Wenthe
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Hallo,
ich habe 2020 ein Haus (209qm Wohnfläche, Baujahr 1927) gekauft (380000 Euro mitsamt Grundstück 181qm) und vermiete es. Den Gebäudewert habe ich mittels eines Kurzgutachten von einem Makler und der Daten auf Boris ermittelt. Ich kam auf einen Gebäudewert von rund 80%
Das Finanzamt hat meine Berechnung für die AfA allerdings nicht anerkannt und selber einen Gebäudewert geschätzt. Der Gebäudewert liegt dem Finanzamt nach bei rund 40%.
Nun werde ich wohl Einspruch einlegen, weil mir die Schätzung von 40% als nicht passend erscheint.
Jetzt bin ich am überlegen einen Experten zu beauftragen um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB durchführen zu lassen. Ich hatte bereits telefonischen Kontakt mit einem Vermittler und der meinte, dass es sich sowas bereits nach ein paar Jahren lohnt, weil man einerseits sehr wahrscheinlich einen höheren Gebäudewert ermitteln kann und andererseits die Restnutzungsdauer auch mit weniger als 50 Jahren angeben kann, wenn von einem "Experten" ermittelt.
Stimmt das mit der Restnutzungsdauer?
Eine kürzere Restnutzungsdauer ist auf jeden Fall wünschenswert, weil dann jährlich mehr als 2% des Gebäudewertes abgeschrieben werden können und ich das Gebäude womöglich in 20 oder 30 Jahren verkaufen möchte. Bei z.B. 30 Jahren womöglich 3,33%...
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nach kostet rund 3000 Euro.
Hat wer Erfahrung mit solchen Gutachten im Kontext AfA und kann etwas dazu berichten?
ich habe 2020 ein Haus (209qm Wohnfläche, Baujahr 1927) gekauft (380000 Euro mitsamt Grundstück 181qm) und vermiete es. Den Gebäudewert habe ich mittels eines Kurzgutachten von einem Makler und der Daten auf Boris ermittelt. Ich kam auf einen Gebäudewert von rund 80%
Das Finanzamt hat meine Berechnung für die AfA allerdings nicht anerkannt und selber einen Gebäudewert geschätzt. Der Gebäudewert liegt dem Finanzamt nach bei rund 40%.
Nun werde ich wohl Einspruch einlegen, weil mir die Schätzung von 40% als nicht passend erscheint.
Jetzt bin ich am überlegen einen Experten zu beauftragen um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB durchführen zu lassen. Ich hatte bereits telefonischen Kontakt mit einem Vermittler und der meinte, dass es sich sowas bereits nach ein paar Jahren lohnt, weil man einerseits sehr wahrscheinlich einen höheren Gebäudewert ermitteln kann und andererseits die Restnutzungsdauer auch mit weniger als 50 Jahren angeben kann, wenn von einem "Experten" ermittelt.
Stimmt das mit der Restnutzungsdauer?
Eine kürzere Restnutzungsdauer ist auf jeden Fall wünschenswert, weil dann jährlich mehr als 2% des Gebäudewertes abgeschrieben werden können und ich das Gebäude womöglich in 20 oder 30 Jahren verkaufen möchte. Bei z.B. 30 Jahren womöglich 3,33%...
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nach kostet rund 3000 Euro.
Hat wer Erfahrung mit solchen Gutachten im Kontext AfA und kann etwas dazu berichten?