Bine2712
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wir bewohnen eine geräumige Dachgeschoss-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, in dem bis zum letzten Jahr der Eigentümer selbst gewohnt hat. Mit dem Eigentümer haben wir eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der festgelegt ist, dass die Miete in den kommenden Jahren (bis 2010) nicht erhöht wird. Die jetztige Miet liegt - aufgrund Entgegenkommens des Eigentümers - weit (250 €) unter dem Mietspiegel.
Das Haus soll nun verkauft werden.
Ist ein neuer Eigentümer an die mit dem jetzigen Hauseigentümer und uns getroffene Vereinbarung auch gebunden, oder kann jetzt einfach die Miete erhöht werden?
Danke
ich habe folgende Frage:
Wir bewohnen eine geräumige Dachgeschoss-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, in dem bis zum letzten Jahr der Eigentümer selbst gewohnt hat. Mit dem Eigentümer haben wir eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der festgelegt ist, dass die Miete in den kommenden Jahren (bis 2010) nicht erhöht wird. Die jetztige Miet liegt - aufgrund Entgegenkommens des Eigentümers - weit (250 €) unter dem Mietspiegel.
Das Haus soll nun verkauft werden.
Ist ein neuer Eigentümer an die mit dem jetzigen Hauseigentümer und uns getroffene Vereinbarung auch gebunden, oder kann jetzt einfach die Miete erhöht werden?
Danke