Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht

Diskutiere Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, habe soeben per Post einen Termin fuer den Mietvertragabschluss fuer meine neue Wohnung bekommen. Ich bin aufgefordert neben der Kaution...
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #1

Solosonic

Hallo, habe soeben per Post einen Termin fuer den Mietvertragabschluss fuer meine neue Wohnung bekommen. Ich bin aufgefordert neben der Kaution auch eine Kopie meiner Haftpflicht und Hausratversicherung mitzubringen. Haftpflicht ist vorhanden, Hausrat allerdings nicht. Bin ich dazu verpflichtet? Danke.
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #2

Capo

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Steht das im Vertrag? Ja.
Steht es nicht im Vertrag, muss das nicht sein. Aber bei einem Rohrbruch zahlst du eben. Vielleicht will der Vermieter einfach nur sicher gehen, dass es keine Probs gibt, wenn die Möbel hin sind. Der Vermieter zahlt sie dir nämlich nicht...
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von Solosonic
Bin ich dazu verpflichtet? Danke.

wie capo schon sagte, nur wenns im vertrag steht, allerdings wollte ich dir nur sagen, sie kostet nicht viel im Jahr, ca. 60,- EUR oder so, und ist echt verdammt wichtig,,, mein nachbar hatte selbst einen wasserschaden verursacht.... er hatte keine hausrat, der arme, und nun bezahlt er sich doof und dämlich, wegen malerarbeiten unter seinen wohnungen, gutachten, folgeschäden ect...kann ich dir echt nur wärmstens empfehlen
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #4
lostcontrol

lostcontrol

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ist eine hausrat nicht wohnungsabhängig?
kann man überhaupt eine hausratversicherung abschliessen, solange der mietvertrag noch nicht unterschrieben ist?

also bei mir wollten immer wieder mieter 'nen grundriss bzw. ein paar formulare ausgefüllt haben für ihre hausrat... daraus schliesse ich, dass ERST die wohnung vorhanden sein muss, bevor eine hausrat abgeschlossen werden kann...
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von lostcontrol
ist eine hausrat nicht wohnungsabhängig?
kann man überhaupt eine hausratversicherung abschliessen, solange der mietvertrag noch nicht unterschrieben ist?

also bei mir wollten immer wieder mieter 'nen grundriss bzw. ein paar formulare ausgefüllt haben für ihre hausrat... daraus schliesse ich, dass ERST die wohnung vorhanden sein muss, bevor eine hausrat abgeschlossen werden kann...

stimmt, voll vergessen
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #6

Jerry

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Moin,

also zunächst: Heutzutage ohne Privathaftpflichtversicherung rumzulaufen, wäre schon fast sträflicher Leichtsinn - man wird ja wegen jeder Kleinigkeit belangt... und daran gemessen (vor allem, weil sie sogar steuerlich abzugsfähig ist) ist die HP wirklich eine Kleinigkeit.

Mit der Hausratversicherung ist das eine etwas andere Sache: Ja, für den ersten Abschluss einer solchen brauchst Du erst einmal einen eigenen Hausstand, d.h. eine Wohnung, an der auch die Versicherungssumme bemessen wird. Grundriss ist dabei unerheblich, der Versicherer hat zwei Möglichkeiten: Entweder Du gibst die Quadratmeter an, dann wird eine pauschale Versicherungssumme pro qm festgelegt (ist meist eh vorgegeben) und daraus dann der Vertrag gebaut. Oder aber, Du weisst genau, dass Du diese Versicherungssumme nicht brauchst, weil Du auch nicht annähernd in die Nähe dieser Werte kommst (ist bei uns seit Jahren der Fall) - dann schließt Du über eine geringere Summe ab, musst aber was unterschreiben, dass Du im Zweifelsfall darüber informiert bist, dass eine Unterversicherung bestehen kann (wenn die Dir das nachweisen, können sie die Versicherungsleistung prozentual kürzen). Kommt in der Regel aber eh nur bei annähernden Totalschäden zum Tragen.

