Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht

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  • Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Beitrag #1

efpe2000

Liebe Forumsteilnehmer.

Ein Bekannter von mir hat, subjektiv betrachtet, ein großes Problem mit seinem Mieter (Pärchen mit Kind), welches (das Problem) immer größere Ausmaße annimmt.

Er ist Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Eine Hälfte (die etwas größere) hat er seit einigen Monaten vermietet, die andere Hälfte nutzt er selbst als Zeit- bzw. Ferienwohnung.

Schon zu Anfang der Mietzeit machte der Mieter Probleme mit angeblichen Mängeln und Diskussionen. Mein Bekannter (ich nenne ihn mal Vermieter) suchte dann die Ferienwohnung nicht mehr so oft auf wie früher, um diesen streitbaren Menschen aus dem Wege zu gehen.
Mittlerweile gibt es Mietrückstände, Zahlungsverzug, Bedrohungen usw.
Der Vermieter hat die fristlose Kündigung ausgesprochen( hilfsweise fristgerecht), parallel Räumungsklage eingereicht und wartet sehnlichst auf die Gerichtsverhandlung.

Jetzt ist die Situation aber eskaliert.
Letzte Woche hat die Mieterin die Vermieterin und den Gärtner des Vermieters, der gerade daneben stand, u.a. mit den Worten „Du alte Sau, ich mach Dich fertig“ beschimpft und wollte die Vermieterin schlagen.
Sie (die Mieterin) war schon auf dem Weg, um die Schläge abzusetzen, als der Mieter den Vorfall bemerkte und seine Frau regelrecht in die Wohnung zerrte, damit diese keinen Unsinn begeht.
Kaum war die Tür zu, kam Sie wieder beleidigend herausgelaufen, um die Vermieterin die angedrohten Schläge zu verpassen. Gott sei Dank konnte der Mieter Sie wieder stoppen mit den Worten „Du bist bescheuert, was hast Du da vor?“.
Die Vermieterin war so geschockt, dass diese sofort die Polizei rief.
Die Polizei kam auch und nahm alles zu Protokoll.
Als die Polizei nach Befragung der Mieter wieder aus deren Wohnung kam, gab diese der Vermieterin den Tipp, heute Nacht lieber nicht in Ihrer Ferienwohnung zu übernachten, was sie eigentlich vor hatte.

Die Vermieter dachten eigentlich, dass sich der Mieter nun für das Verhalten seiner Frau entschuldigen würde, aber weit gefehlt. Statt dessen kam jetzt ein Schreiben vom Mieter mit folgendem Inhalt:
Zitatanfang: Gestern gab es einen unschönen Vorfall mit Frau xxx (die Vermieterin, Anm. des Verfassers) und einem fremden Mann (evtl. der Gärtner), der sich an unserem Auto und unseren Mülltonnen zu schaffen machte. Das wurde ihm verwehrt, worauf es zu einem Wortwechsel zwischen Frau xxx (die Vermieterin, Anm. des Verfassers) und uns kam. Frau xxx (die Vermieterin, Anm. des Verfassers) rief die Polizei und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Wir werden das so nicht hinnehmen und Anzeige in diesem Fall erstatten. Wegen der aktuellen und provokanten Verhaltensweise der Fam. Xxx (die Vermieter, Anm. des Verfassers) jedoch gibt es keinen Grund mehr auf irgendwelche Befindlichkeiten Rücksicht zu nehmen. Zitatende:

Hier hat also nun einen Tatsachenverdrehung stattgefunden.
Davon abgesehen, dass sich nun auch der arme Gärtner gegen diese Vorwürfe wehren muss, entsteht für die Vermieter jetzt das eigentliche Problem, weswegen auch diese Anfrage gestellt wird.
Das Zitat ist nur so zu interpretieren, dass die Mieter jetzt keine Situation unversucht lassen, die Vermieter, sofern diese in der Ferienwohnung sind, mit Beleidigungen oder Drohungen zu attackieren. Zur Not werden einfach Dinge erfunden und zur Anzeige gebracht, denn, wie soll man sich denn als Beschuldigter dagegen wehren, wenn mehrere Leute etwas behaupten. Die Vermieter, und erst recht nicht die Vermieterin, können doch jetzt nie mehr alleine in die Wohnung gehen, also mindestens immer zu zweit und am besten nur mit Zeugen???

