'Verkäufer schläft - Mieter zahlt nicht

Diskutiere 'Verkäufer schläft - Mieter zahlt nicht im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo widuwa, Die Mieter sind über den Besitzwechsel zu informieren. Das kann auch der Erwerber machen. Am besten mit dem Kaufvertrag (Preise...
  • 'Verkäufer schläft - Mieter zahlt nicht Beitrag #1

Sorg

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Hallo widuwa,
Die Mieter sind über den Besitzwechsel zu informieren. Das kann auch der Erwerber machen. Am besten mit dem Kaufvertrag (Preise schwärzen) dort sollte auch der Tag festgelegt sein, an welchem Lasten und Nutzen übergehen/übergegangen sind. Oder Grundbuchauszug soweit der schon vorliegt. Die Mieter müssen nachweisen können, dass sie Schuldbefreiend an den Alteigentümer gezahlt haben. Nachweis verlangeng. Ohne Nachweis unbedingt auf Miete bestehen. Auf keinen Fall lange warten. Im Notfall zum Anwalt gehen.
Am besten jetzt schon Nachmieter besorgen also einen Makler einschalten.
Sollte ein Verwalter bestellt sein der das Sondereigentum verwaltet, kann der bestimmt auch weiterhelfen (kostet aber eine Kleinigkeit)
Gruß Sorg
 
  • 'Verkäufer schläft - Mieter zahlt nicht Beitrag #2

Insolvenzprofi

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Original von Sorg
dort sollte auch der Tag festgelegt sein, an welchem Lasten und Nutzen übergehen/übergegangen sind.
Gruß Sorg

LOLLLLLLL, wenn man keine Ahnung hat, bitte nicht einfach was falsches reinschreiben, ist richtig, der Tag ist festgelegt, aber er greift erst dann, wenn alle fälligkeiten vorliegen, sollte der Tag FIX vereinbart sein bedarf es dafür eine Sonderklausel, dass der Käufer 4% Nutzungsentschädigung an den Veräusserer zahlt (hier war nichts erwähnt),,,, beim Grundstückserwerb findet kein zug-um-zug Geschäft statt... die Nutzen und Lasten gehen über mit vollständiger Kaufpreiszahlung...
 
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