An sich kann des dem Vermieter m.E. egal sein, ob Du Deinen Hausrat versicherst. Eine Haftpflichtversicherung muss er aber selber als Vermieter auch haben, und es ist sinnvoll, dass auch Du eine hast. Im Bedarfsfall sortieren die Versicherungen dann ihre Probleme unter sich aus, und Du musst Dich mit dem Vermieter nicht fetzen. Das ist immer gut.

Ärgerlich bei Hausratversicherungen: Hast Du einmal eine abgeschlossen, hat die in aller Regel eine lange Laufzeit und ist dann lustigerweise nicht Wohnungs- sondern Personengebunden, d.h. erst wenn Du tatsächlich Deinen Hausstand aufgibst (= kein eigener Haushalt mehr) und derjenige, mit dem Du dann in häuslicher Gemeinschaft lebst (i.d.R. Lebenspartner) hat eine Versicherung mit älteren Rechten, dann kommst Du da raus.

Andererseits ist auch eine gut bemessene Hausratversicherung Gold wert. Das für mich wichtigste Risiko verraten sie Dir allerdings nur auf Nachfrage: Überspannungsschäden. Ohne das Häkchen (und am besten noch eine Erhöhung des versicherten Betrages) stehst Du ziemlich im Regen, wenn infolge Blitzeinschlag in der Nachbarschaft Deine Elektrogeräte abrauchen.

Dass die Hausrat für ein Mietverhältnis vorausgesetzt wird, ist mir neu - da der Vermieter nichts davon hat, finde ich es nicht unbedingt eine zumutbare Forderung. Bei der Haftpflicht stehe ich auf dem Standpunkt, dass die ähnlich wie Krankenversicherung zur Grundabsicherung gehört und verpflichtend werden sollte.

Jerry
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #7
lostcontrol

lostcontrol

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Original von Jerry
Eine Haftpflichtversicherung muss er aber selber als Vermieter auch haben, [...]
huch? wo steht das denn??? wär mir jetzt völlig neu!
aber ich geb dir natürlich recht: ohne haftpflicht durch die gegend zu rennen ist sträflicher leichtsinn!
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #8

Beluga

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Hallo, aber,

so viel ich weiß bei Mietsachen
1. springt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht ein.
2. Hausratversicherung geht dem Vermieter nicht an, er kann davon auch
keinen Vorteil ziehen.

Jetzt ist der Versicherungsfachmann gefragt:
wie schützt man vor Schadenersatzforderung bei Mietsachen gegenüber den Vermietern / Ausleihern (Mietwohnung, Bücherausleih von Bibliothek, Leihmaschine, Mietauto ....) ?

Wohnung an minderbemittelte Mieter zu vermieten verbirgt leider immer große
Risiken, da diese einfach nicht haften können.
Hat man auch hier gute Risikominimierungsidee ? :gehtnicht
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #9
lostcontrol

lostcontrol

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Original von Beluga
so viel ich weiß bei Mietsachen
1. springt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht ein.
also meine haftpflicht hat mal für 'nen zimmerbrand bei einem freund bezahlt (ohne jetzt diskutieren zu wollen wer tatsächlich schuld hatte - eine kerze war nicht ausgemacht worden und hatte den vorhang in brand gesetzt).
theoretisch hätte auch SEINE haftpflicht bezahlt, wurde mir zumindest so gesagt.

Original von Beluga
wie schützt man vor Schadenersatzforderung bei Mietsachen gegenüber den Vermietern / Ausleihern (Mietwohnung, Bücherausleih von Bibliothek, Leihmaschine, Mietauto ....) ?
sorry, den satz versteh ich nich... schadensersatz gegenüber den vermietern / ausleihern? wer hat den schaden? wer ist verantwortlich? hat das ausgeliehene einen schaden verursacht?