Wenn die Vermieter weitere Eskalationen und Schläge für die Vermieterin vermeiden möchten, dann bleibt nur noch die Möglichkeit, gar nicht mehr in die Ferienwohnung zu gehen (der Sommer steht bevor, dafür ist die Wohnung hauptsächlich gedacht). Das kann es doch nicht sein?

Natürlich kann jetzt jeder von euch behaupten, dass man sich nicht einschüchtern lassen soll. Aber wo ist die Schmerzgrenze? Die Vermieter zahlen auch für die Ferienwohnung eine Menge an Kosten, onwohl diese die Wohnung wahrscheinlich gar nicht nutzen können. Was ist mit diesen Schaden oder vor allem was ist mit dem inmateriellen Schaden? Im schlimmsten Fall dauert es ein Jahr bis die Mieter raus sind. D. h., der Vermieter kann so lange nicht in seine Wohnen, da das Verhältmis in nächster Zeit eher schlimmer werden wird.

Ich möchte mich für den etwas langen Beitrag entschuldigen, aber um die Geschichte einigermaßen verständlich zu beschreiben, war das leider notwendig.

Vielen Dank für eure Beiträge!!
 
  • Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Beitrag #2

Capo

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Wie muss ein Vermieter "drauf" sein, das zu dulden und nicht zu kündigen? Direkt entfernen aus der Wohnung. Es sollte doch möglich sein, bessere Mieter zu finden...
 
  • Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Beitrag #3

efpe2000

Doch, doch, Anwälte sind eingeschaltet, Klagen laufen bereits, dauert aber eben noch. Siehe Zitat von weiter oben:">Der Vermieter hat die fristlose Kündigung ausgesprochen( hilfsweise fristgerecht), parallel Räumungsklage eingereicht und wartet sehnlichst auf die Gerichtsverhandlung."<

Es geht darum, dass der Vermieter die Ferienwohnung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr nutzen kann.
Die Ehefrau, also die Vermietern, kann da defintiv nicht mehr alleine hin.
Wenn beide zusammen in der Wohnung sind, brauchen diese wahrscheinlich jedes Mal Zeugen, damit die Mieter nicht irgend welche unwahre Dinge behaupten.
Was ärgerlich daran ist, es gibt wohl keine rechtliche Grundlage, die die Vermieter dahingehend schützen, so dass diese in Ruhe in Ihrer eigenen Ferienwohnung verweilen können? Also theoretisch ja, aber praktisch nein.
Und gegen diesen Umstand ist noch nicht einmal eine einstweilige Verfügung machbar. Wo leben wir eigentlich?
 
  • Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Beitrag #4
Martens

Martens

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moin,

das ist eine üble Geschichte... Angst verbreiten, Terror machen, Drohen, Einschüchtern, damit kann man seinen Mitmenschen "prima" das Leben versauen.

Ich gehe davon aus, daß sich die Vermieter bis zur erfolgten Räumung der vermieteten Wohnung darauf einstellen müssen, die andere Wohnung nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen zu können, wie Du schon geschrieben hast. Also nur zu zweit oder mit weiteren Zeugen, das macht natürlich keinen Spaß, wenn man sich eigentlich nur über's Wochenende zurückziehen wollte...

Irgendwelche legalen Mittel gegen die Mieter kenne ich nicht, es bleibt zu hoffen, daß die Kündigung / Räumung schnell umgesetzt wird, dies ist von den Gerichten und Gerichtsvollziehern abhängig und regional sehr unterschiedlich.

Es gab hier neulich einen link zu einem Entmietungsservice, war sicherlich spam, aber egal, vielleicht ist das eine Lösung: http://www.entmietungs-team.de/

viel Erfolg,
mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
  • Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Beitrag #5

efpe2000

Sehr geehrter Herr Martens,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Dieser Fall ist wohl so einzigartig, dass sich laut meinen Recherchen noch kein Gericht damit beschäftigt hat. Anwälte verweisen darauf, dass die Vermieter theoretisch jederzeit in die Wohnung könnten.
Aber im Ernst, wer tut das schon? Wenn es dann zu Übergriffen kommt und die Vermieter tatsächlich Anzeige erstatten können, die auch von der Staatsanwaltschaft tatsächlich ernst genommen wird, bis die Mieter dann endlich raus sind, ist die Wohnung definitiv nicht nutzbar, wenn man seine Gesundheit nicht weiter gefährden möchte.

