Axl-B
Hallo Gemeinde,
zunächst, ich bin ganz neu hier, und bräuchte wirklich mal Hilfe...dringend!
Ein guter Kollege von mir bat mich um Rat zu folgendem Sachverhalt. Er bekam seine BK-Abrechnung und soll nun 877,- nachzahlen. Die Untersuchung ergab einen überdimensionalen Wasserverbrauch (186 m³).
Dieses ist nun schon im zum 2. Mal der Fall, im Jahr vorher hat er die Nachzahlung geleistet, was ihm aber außerordentlich schwer gefallen ist. Die Gespräche mit dem Vermieter ergaben, das in diesen beiden Jahren der Verbrauch geschätzt wurde. Ihm selbst war es nicht möglich, zu den Terminen für die Zählerablesung für Anwesenheit zu sorgen und auch keine Vertretung zu organisieren (keine zuverl. Nachbarn, Mutter 80J. gehbeh. u. fast blind). Durch seine Arbeit war er fast durchgängig gezwungen außerhalb zu arbeiten und nur sehr wenig Zeit (oftmals nur ein/zwei Tage pro Woche o. WE) in seiner Wohnung (1-Raum, ca. 31 m²) zu verbringen.
Erschwerend kommt weiterhin dazu, das er einen defekten Spülkasten hat, der bei flüchtigem Spülen nach der Toilette nicht richtig schließt, so daß das Ventil immer ein Stück weit geöffnet bleibt und Wasser durch das Toilettenbecken fließt.
Bei der Beurteilung der Situation drängten sich mir folgende Fragen auf.
1. Eine Schätzung von 186 m³ (186000 Liter) erscheint mir in Anbetracht der Lebensumstände sehr unrealistisch zu sein. Wie sehen das die Fachleute unter euch?
2. Wenn der Vermieter schätzt, wonach richtet sich die Schätzung? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen? Wenn ja, welche? Vielleicht weiß jemand von euch sogar einen Link oder URL.
3. Was kann man dagegen unternehmen, wenn der Vermieter nicht zu einer einvernehmlichen Einigung bereit ist?
Es ist unumstritten, das die fehlende Anwesenheit sein Verschulden ist, klar, ohne Diskussion.
Ich hoffe, das die Fachleute unter Euch mir helfen können...herzlichen Dank schon jetzt.
Gruß, Axl-B
zunächst, ich bin ganz neu hier, und bräuchte wirklich mal Hilfe...dringend!
Ein guter Kollege von mir bat mich um Rat zu folgendem Sachverhalt. Er bekam seine BK-Abrechnung und soll nun 877,- nachzahlen. Die Untersuchung ergab einen überdimensionalen Wasserverbrauch (186 m³).
Dieses ist nun schon im zum 2. Mal der Fall, im Jahr vorher hat er die Nachzahlung geleistet, was ihm aber außerordentlich schwer gefallen ist. Die Gespräche mit dem Vermieter ergaben, das in diesen beiden Jahren der Verbrauch geschätzt wurde. Ihm selbst war es nicht möglich, zu den Terminen für die Zählerablesung für Anwesenheit zu sorgen und auch keine Vertretung zu organisieren (keine zuverl. Nachbarn, Mutter 80J. gehbeh. u. fast blind). Durch seine Arbeit war er fast durchgängig gezwungen außerhalb zu arbeiten und nur sehr wenig Zeit (oftmals nur ein/zwei Tage pro Woche o. WE) in seiner Wohnung (1-Raum, ca. 31 m²) zu verbringen.
Erschwerend kommt weiterhin dazu, das er einen defekten Spülkasten hat, der bei flüchtigem Spülen nach der Toilette nicht richtig schließt, so daß das Ventil immer ein Stück weit geöffnet bleibt und Wasser durch das Toilettenbecken fließt.
Bei der Beurteilung der Situation drängten sich mir folgende Fragen auf.
1. Eine Schätzung von 186 m³ (186000 Liter) erscheint mir in Anbetracht der Lebensumstände sehr unrealistisch zu sein. Wie sehen das die Fachleute unter euch?
2. Wenn der Vermieter schätzt, wonach richtet sich die Schätzung? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen? Wenn ja, welche? Vielleicht weiß jemand von euch sogar einen Link oder URL.
3. Was kann man dagegen unternehmen, wenn der Vermieter nicht zu einer einvernehmlichen Einigung bereit ist?
Es ist unumstritten, das die fehlende Anwesenheit sein Verschulden ist, klar, ohne Diskussion.
Ich hoffe, das die Fachleute unter Euch mir helfen können...herzlichen Dank schon jetzt.
Gruß, Axl-B