Ursachensuche nach Wasserschaden

Diskutiere Ursachensuche nach Wasserschaden im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, folgende Situation: Mehrfamilienhaus, 5 Stockwerke Eigentümerin unter uns (2.Stock) hat Wasserschaden an der Decke im...
  • Ursachensuche nach Wasserschaden Beitrag #1

Tobias26

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Mehrfamilienhaus, 5 Stockwerke
Eigentümerin unter uns (2.Stock) hat Wasserschaden an der Decke im Badbereich.
Fachmann hat deren Wohnung geprüft und gemeint es muß definitiv von oben kommen.
Bei uns gibt es keine Anzeichen für Wasserschaden, Bad wurde vor 2 Jahren renoviert.

Werde nun mal die Hausverwaltung kontaktieren bezüglich weiterem Vorgehen, gehe aber mal davon aus, daß da definitiv auch eine Firma bei uns vorbeischauen wird.

Mich würde nun mal interessieren wer i.d.R. die Kosten für die Schadensuche zu tragen hat? Hab im Netz viel über Kostenregelung der Schadenbeseitigung gelesen aber wenig über die Schadensuche.

Logisch fände ich es, daß die Hausgemeinschaft die Suchkosten zunächst trägt, da ja niemand was dafür kann, wenn ein Rohr undicht ist. Stellt sich dann aber eine Schuld durch z.B. Fahrlässigkeit heraus, kann die Hausverwaltung die Kosten vom Verursacher bzw. dessen Hausrat einfordern.

Liege ich da richtig?

Danke im voraus
Gruß
Tobias
 
  • Ursachensuche nach Wasserschaden Beitrag #2

Capo

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Ein sehr häufiger Fall: Der Sifon der Badewanne ist undicht. Jedesmal nach dem Bad wird der Fleck größer...

Die Suche ist somit nicht weiter schwierig. Sollte der Mieter den Sifon jedoch auf dem Flohmarkt vertickt haben ;) dann sollte der das doch wissen und die Ursache kennen. Dann zahlt er auch die Suche. Wenn der Mieter, also Du, den Grund nicht kennt, sollte es ein normaler Rohrbruch/Wasserschaden sein. Für den kommt die Gebäudeversicherung auf. Also auch für die Suche, die das Objekt betreffen. Der Schrankabbau ist nicht dabei, weil dafür die Hausratvers aufkommt (sofern vorhanden).

Auch eine vorbeugende Lecksuche verhindert nur größeren Schaden und trägt ebenfalls die Versicherung. Also keine Sorge, wenn du auch für den Fall der Fälle ein Hausrat hast.
 
  • Ursachensuche nach Wasserschaden Beitrag #3
Martens

Martens

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moin Tobias,

die Schadenssuche ist Teil der Schadensbehebung.
Stellt sich heraus, daß ein Rohrbruch vorliegt, zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden.
Im Zweifelsfalle sind sämtliche Rohrleitungen Gemeinschaftseigentum, außer in der Teilungserklärung steht etwas anderes. Ich gehe dabei davon aus, daß es sich um eine WEG handelt und Ihr Miteigentümer seid.

Sprich Dich mit der Hausverwaltung ab, üblicherweise wird so eine Angelegenheit von denen koordiniert.

Ach ja: eine Hausratversicherung versichert Hausrat, als das bewegliche Gut des Bewohners der Wohnung. Eine FE oder ein Siphon gehören dazu üblicherweise nicht. :zwinker

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
  • Ursachensuche nach Wasserschaden Beitrag #4

Capo

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Die Hausrat würde auch für den Fall der Fälle zahlen, wenn zB der Schrank unter dem WB unbrauchbar geworden wäre oder der Teppich zum Sondermüll geworden ist. War vielleicht etwas ungenau formuliert....

Ich wollte damit nur sicherstellen, dass bei einem Rohrbruch etweder die Gebäudeversicherung (Vermieterseite) oder die Hausrat (mieterseite) zahlt.
Also zahlt sich eine Hausrat aus...
 
  • Ursachensuche nach Wasserschaden Beitrag #5

mina

beim vermieter ist was undicht

und bei uns kommts raus *grmml*

hallo zusammen,
ist es richtig das die gebäudeversicherung für den schaden an mietgegenständen wie zb. wänden und türen aufkommt sofern ein wasserschaden nicht vom mieter verursacht wurde?
bei uns liegt der fall so.
meine vermieterin wohnt über mir und dort scheint ein rohr undicht zu sein. sie hats nicht gemerkt da es sich nur knapp über dem boden im bad befindet. bei uns kommt es jetzt alledings an den wänden runter und die tapete löst sich bereits. fiese flecken machen sich breit und unsere wohnungstür ( alte flügeltür von ca. 1910) quilt langsam auf.
würd mich über jegliche antworten freuen und vielen dank im voraus- gruß mina
 
  • Ursachensuche nach Wasserschaden Beitrag #6

mina

ergänzung

ich kann jetzt nur noch zum vorherigen beitrag ergänzend hinzufügen das der schaden tätsächlich vom vermieter ausging. natürlich nicht absichtlich aber diesmal wurde wenigstens nicht mein bad wieder aufgestämmt sondern das der vermieterin.
habe von meinen schäden an meinen wänden schon fotos gemacht. denk mal das das sicher nicht verkehrt ist.
gruß mina
 
  • Ursachensuche nach Wasserschaden Beitrag #7

Capo

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Die Gebäudeversicherung haftet für die Schäden am Objekt bzw an den Vermietergegenständen. die Haftpflicht für die Wohnungseinrichtung.
 
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