antonia25
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Hallo,
Mieter X schuldet Vermieter Y noch offene Nebenkosten, es handelt sich um Gewerberaum. Bis wann muss Y X die Rechnung vorlegen? Falls vorgelegt, ab wann verjährt die Forderung. Anscheinend ist es bei Gewerbe anders als bei Wohnraum, wie leicht ist in diesem Zusammenhang eine Verwirkung von Betriebskosten? Hat die Verwirkung mit dem nicht zum rechten Zeitpunkt von Y vorgelegter Rechnung zu tun oder mit der zu späten der Einklage der Nebenkosten. Wie entscheiden die Richter ofmals, muss Y für den Entscheid Verwirkung ja oder nein vor Gericht?
Danke Antonia :zwinker
Mieter X schuldet Vermieter Y noch offene Nebenkosten, es handelt sich um Gewerberaum. Bis wann muss Y X die Rechnung vorlegen? Falls vorgelegt, ab wann verjährt die Forderung. Anscheinend ist es bei Gewerbe anders als bei Wohnraum, wie leicht ist in diesem Zusammenhang eine Verwirkung von Betriebskosten? Hat die Verwirkung mit dem nicht zum rechten Zeitpunkt von Y vorgelegter Rechnung zu tun oder mit der zu späten der Einklage der Nebenkosten. Wie entscheiden die Richter ofmals, muss Y für den Entscheid Verwirkung ja oder nein vor Gericht?
Danke Antonia :zwinker