Verbindlichkeiten aus Stromlieferung von 2002

Diskutiere Verbindlichkeiten aus Stromlieferung von 2002 im Beleuchtung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen! ich hab vor kurzem von der edis eine Zahlungsaufforderung von 277 € bekommen! Die Abnahmestelle ist noch meine alte Wohnung. Die...
  • Verbindlichkeiten aus Stromlieferung von 2002 Beitrag #1

Toni

Hallo zusammen!

ich hab vor kurzem von der edis eine Zahlungsaufforderung von 277 € bekommen!
Die Abnahmestelle ist noch meine alte Wohnung.
Die Rechnung ist angeblich vom 15.8.2002.
Ich bin aber der festen Überzeugung, dass ich alle Rechnungen mit der edis beglichen habe. Da ich jetzt bei einem neuen Energieanbieter bin und ich dachte mit der edis nichts mehr abmachen zu müssen, habe ich letztes Jahr alle Unterlagen die edis betreffend vernichtet.
Was kann ich jetzt tun ???

Übrigens, anbei war die genaue Aufschlüsselung des Verzugsschadens und der Zinsen, ich hab aber seit Jahren keine Post von der edis bekommen!
 
  • Verbindlichkeiten aus Stromlieferung von 2002 Beitrag #2

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Original von Toni
Hallo zusammen!

ich hab vor kurzem von der edis eine Zahlungsaufforderung von 277 € bekommen!
Die Abnahmestelle ist noch meine alte Wohnung.
Die Rechnung ist angeblich vom 15.8.2002.
Ich bin aber der festen Überzeugung, dass ich alle Rechnungen mit der edis beglichen habe. Da ich jetzt bei einem neuen Energieanbieter bin und ich dachte mit der edis nichts mehr abmachen zu müssen, habe ich letztes Jahr alle Unterlagen die edis betreffend vernichtet.
Was kann ich jetzt tun ???

Übrigens, anbei war die genaue Aufschlüsselung des Verzugsschadens und der Zinsen, ich hab aber seit Jahren keine Post von der edis bekommen!

das ist ärgerlich, hier die regelmäßige verjährungsfrist...
xxx.dejure.org/gesetze/BGB/199.html
 
  • Verbindlichkeiten aus Stromlieferung von 2002 Beitrag #3

Toni

Ja, danke, aber ich finde es merkwürdig!
Mir kann doch nicht irgendeine Firma eine Zahlungsaufforderúng schicken, und ich muss dann beweisen, dass ich diese Dienstleistung garnicht erhalten habe, oder schon beglichen habe!
 
  • Verbindlichkeiten aus Stromlieferung von 2002 Beitrag #4

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jemand der in deutschland was fordert muss es beweisen, dass ihm die fordeung zu steht... wenn du die sachen verbrennt hast und ect. kann man nichts mehr machen, ich mache immer meine überweisungsbelege an die rechnungen dran, dann habe ich wenigstens den beweis, dass es beglichen ist
 
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