Untermieter
Hallo ich suchte dringend eine Wohnung, ein Freund bot mir an bei ihm zur Untermiete zu Wohnen. Er telefonierte mit der Wohnungsbaugenossenschaft. Die Bearbeiterin sagte es wäre kein Problem, ich solle mich polizeilich ummelden und ein Formloser Antrag, dann bekämme man eine Zustimmung.
Gesagt getan, aber mit der Zustimmung klappte es dann doch nicht so einfach, nun soll der Hauptmieter berechtigtes Interesse nachweisen, das er jemanden (mich) zur Untermiete hält zb. finanzielle schwierigkeiten, welche er nicht hat (aber ich) sondern er hat es einfach aus freundschaftlichen Gründen mir gegenüber getan.
Ist es möglich doch noch eine Zustimmung des Vermieters zu erlangen und ein berechtigtes Interesse nachzuweisen?
Gesagt getan, aber mit der Zustimmung klappte es dann doch nicht so einfach, nun soll der Hauptmieter berechtigtes Interesse nachweisen, das er jemanden (mich) zur Untermiete hält zb. finanzielle schwierigkeiten, welche er nicht hat (aber ich) sondern er hat es einfach aus freundschaftlichen Gründen mir gegenüber getan.
Ist es möglich doch noch eine Zustimmung des Vermieters zu erlangen und ein berechtigtes Interesse nachzuweisen?