Untervermietung Tiefgaragenstellplatz

Diskutiere Untervermietung Tiefgaragenstellplatz im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Aufgrund eines Auslandaufenthaltes ueberliess ich die Suche nach neuen Mietern und die Ausstellung des zugehoerigen Mietvertrages komplett einem...
  • Untervermietung Tiefgaragenstellplatz Beitrag #1

taylor.ing

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Aufgrund eines Auslandaufenthaltes ueberliess ich die Suche nach neuen Mietern und die Ausstellung des zugehoerigen Mietvertrages komplett einem deutschen Immobilienmakler. Dieses war, im Nachheinein betrachtet, wohl ein Riesenfehler!

Problem Nr. 1: Der TG-Stellplatz
Nicht nur, dass der Makler zusaetzliche Mietkosten fuer den Tiefgaragenstellplatz im Mietvertrag komplett vergessen hat - sondern er hat auch noch zusaetzlich schriftlich festgehalten, dass die Mieter den TG-Stellplatz untervermieten duerfen!!!

Problem Nr. 2: Die Kaltmiete
Die Kaltmiete wurde ca. 30% unter dem oertlichen Mietspiegel angesetzt.

Wenn ich nun eine Mieterhoehung bis zur erlaubten Kappungsgrenze von 20% verlangen wuerde (Voraussetzungen sind gegeben) koennte ich da zusaetzlich fuer die Garage etwas verlangen oder zaehlt das als Teil der Kaltmiete??

Waere sehr dankbar fuer einige Anregungen, da ich mich von diesen Immobilienmakler voellig ueber den Tisch gezogen fuehle.
 
  • Untervermietung Tiefgaragenstellplatz Beitrag #2

Beluga

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Es sieht leider so aus, als hättest Du dem Makler zu viel Entscheidungsfreiheit gegeben hast.
Je günstiger der Mietpreis, desto einfacher und schneller kann der Makler verdienen. Klar !

Wenn die Tiefgarage Stellpltz in Mietvertrag erwähnt wird, nicht aber der Mietpreis dafür, dann ist die Miete für Stellpltz bereits in Grundmiete eingeschlossen. Ebenso bei der Mieterhöhung.
 
  • Untervermietung Tiefgaragenstellplatz Beitrag #3

Maja

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Wenn vereinbart wurde, dass im Mietvertrag der Tiefgaragenstellplatz extra ausgewiesen wird und vor allem extra bezahlt wird, hast du doch Schadenersatzansprüche gegenüber dem Makler.
 
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