Verjährung Mietminderung

Diskutiere Verjährung Mietminderung im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich habe von Aug. 04 bis Febr. 05 meine Kaltmiete um 20 % gemindert. Diesen Betrag teilte mein Anwalt meinem Vermieter mit. Der...
  • Verjährung Mietminderung Beitrag #1

Renate

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Hallo zusammen,
ich habe von Aug. 04 bis Febr. 05 meine Kaltmiete um 20 % gemindert. Diesen Betrag teilte mein Anwalt meinem Vermieter mit. Der gegnerische Anwalt schrieb Ende Sept. 04 unserem Anwalt, dass wir unsere Mietschulden begleichen sollen (148,-- € mtl.). Unser Anwalt begründete die Minderiung und dann war Ruhe. Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom VM mit BK-Abrechnung, dass er mein Guthaben mit der nicht berechtigten MM verrechnen würde. Wann verjährt eine Mietminderung bzw. muss ich die geminderte Miete zurückzahlen.
Danke
 
  • Verjährung Mietminderung Beitrag #2

Capo

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Du schreibst doch, dass die MM gerechtfertigt war. Wie soll man das denn verrechnen können?
 
  • Verjährung Mietminderung Beitrag #3

Renate

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Hallo capo, danke. Ich verstehe das auch nicht. Entweder ist eine MM gerechtfertigt (laut Anwalt ja) oder wenn nicht, dann hätte der VM sich doch zu einem früheren Zeitpunkt melden müssen, dass er die MM nicht anerkennt und nicht erst knapp zwei Jahre später.
Gruß Renate
 
  • Verjährung Mietminderung Beitrag #4

Capo

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Dann wird dein Anwalt bestimmt dagegen vorgehen können. Also nix verrechnung.
Ich schätze zwar, dass die Mietminderung schwebend ist und so der Vermieter versucht, irgendwie an sein Geld zu kommen.
 
  • Verjährung Mietminderung Beitrag #5

RMHV

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Original von Renate
Hallo capo, danke. Ich verstehe das auch nicht. Entweder ist eine MM gerechtfertigt (laut Anwalt ja) oder wenn nicht, dann hätte der VM sich doch zu einem früheren Zeitpunkt melden müssen, dass er die MM nicht anerkennt und nicht erst knapp zwei Jahre später.
Gruß Renate

Zahlungsansprüche aus einem Mietverhältnis verjähren nach 3 Jahren. Wenn es unterschiedliche Auffassungen über die Berechtigung einer Minderung gibt, wird am Ende vermutlich ein Gericht darüber zu entscheiden haben.
Anwälte haben Meinungen zu einem Sachverhalt, beraten ihre Mandanten und vertreten vor Gericht. Was Anwälte aber niemals tun können, ist eine Entscheidung über einen Streitgegenstand zu treffen.
Nach dem Sachverhalt gibt es hier den Mieteranwalt, der die Minderung für gerechtfertigt hält und den Vermieteranwalt, der die Minderung schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt als ungerechtfertigt zurückgewiesen und vollständige Zahlung verlangt hatte. Im weitern Verlauf wird dann eben ein Richter entscheiden.
Es wird darauf hinauslaufen, dass der Mieter letzlich die Berechtigung der Minderung dem Grund und der Höhe nach wird beweisen müssen.
 
  • Verjährung Mietminderung Beitrag #6

Renate

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Erstmals vielen Dank. Mit der Beweislage wird es im Nachhinein etwas schwierig, da mein Nachbar seinen Terrassenaufbau wieder abbauen mußte, bekam keine Genehmigung von der Gemeinde. Er errichtete diesen Bau nur 2 cm von der Grundstücksgrenze entfernt. Das Teil war 2,50 m hoch und 4,50 m lang und über 5 m breit. Ich saß ab 13.30 Uhr auf einer Schattenterasse anstatt wie vorher Südlage. Auch mein Wohnz. und mein Garten wurden massiv verschattet. Ich kam mir vor wie eingesperrt. Sowohl die Versuche des VM (wir sind beides Mieter)als auch unsere sich zu einigen schlugen fehl. In meiner Not wandte ich mich an die Gemeinde. Diese besichtigten den Aufbau und lehnten eine nachträgliche Genehmigung ab, sei viel zu groß für eine derart eng bebaute RH-Siedlung. Habe aber zwei Fotos gemacht von dem Bau. Da wir nächstes Jahr wegziehen ist der Streß schon vorprogrammiert.
Viele Grüße Renate
 
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