Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach?

Diskutiere Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Gemeinde, zunächst, ich bin ganz neu hier, und bräuchte wirklich mal Hilfe...dringend! Ein guter Kollege von mir bat mich um Rat zu...
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #1

Axl-B

Hallo Gemeinde,

zunächst, ich bin ganz neu hier, und bräuchte wirklich mal Hilfe...dringend!

Ein guter Kollege von mir bat mich um Rat zu folgendem Sachverhalt. Er bekam seine BK-Abrechnung und soll nun 877,- nachzahlen. Die Untersuchung ergab einen überdimensionalen Wasserverbrauch (186 m³).

Dieses ist nun schon im zum 2. Mal der Fall, im Jahr vorher hat er die Nachzahlung geleistet, was ihm aber außerordentlich schwer gefallen ist. Die Gespräche mit dem Vermieter ergaben, das in diesen beiden Jahren der Verbrauch geschätzt wurde. Ihm selbst war es nicht möglich, zu den Terminen für die Zählerablesung für Anwesenheit zu sorgen und auch keine Vertretung zu organisieren (keine zuverl. Nachbarn, Mutter 80J. gehbeh. u. fast blind). Durch seine Arbeit war er fast durchgängig gezwungen außerhalb zu arbeiten und nur sehr wenig Zeit (oftmals nur ein/zwei Tage pro Woche o. WE) in seiner Wohnung (1-Raum, ca. 31 m²) zu verbringen.
Erschwerend kommt weiterhin dazu, das er einen defekten Spülkasten hat, der bei flüchtigem Spülen nach der Toilette nicht richtig schließt, so daß das Ventil immer ein Stück weit geöffnet bleibt und Wasser durch das Toilettenbecken fließt.

Bei der Beurteilung der Situation drängten sich mir folgende Fragen auf.

1. Eine Schätzung von 186 m³ (186000 Liter) erscheint mir in Anbetracht der Lebensumstände sehr unrealistisch zu sein. Wie sehen das die Fachleute unter euch?

2. Wenn der Vermieter schätzt, wonach richtet sich die Schätzung? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen? Wenn ja, welche? Vielleicht weiß jemand von euch sogar einen Link oder URL.

3. Was kann man dagegen unternehmen, wenn der Vermieter nicht zu einer einvernehmlichen Einigung bereit ist?

Es ist unumstritten, das die fehlende Anwesenheit sein Verschulden ist, klar, ohne Diskussion.

Ich hoffe, das die Fachleute unter Euch mir helfen können...herzlichen Dank schon jetzt.

Gruß, Axl-B
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #2

Capo

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1. Der Verbrauch wird mithilfe der Vorjahresrechnung geschätzt. Gibt es keine, ist entweder der Vormieter maßgebend oder der Deutsche Michel sprich: Otto Normal Verbraucher...
2. Die defekte Spülung sollte er schnellstens dem Vermieter melden, damit der das beheben kann. Ist nicht teuer, so ein Glockenventil (Vielleicht liegt es auch nur am Schwimmer *lol*)
3. Für den Ableser muss ein Termin gefunden werden. Zumindest alle 2 Jahre.
4. Die Lebensumstände haben in einer Schätzung nur auf die Personenzahl eine Bedeutung, ansonsten ist das Nebensache.
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #3
Martens

Martens

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moin,

soviel ich weiß, gibt es für Schätzungen bei Wasserverbräuchen keine Rechtsgrundlage, man korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

In der HKV ist geregelt, wie man Heiz- und Energiekosten für Warmwasser schätzt, das gilt aber mMn nicht für die Wasserverbräuche.

Andererseits, wenn der Mieter nicht in der Lage ist (wieso eigentlich nicht?) dem Ableser den Zugang zu gewähren, dann ist das das Problem des Mieters. Irgendwie muß der Eigentümer ja eine Abrechnung erstellen...

Wenn man dem Ableser alle zwei Jahre den Zugang ermöglicht, muß trotzdem geschätzt werden, ich brauche zwei abgelesene Werte (Anfang und Ende), um abrechnen zu können!

