Renate
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Hallo zusammen,
ich habe von Aug. 04 bis Febr. 05 meine Kaltmiete um 20 % gemindert. Diesen Betrag teilte mein Anwalt meinem Vermieter mit. Der gegnerische Anwalt schrieb Ende Sept. 04 unserem Anwalt, dass wir unsere Mietschulden begleichen sollen (148,-- € mtl.). Unser Anwalt begründete die Minderiung und dann war Ruhe. Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom VM mit BK-Abrechnung, dass er mein Guthaben mit der nicht berechtigten MM verrechnen würde. Wann verjährt eine Mietminderung bzw. muss ich die geminderte Miete zurückzahlen.
Danke
ich habe von Aug. 04 bis Febr. 05 meine Kaltmiete um 20 % gemindert. Diesen Betrag teilte mein Anwalt meinem Vermieter mit. Der gegnerische Anwalt schrieb Ende Sept. 04 unserem Anwalt, dass wir unsere Mietschulden begleichen sollen (148,-- € mtl.). Unser Anwalt begründete die Minderiung und dann war Ruhe. Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom VM mit BK-Abrechnung, dass er mein Guthaben mit der nicht berechtigten MM verrechnen würde. Wann verjährt eine Mietminderung bzw. muss ich die geminderte Miete zurückzahlen.
Danke