Tobias26
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Mehrfamilienhaus, 5 Stockwerke
Eigentümerin unter uns (2.Stock) hat Wasserschaden an der Decke im Badbereich.
Fachmann hat deren Wohnung geprüft und gemeint es muß definitiv von oben kommen.
Bei uns gibt es keine Anzeichen für Wasserschaden, Bad wurde vor 2 Jahren renoviert.
Werde nun mal die Hausverwaltung kontaktieren bezüglich weiterem Vorgehen, gehe aber mal davon aus, daß da definitiv auch eine Firma bei uns vorbeischauen wird.
Mich würde nun mal interessieren wer i.d.R. die Kosten für die Schadensuche zu tragen hat? Hab im Netz viel über Kostenregelung der Schadenbeseitigung gelesen aber wenig über die Schadensuche.
Logisch fände ich es, daß die Hausgemeinschaft die Suchkosten zunächst trägt, da ja niemand was dafür kann, wenn ein Rohr undicht ist. Stellt sich dann aber eine Schuld durch z.B. Fahrlässigkeit heraus, kann die Hausverwaltung die Kosten vom Verursacher bzw. dessen Hausrat einfordern.
Liege ich da richtig?
Danke im voraus
Gruß
Tobias
folgende Situation:
Mehrfamilienhaus, 5 Stockwerke
Eigentümerin unter uns (2.Stock) hat Wasserschaden an der Decke im Badbereich.
Fachmann hat deren Wohnung geprüft und gemeint es muß definitiv von oben kommen.
Bei uns gibt es keine Anzeichen für Wasserschaden, Bad wurde vor 2 Jahren renoviert.
Werde nun mal die Hausverwaltung kontaktieren bezüglich weiterem Vorgehen, gehe aber mal davon aus, daß da definitiv auch eine Firma bei uns vorbeischauen wird.
Mich würde nun mal interessieren wer i.d.R. die Kosten für die Schadensuche zu tragen hat? Hab im Netz viel über Kostenregelung der Schadenbeseitigung gelesen aber wenig über die Schadensuche.
Logisch fände ich es, daß die Hausgemeinschaft die Suchkosten zunächst trägt, da ja niemand was dafür kann, wenn ein Rohr undicht ist. Stellt sich dann aber eine Schuld durch z.B. Fahrlässigkeit heraus, kann die Hausverwaltung die Kosten vom Verursacher bzw. dessen Hausrat einfordern.
Liege ich da richtig?
Danke im voraus
Gruß
Tobias