Original von Beluga
Wohnung an minderbemittelte Mieter zu vermieten verbirgt leider immer große
Risiken, da diese einfach nicht haften können.
Hat man auch hier gute Risikominimierungsidee ? :gehtnicht
naja - es wird wohl kaum jemand ABSICHTLICH an minderbemittelte vermieten (ausser die ämter ihre sozialwohnungen).
und der status "minderbemittelt" kann auch auftreten, wenn jemand schon ein paar jahre bemittelt war und plötzlich arbeitslos wird - das weisste nie vorher...
zur risikominderung sollte auf jeden fall die kaution herhalten können.
und den nachweis einer haftpflichtversicherung kann man getrost von seinen mietern verlangen (allerdings können die diese ja auch nach 2 wochen wieder kündigen...).
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #10

Beluga

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Hallo Lostcontroll,

In Deinem Haftpflichtfall war ja anders:
Ein Freund/Fremder/Dritter (also nicht Du selbst) haftete gegenüber Deinem Vermieter.

Wenn Vermieter von Mieter Haftpflichtversicherungsnachweis verlangt, so liegt der Grund doch darin, dass wenn der Mieter die Wohnung schädigt, der Vermieter Schadenersatz von Mieter`s Haftpflichtversicherung bekommen könnte.
- Die Privat-Haftpflichtversicherung greift jedoch bei Mietsachen nicht
- weil Manipulationsgefahr zu groß ist; aus gleichem Grund haftet die
Privat-Haftpflichtversicherung auch nicht für die von Familienmitglieder
verursachte Schäden.
- Schau mal rein in Deine Versicherungspolice unter Versicherungsausschluss

:x
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #11
lostcontrol

lostcontrol

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Original von Beluga
In Deinem Haftpflichtfall war ja anders:
Ein Freund/Fremder/Dritter (also nicht Du selbst) haftete gegenüber Deinem Vermieter.
nein beluga, das hast du nicht richtig gelesen. MEINE haftpflicht bezahlte den zimmerbrand bei meinem freund (also für den schaden an der wohnung meines freundes). mir wurde aber gesagt, dass eigentlich auch die haftpflicht meines freundes (also des mieters selbst) dafür aufgekommen wäre (hängt halt davon ab wer schuld ist - aber das wollen wir jetzt mal nicht weiter ausführen - langt wenn die herren von der versicherung A. mich immer begrüssen mit "ah, da kommt ja die frau mit den heissen nächten").
was ich damit sagen wollte: die haftpflicht kommt sehr wohl auch für schäden an einer mietsache auf - hängt halt immer davon ab was genau passiert ist. in diesem falle gabs aber keinerlei diskussion, die haben anstandslos bezahlt.

Original von Beluga
Wenn Vermieter von Mieter Haftpflichtversicherungsnachweis verlangt, so liegt der Grund doch darin, dass wenn der Mieter die Wohnung schädigt, der Vermieter Schadenersatz von Mieter`s Haftpflichtversicherung bekommen könnte.
ganz klares JEIN, denn: die haftpflicht zahlt selbstverständlich NICHT, wenn der mieter irgendwelche schäden absichtlich verursacht oder wenn es sich bei den "schäden" um ganz normale abnutzung handelt.

Original von Beluga
- Die Privat-Haftpflichtversicherung greift jedoch bei Mietsachen nicht
kommt immer drauf an, siehe oben...

Original von Beluga
- weil Manipulationsgefahr zu groß ist; aus gleichem Grund haftet die
Privat-Haftpflichtversicherung auch nicht für die von Familienmitglieder
verursachte Schäden.
auch das stimmt nicht 100%ig - die haftpflicht meiner eltern hat schon mal für einen von mir verursachten schaden bezahlt. als der nachbarsjunge mir 'nen fussball durch die scheibe geschossen hat, hat die haftpflicht seiner mutter auch anstandslos bezahlt... auch hier gilt: es kommt auf den fall an.
 
  • Vermieter möchte Nachweis über Haftpflicht Beitrag #12

Beluga

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Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.

Deine Haftpflichtversicherung wird einen von Dir selbst ohne Absicht verursachte Schaden in der von Dir angemieteten Wohnung trotzdem nicht zahlen.
- Anders natürlich wenn der Schaden in fremder Wohnung geschehen ist.

:pc
 
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