Schön auch die Sache mit der Klospülung - hier verletzt der Mieter seine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Eigentümer und verlangt dann auch noch, nicht mit dem verplemperten Wasser belastet zu werden?! Merkwürdig ist das schon!

Also als konkrete Antwort an Dich und Deinen Kollegen:
Er muß sich kümmern!
Es gibt für vielbeschäftigte Menschen Dienstleister, die sich um die Wohnung kümmern und z.B. Ablesern den Zutritt ermöglichen, also los.
Er muß dem Vermieter die Mängel an der Mietsache melden und dann dem Installateur den Zutritt ermöglichen.

Er sollte den Eigentümer höflich fragen, wie der Verbrauch geschätzt worden ist.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #4

Axl-B

Hallo Leute,

vielen Dank für eure raschen Antworten. Das kann ich so schon mal weitergeben.

Allerdings muß ich noch was richtigstellen. Hinsichtlich der defekten Klospülung ist noch anzumerken, das es nicht darum geht, überhaupt nicht mit dem verplemperten Wasser belastet zu werden. Es geht nur darum, das es nicht überdimensioniert wird und gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung gefunden wird, realistisch zu schätzen und die so ermittelten Kosten auch zu bezahlen.

Gibt es den irgendwelche Standardgrößen, woraus man entnehmen könnte, welchen Wasserverbrauch Haushalte standardmäßig haben, in Abhängigkeit von der Personenanzahl ?

Gruß, Axl-B
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #5

RMHV

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Original von Martens
moin,

soviel ich weiß, gibt es für Schätzungen bei Wasserverbräuchen keine Rechtsgrundlage, man korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

In der HKV ist geregelt, wie man Heiz- und Energiekosten für Warmwasser schätzt, das gilt aber mMn nicht für die Wasserverbräuche.

Eine Rechtsgrundlage für die Schätzung des Wasserverbrauchs ist auch mir nicht bekannt. Ich stimme auch uneingeschränkt zu, dass die Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht für den Wasserbrauch gelten.

Trotzdem würde ich eine Schätzung analog zu § 9a Abs. 1 Satz 1 HeizKV auch für den Wasserverbrauch als sachgerecht ansehen. Einwände gegen eine Schätzung auf der Basis früherer Abrechnungszeiträume oder vergleichbarer Wohnungen im Abrechnungszeitraum würden sich vermutlich nur schwer sinnvoll begründen lassen. Ob man die Beschränkung der Schätzung nach § 9a Abs. 2 HeizKV auch bei einer Schätzung des Wasserbrauchs berücksichtigen müsste, soll hier offen bleiben.

Eine Alternative - und ich vermute, dass dieses Verfahren verwendet wurde - wäre die Belastung eines Mieters mit der Differenz zwischen den abgelesenen Mengen und dem Gesamtverbrauch am Hausanschluss. Dies würde bedeuten, dass sämtliche Messfehler durch die Schätzung zu Lasten des geschätzten Mieters gehen würden. Dies kann trotz der nicht erfüllten Verpflichtung zur Zugangsgewährung nicht Sinn der Übung sein.
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #6

Heizer

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Eine sinnvolle Alternative wäre ja auch eine Selbstablesung gewesen. Warum hat das Dein Bekannter nicht gemacht?

Bleibt noch anzumerken das eine fehlerhafte Klospülung durchaus einige zig m³ im Jahr verplempern kann.

Er hat ja nun noch die Möglichkeit den geschäzten Zählerstand auf der Abrechnung mit dem tatsächlichen zu vergleichen und ggf. an den Messdienst zu melden wenn die Abweichung zu groß ist muss der die Abrechnung korrigieren.
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #7

Capo

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Gibt es den irgendwelche Standardgrößen, woraus man entnehmen könnte, welchen Wasserverbrauch Haushalte standardmäßig haben, in Abhängigkeit von der Personenanzahl ?

