BadGirl
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, ich habe das richtige Unterforum gefunden.
Vorab: Wir haben vor 5 Jahren ein Haus gemietet, Miete wurde immer pünktlich gezahlt, da gab es nie Schwierigkeiten.
Heute erhielten wir einen Anruf unseres Vermieters, der morgen mit "jemandem vorbeikommen möchte, der sich das Haus innen und außen ansehen wird". Fragen zum Warum wurden nicht beantwortet, "er sieht es sich eben mal an". Nun überlegen wir natürlich, was da kommen könnte und was uns schlimmstenfalls passieren kann.
Wenn das Haus nun eventuell verkauft werden soll (was möglich wäre), kann uns der neue Eigentümer dann zum Beispiel wegen Eigenbedarf kündigen?
Oder ist unser Mietvertrag erst mal geschützt, weil er ja weiß, dass das Haus vermietet ist?
Wir wohnen mit 3 Kindern in dem Haus, das 4. ist unterwegs, es macht uns also verständlicherweise schon Sorgen. Noch dazu, wo die Kinder sich hier eingelebt haben, ein Kind besucht nächstes Schuljahr die Abschlußklasse - ein Schulwechsel jetzt wäre also nicht unproblematisch.
Ist es rechtens, dass wir die Besichtigung dulden müssen, aber über den Grund im Unklaren gelassen werden? Und wie oft müssen wir Besuche des Vermieters mit welcher Anmeldefrist dulden?
ich bin neu hier und hoffe, ich habe das richtige Unterforum gefunden.
Vorab: Wir haben vor 5 Jahren ein Haus gemietet, Miete wurde immer pünktlich gezahlt, da gab es nie Schwierigkeiten.
Heute erhielten wir einen Anruf unseres Vermieters, der morgen mit "jemandem vorbeikommen möchte, der sich das Haus innen und außen ansehen wird". Fragen zum Warum wurden nicht beantwortet, "er sieht es sich eben mal an". Nun überlegen wir natürlich, was da kommen könnte und was uns schlimmstenfalls passieren kann.
Wenn das Haus nun eventuell verkauft werden soll (was möglich wäre), kann uns der neue Eigentümer dann zum Beispiel wegen Eigenbedarf kündigen?

Wir wohnen mit 3 Kindern in dem Haus, das 4. ist unterwegs, es macht uns also verständlicherweise schon Sorgen. Noch dazu, wo die Kinder sich hier eingelebt haben, ein Kind besucht nächstes Schuljahr die Abschlußklasse - ein Schulwechsel jetzt wäre also nicht unproblematisch.
Ist es rechtens, dass wir die Besichtigung dulden müssen, aber über den Grund im Unklaren gelassen werden? Und wie oft müssen wir Besuche des Vermieters mit welcher Anmeldefrist dulden?