Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das rechtens?

Diskutiere Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das rechtens? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, hoffe hier finde ich etwas hilfe. Also fange einfach mal an. Unsere Miete ist am 10. eines jeden Monats fällig. Sind nicht im...
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mondschein21

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Hallo zusammen,

hoffe hier finde ich etwas hilfe. Also fange einfach mal an.

Unsere Miete ist am 10. eines jeden Monats fällig. Sind nicht im Rückstand, sind halt ab und an mal paar Tage später (nie mehr als höchstens 3-4 Werktage) dran mit Miete überweisen. Allerdings, wie gesagt, sind wir nicht im Rückstand und nur die Miete für diesen Monat ist noch nicht überwiesen ( am 10. wie gesagt fällig). Am Dienstag Abend rief mich unser Vermieter an und machte mich (wie schon vielleicht 2-3 Mal vorher) unfreundlich darauf aufmerksam, unsere Miete sei noch nicht da.

Und zwar unter dem Motto:er könnte auch mal kommen und uns unsere Fenster einwerfen, oder er schickt ein paar starke Jungs bei uns vorbei,dann bekommt er seine Miete, oder er würde vorbei kommen, wenn wir nicht da sind und wirft all unsere Sachen aus dem Fenster,.... (Das jetzt mal so als kleiner Auszug!!!!)

Ich darauf hin gleich am Mittwoch zur Bank, Überweisung abgegeben, war damit für mich erledigt. Gestern Abend habe ich ihn durch Zufall auch noch gesehen, gegrüßt, war alles. Kein Ton von ihm, absolut gar nichts!!!!Mehr nicht.

Heute ruft er mich dann wieder an, Miete wäre heute immer noch nicht da (Gestern Überweisung zur Bank gegeben, ist ja irgenwie verständlich, oder????) alles weitere würde ich von ihm per Brief von ihm bekommen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten, wenn er kündigt?? Habe nämlich mich nach seinem Anruf vorhin auf die Suche im Netz gemacht und überwiegend gelesen, Kündigung ist rechtlich erst möglich bei 2 Mieten im Rückstand!!!
Und im Grunde hat er es doch eh auf seinem Konto, spätestens morgen!!!!!!

Wie sollte ich mich allgemein ihm gegenüber Verhalten, wenn er einen solchen Umgang mit seinen Mietern pflegt??? :help
 
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Maja

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RE: Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das recht

Wenn du einen Monat nicht zahlst kann er Dir nicht kündigen.

Ist es eine Sondervereinbarung zwischen euch das die Miete erst am 10. fällig wird? Normalerweise ist die Miete ja immer am 3. Werktag fällig. Wie du der Sache aus dem Weg gehen kannst, ganz einfach, pünktlich zahlen.

Auf solche Äußerungen/Beschimpfungen oder soll ich besser Sagen Drohungen von deinem Vermieter würde ich überhaupt nichts geben. Der scheint ja nicht ganz dicht zu sein, sobald er irgendwas derartiges tut, sofort Anzeigen und einen Anwalt einschalten.
 
  • Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das rechtens? Beitrag #3

mondschein21

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RE: Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das recht

Hey Maja, danke schon mal für die schnelle Antwort!!!! Ja, habe wir mit ihm abgesprochen, als wir den Mietvertrag geschlossen haben. Ist auch im Mietvertrag extra aufgeführt worden. :sorry

Weiß auch gar nicht, was so ein Schwachsinniges gerede von ihm soll!!! *kopfschüttel*

Auch wenn Du schreibst, wäre keine Rechtsberatung, bist erst auf dem Weg dahin,.. sage ich danke! Hat schon etwas geholfen wegen dem kündigen,..!! :respekt
 
  • Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das rechtens? Beitrag #4

fizzgig

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mit aussagen "er darf nur wenn.." muss man hier vorsichtig sein.
es langt tatsächlich schon als kündigungsgrund wenn die miete merhmals verspätete eingegangen ist.
aber warum macht ihr das denn auch, es gibt doch daueraufträge?

davon mal abgesehen ist es eine frechheit euch mit derartigen sachen zu drohen.
ich denke das ihr nicht glücklich werdet, auch wenn die miete pünktlich kommt.
wie ihr seht sind kleine details schon ausschlaggebend, und wenns die miete nicht ist dann findet er schon was anderes.
beste lösung umziehen
 
  • Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das rechtens? Beitrag #5

Maja

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Davon wusste ich bis jetzt noch nichts, ich kenne nur § 543 Abs. 2 Satz 3, das entweder beim ausbleiben von zwei aufeinander folgenden Terminen die Miete oder große Teile der Miete nicht gezahlt werden oder dass wenn immer nur Teile gezahlt werden, so dass sich die Mietschulden insgesamt auf zwei Monate erstrecken.

Das andere musst du mir bitte noch mal zeigen.

Es ist aber doch auch so, dass wenn die Miete gezahlt wurde (und das ist ja in diesem Fall so) die Kündigung wieder aufgehoben wird.

Bitte korriegiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe...
 
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fizzgig

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§543 bgb

gugst du (2) punkt 3a

..für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder..
 
  • Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das rechtens? Beitrag #7

Jerry

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Original von fizzgig
§543 bgb

gugst du (2) punkt 3a

..für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder..

Tja, da liegt genau der Hund begraben: Gesetzestext richtig lesen: Hast Du eine Miete bezahlt, bist Du mit der nicht mehr in Verzug. Du gerätst dann mit der nächsten Miete wieder in Verzug, wenn Du die nicht zum Termin zahlst. Damit bist Du zwar zu zwei aufeinanderfolgende Termine _jeweils_ in Verzug gewesen, Du _bist_ aber nicht für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug.

Haarspalterei? Mag sein, aber jeder Anwalt wird das so auslegen, wie er's grad braucht...

Jerry
 
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RMHV

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Ständig verspätete Mietzahlungen ist ein Grund zumindest für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB, eventuell sogar für eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB.
Vor einer Kündigung wird mindestens eine Abmahnung erforderlich sein, die aber keineswegs zwingend schriftlich erfolgen muss.
 
  • Unverschämter Vermieter und dann Kündigung wegen 2 Tagen Verzug von einer Miete!!! Ist das rechtens? Beitrag #9

Jerry

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Original von RMHV
Ständig verspätete Mietzahlungen ist ein Grund zumindest für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB, eventuell sogar für eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB.
Vor einer Kündigung wird mindestens eine Abmahnung erforderlich sein, die aber keineswegs zwingend schriftlich erfolgen muss.

Das mag sogar sein - aber genau da wird deutlich: Auf die korrekte Vorgehensweise kommt es an. Sonst haut einem der (oft recht gewiefte) Mieter die Sache anwaltlich um die Ohren.

Und ich finde dauerndes zu-spät-Zahlen mindestens ebenso unwitzig wie wir alle hier... aktuell haben wir auch so einen Strategen - der spielt uns allerdings in die Hände, weil er nun wirklich geschlagene zwei Mieten im Rückstand ist. Demnächst ist er dann mglw. auch mit verfügbarer Wohnfläche im Rückstand...

Jerry
 
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