Im durchschnitt wird 40-50 m³ pro Person und Jahr angenommen. Meist brauchen Ältere weniger und Jüngere mehr wasser. ein Garten kann die Sache noch erhöhen. Ebenso eine ausufernde Wohnungsbepflanzung oder wasserverbrauchende Angewohnheiten (putzfimmel oä). Maßgebend ist und bleibt jedoch die Vorjahresrechnung. Da bei der bereits das Wasser gelaufen ist, ist die Nachzahlung wohl eher als ein guthaben für die folgende Abrechnung zu sehen. Wenn eine Ablesung möglich ist, wird sich das sicher wieder "normalisieren".
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #8
lostcontrol

lostcontrol

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also erstens mal:
defekte spülung? WAHNSINN. verbraucht wasser OHNE ENDE. da kann schon richtig fett was zusammenkommen - wir hatten das (in einem haus, in dem ich mal gewohnt hab) mit einer der uralt-toiletten auf dem gang. die gehörte zu keiner der wohnungen, aber da haben die kiddies wohl mal gespielt und das ding hing. keiner von den mietern hat's gemerkt (die ham ja alle ihr eigenes klo in der wohnung) und erst beim ablesen haben die vermieter eine riesen-differenz zwischen den einzel-zählern für die wohnungen und dem hauptzähler festgestellt.
UNBEDINGT SOFORT DRUM KÜMMERN !!! ist im allgemeinen 'ne 10-euro-reparatur...

abgesehen davon interessiert mich das mit dem durchschnitts-wasserverbrauch auch.
ich hab bei der letzten betriebskostenabrechnung festgestellt, dass eine unserer mieterinnen den bisherigen high-score um längen geschlagen hat.
daraufhin hab ich mich mal im engsten bekanntenkreis erkundigt, was die so an wasserverbrauch jährlich haben.
und dann auch noch in meiner stammkneipe sowas wie 'ne allgemeine umfrage diesbezüglich gestartet.
der witz dabei: von ca. 40 leuten, die ich gefragt habe, konnte mir GERADE MAL EINER (!!!) sagen wie hoch sein wasserverbrauch ist.
ansonsten sagten alle eher sowas wie "also dieses jahr musste ich nachzahlen, aber der wasserpreis ist ja auch gestiegen" oder "keine ahnung, ich zahl das halt, wird schon stimmen".

für mich ist das immer dann ein problem, wenn ich die betriebskosten-vorauszahlung für neue mieter veranschlagen soll.
ich habe wunderschöne, jahrzehntelange ableseprotokolle der wasserverbräuche unserer mieter. aber helfen die mir wirklich was?
als groben fazit könnte ich schliessen: alleinstehende frauen zwischen 20 und 40 verbrauchen am meisten wasser. danach kommen familien mit kleinkindern. alleinstehende männer brauchen am wenigsten (egal wie alt).
und natürlich hängt das immer auch von den geräten ab, die in der wohnung benutzt werden. geschirrspüler fallen nicht ins gewicht (die verbrauchen ja auch laut diverser studien weniger wasser als der handabwasch). waschmaschinen dagegen schon.
wenn die wohnung eine badewanne hat, ist der wasserverbrauch deutlich höher (weil die ja dann auch benutzt wird, und ein schönes wannenbad verbraucht mehr wasser, als eine woche lang täglich die kurze dusche).
ein mieter, der am wochenende grundsätzlich woanders ist (z.b. bei der freundin) wird deutlich weniger wasser verbrauchen als jemand der ständig zuhause ist.
arbeitslose verbrauchen mehr wasser, weil sie öfter die klospülung in der wohnung betätigen.
leute die täglich im fitness-studio duschen, werden das zuhause nicht nochmal tun.
es spielen einfach immens viele faktoren rein.
sowas wie einen allgemeinen durchschnitt kann's da nicht geben.

abgesehen davon:
ZÄHLERSTÄNDE GEHÖREN (zumindest meiner ansicht nach) BEI DER SCHLÜSSELÜBERGABE IM MIETVERTRAG VERMERKT!!!!!
und dann natürlich beim auszug wenigstens im übergabeprotokoll nochmals.
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #9

RMHV

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Original von lostcontrol
abgesehen davon:
ZÄHLERSTÄNDE GEHÖREN (zumindest meiner ansicht nach) BEI DER SCHLÜSSELÜBERGABE IM MIETVERTRAG VERMERKT!!!!!
und dann natürlich beim auszug wenigstens im übergabeprotokoll nochmals.

