Chrismo2006
Hallo,
ich hoffe ich poste hier in das richtige Forum. Habe leider zu meinem speziellen Problem nichts im Forum gefunden.
Ich habe am Anfang des Jahres einen Mietvertrag über einen Tiefgaragenstellplatz unterschrieben. In diesem Vertrag steht nur, dass der Vertrag eine Laufzeit von 1 Jahr umfasst und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn dieser nicht 8 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Sonstige Kündigungsfristen egal für welche Seite sind nicht beschrieben.
Nun will der Vermieter meinenn Parkplatz an eine andere Person vermieten, die neu in die Wohnanlage gezogen ist. Somit soll der Vetrag Vermieterseits gekündigt werden..
Muss ich mir das gefallen lassen? Was passiert wenn ich mich weigere, meinen Parkplatz zu räumen? Gibts es eine gesetztliche Frist (3Monate?)
Bitte um Hilfe! Vielen Dank im Voraus!!
MfG
ich hoffe ich poste hier in das richtige Forum. Habe leider zu meinem speziellen Problem nichts im Forum gefunden.
Ich habe am Anfang des Jahres einen Mietvertrag über einen Tiefgaragenstellplatz unterschrieben. In diesem Vertrag steht nur, dass der Vertrag eine Laufzeit von 1 Jahr umfasst und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn dieser nicht 8 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Sonstige Kündigungsfristen egal für welche Seite sind nicht beschrieben.
Nun will der Vermieter meinenn Parkplatz an eine andere Person vermieten, die neu in die Wohnanlage gezogen ist. Somit soll der Vetrag Vermieterseits gekündigt werden..
Muss ich mir das gefallen lassen? Was passiert wenn ich mich weigere, meinen Parkplatz zu räumen? Gibts es eine gesetztliche Frist (3Monate?)
Bitte um Hilfe! Vielen Dank im Voraus!!
MfG