Sorg
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Hallo widuwa,
Die Mieter sind über den Besitzwechsel zu informieren. Das kann auch der Erwerber machen. Am besten mit dem Kaufvertrag (Preise schwärzen) dort sollte auch der Tag festgelegt sein, an welchem Lasten und Nutzen übergehen/übergegangen sind. Oder Grundbuchauszug soweit der schon vorliegt. Die Mieter müssen nachweisen können, dass sie Schuldbefreiend an den Alteigentümer gezahlt haben. Nachweis verlangeng. Ohne Nachweis unbedingt auf Miete bestehen. Auf keinen Fall lange warten. Im Notfall zum Anwalt gehen.
Am besten jetzt schon Nachmieter besorgen also einen Makler einschalten.
Sollte ein Verwalter bestellt sein der das Sondereigentum verwaltet, kann der bestimmt auch weiterhelfen (kostet aber eine Kleinigkeit)
Gruß Sorg
Die Mieter sind über den Besitzwechsel zu informieren. Das kann auch der Erwerber machen. Am besten mit dem Kaufvertrag (Preise schwärzen) dort sollte auch der Tag festgelegt sein, an welchem Lasten und Nutzen übergehen/übergegangen sind. Oder Grundbuchauszug soweit der schon vorliegt. Die Mieter müssen nachweisen können, dass sie Schuldbefreiend an den Alteigentümer gezahlt haben. Nachweis verlangeng. Ohne Nachweis unbedingt auf Miete bestehen. Auf keinen Fall lange warten. Im Notfall zum Anwalt gehen.
Am besten jetzt schon Nachmieter besorgen also einen Makler einschalten.
Sollte ein Verwalter bestellt sein der das Sondereigentum verwaltet, kann der bestimmt auch weiterhelfen (kostet aber eine Kleinigkeit)
Gruß Sorg