Der Vertrag wird irgendwann abgeschlossen und sollte sinnvollerweise im unveränderten Original erhalten bleiben. Wird der Vertagsinhalt geändert, mag man das noch auf der ursprünglichen Vertragsurkunde vermerken. Die Urkunde aber mit Nebensächlichkeiten wie einem Zählerstand zu verzieren halte ich für wenig sinnvoll. Denkt man das mal in die andere Richtung stellt sich doch die Frage, warum die für sich allein völlig nutzlose Ablesung bei Übergabe in den Vertrag aufgenommen werden soll, die nächste Regelablesung aber nicht. Oder sollte etwa über Jahrzehnte jeder Ablesewert irgendwo im Vertrag erscheinen? Kaum vorstellbar.
Dass bei Übergaben Zählerablesungen durchgeführt und die Stände auch protokolliert werden, sollte eigentlich keiner weiteren Erörterung bedürfen.
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #10
lostcontrol

lostcontrol

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ok RMVH - da haste natürlich auch wieder recht.

aber in den mietverträgen, die ich benutze, liegt ja eine seite bei fürs übergabeprotokoll - und genau da vermerke ich eben immer die zählerstände.
das wäre dann ja eigentlich genau das, was du meinst.

ansonsten hat sich das aber wirklich als ausgesprochen praktisch erwiesen, dass das dem mietvertrag beiliegt (bzw. dazugehört) - denn so haben auch die mieter (die klassischerweise die zählerstände immer verloosen) die möglichkeit, da nachzusehen.
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #11

melli505

:gehtnicht also mein vermieter hat auch den zählerstand im mietvertrag vermerkt aber nur den strom und nicht wasser da ja noch 3 weitere parteien im haus wohnen.
es kommt nun drauf an wohnt er allein im haus oder mehrere zusammen da gibt es doch einen gesamtzähler oder nicht da kann man doch das´berechnen was die andern verbraucht hatten abgezogen und der andere wert gehört dann ihm oder irre ich mich da so ist es jedenfalls bei uns mit kaltwasser
 
  • Vermieter schätzt Wasserverbrauch. Wonach? Beitrag #12

RMHV

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Original von melli505
... da kann man doch das´berechnen was die andern verbraucht hatten abgezogen und der andere wert gehört dann ihm oder irre ich mich da so ist es jedenfalls bei uns mit kaltwasser

Differenzberechnung ist im Prinzip nicht korrekt. Da jeder Wasserzähler nur eine begrenzte Messganauigkeit hat, werden bei der Differenzbildung den Nutzer ohne Zähler die Summe aller Messdifferenzen angelastet. Das mag bei einem zufälligerweise recht gut laufenden Zähler in einem Zweifamilienhaus noch tolerabel sein. Lässt die Messgenauigkeit mit dem Alter des Zählers allerdings deutlich nach, entstehen aber auch hier u.U. beträchtliche Differenzen. Man stelle sich vielleicht einfach mal vor, dass in einem Haus mit 10 Wohnungen und entsprechend mindestens 9 Zählern jeder der 9 Zähler eine durchaus noch zulässige Abweichung von 5% hat. Bei dieser Objektgröße wird man mit Gesamtverbrauchsmengen von deutlich über 500 m³ rechnen müssen. Werden nun die Messfehler durch Differenzbildung einem einzelnen Nutzer angelastet, geht es um eine Menge, die im Bereich von 25 oder vielleicht aoch 50 m³ liegen könnte. Unterstellt man einen Gesamtpreis für Wasser und Abwasser von 5 €/m³ würde es also um Beträge von weit jenseits von 100 € gehen. Der Aufstand des Betroffenen dürfte vorgezeichnet und berechtigt sein.
 
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