeit deine Forderung gegen den M mit der Forderung des M, nämlich der Kautionsrückerstattung aufzurechnen.
Die SEV ist in dem Spiel nur dein Erfüllungsgehilfe, du kannst nur dann Forderungen an die SEV stellen wenn diese etwas vertraglich vereinbartes versemmelt hat.
Also, Forderungen an den M aufstellen, nachweisbar zustellen und mit dieser Aufstellung die Auszahlung der Kaution von der SEV fordern.

Dies ist genau der Grund warum ich die Kaution in meiner Verwaltung haben möchte, dann ist das eine Auseinandersetzung zwischen VM und M, ohne irgendwelche Nasen dazwischen, die meinen auch noch was zu Melden zu haben.
 
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