taylor.ing
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 07.06.2006
- Beiträge
- 4
- Zustimmungen
- 0
Aufgrund eines Auslandaufenthaltes ueberliess ich die Suche nach neuen Mietern und die Ausstellung des zugehoerigen Mietvertrages komplett einem deutschen Immobilienmakler. Dieses war, im Nachheinein betrachtet, wohl ein Riesenfehler!
Problem Nr. 1: Der TG-Stellplatz
Nicht nur, dass der Makler zusaetzliche Mietkosten fuer den Tiefgaragenstellplatz im Mietvertrag komplett vergessen hat - sondern er hat auch noch zusaetzlich schriftlich festgehalten, dass die Mieter den TG-Stellplatz untervermieten duerfen!!!
Problem Nr. 2: Die Kaltmiete
Die Kaltmiete wurde ca. 30% unter dem oertlichen Mietspiegel angesetzt.
Wenn ich nun eine Mieterhoehung bis zur erlaubten Kappungsgrenze von 20% verlangen wuerde (Voraussetzungen sind gegeben) koennte ich da zusaetzlich fuer die Garage etwas verlangen oder zaehlt das als Teil der Kaltmiete??
Waere sehr dankbar fuer einige Anregungen, da ich mich von diesen Immobilienmakler voellig ueber den Tisch gezogen fuehle.
Problem Nr. 1: Der TG-Stellplatz
Nicht nur, dass der Makler zusaetzliche Mietkosten fuer den Tiefgaragenstellplatz im Mietvertrag komplett vergessen hat - sondern er hat auch noch zusaetzlich schriftlich festgehalten, dass die Mieter den TG-Stellplatz untervermieten duerfen!!!
Problem Nr. 2: Die Kaltmiete
Die Kaltmiete wurde ca. 30% unter dem oertlichen Mietspiegel angesetzt.
Wenn ich nun eine Mieterhoehung bis zur erlaubten Kappungsgrenze von 20% verlangen wuerde (Voraussetzungen sind gegeben) koennte ich da zusaetzlich fuer die Garage etwas verlangen oder zaehlt das als Teil der Kaltmiete??
Waere sehr dankbar fuer einige Anregungen, da ich mich von diesen Immobilienmakler voellig ueber den Tisch gezogen fuehle.