Das Problem in Deutschland ist, dass zwar jeder, der eine Straftat begeht, früher oder später bestraft wird, aber bis es dazu kommt, vergeht eine Menge an Zeit.
Ich finde, Menschen, die neben anderen Menschen wohnen und von diesen bedroht werden, müssten einen besonderen Schutz geniessen, egal ob es sich um Mieter oder Vermieter handelt.

Unsere Staatsdiener und Verbrechensbekämpfer sind aber meistens davon nicht selbst betroffen, also warum sollten man sich über solche Gegebenheiten "einen Kopf machen"?

In diesem Fall tritt definitiv ein materieller Schaden auf.
Ein inmaterieller Schaden ist wohl schlecht meßbar.
Wenn sich ein Anwalt finden würde, der vielleicht nicht auf das Honorar sondern eher auf den Erfolg "scharf" wäre, müsste man so einen Fall eigentlich bis zum BGH bringen.
Ich finde, die Erfolgschancen wären gar nicht mal so schlecht, wenn sich die hohen Herren Richter mal in die Lage der Vermieter hinein versetzen müssen.

So nebenbei, mit dem Vermietungsteam wurde bereits Kontakt aufgenommen.
Hört sich gut an, und wird als allerletztes Mittel in Betracht gezogen, wenn der Staat nicht hilft.
Haben Sie damit schon Erfahrungen?
Aus anderen Quellen war zu hören, dass solche Inkasso- oder Entmietungstrupps einen Auftraggeber nicht mehr in Ruhe lassen frei nach dem Motto:"Wann gibt es den nächsten Auftrag"?

Freundliche Grüße
EFPE2000
 
  • Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Beitrag #6

RMHV

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Original von efpe2000
... Ich finde, Menschen, die neben anderen Menschen wohnen und von diesen bedroht werden, müssten einen besonderen Schutz geniessen, egal ob es sich um Mieter oder Vermieter handelt.

Das Leben ist nun mal nicht immer einfach. Bei allem Verständnis für das Problem muss doch auch derjenige, der sich benachteiligt fühlt, versuchsweise einmal kurz seinen Verstand zum denken benutzen :zwinker
Was würde denn wohl passieren, wenn bei gleicher Konstellation nicht der Mieter den Vermieter bedrohen, sondern sich selbst als Opfer einer Bedrohung ausspielen würde. Sollte dies etwa, notfalls auch ohne Beweise, dazu führen, dass der angeblich Bedrohte vor dem bösen Vermieter geschützt werden muss und vielleicht ein Hausverbot gegen den Vermieter verhängt werden muss. Von wem könnte eine Sanktion überhaupt verhängt werden?

Da fällt mir gerade ein, dass dieser irrsinnige Weg schon Realität ist. Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt genügt im Prinzip bereits die Behauptung und bei Sorgerechtsstreitigkeiten ist sexueller Missbrauch nach Lage der Dinge auch ein probates Mittel :eek Wird Irrsin aber durch Wiederholung besser?
 
  • Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Beitrag #7

efpe2000

Original von RMHV
Original von efpe2000
... Ich finde, Menschen, die neben anderen Menschen wohnen und von diesen bedroht werden, müssten einen besonderen Schutz geniessen, egal ob es sich um Mieter oder Vermieter handelt.

Was würde denn wohl passieren, wenn bei gleicher Konstellation nicht der Mieter den Vermieter bedrohen, sondern sich selbst als Opfer einer Bedrohung ausspielen würde. Sollte dies etwa, notfalls auch ohne Beweise, dazu führen, dass der angeblich Bedrohte vor dem bösen Vermieter geschützt werden muss und vielleicht ein Hausverbot gegen den Vermieter verhängt werden muss. Von wem könnte eine Sanktion überhaupt verhängt werden?

Ohne Beweise? Na ja, so ist das auch nicht gemeint :gehtnicht. Es sind ja Beweise da in Form von tatsächlichen Angriffen, die polizeilich aufgenommen und zur Anzeige gebracht wurden. Sich nur auf reine Behauptungen zu beziehen -da gebe ich Ihnen vollkommen recht- kann und darf nicht sein.

Aber Menschen ausgesetzt sein, die nachweislich bedrohen und Schaden zufügen wollen, darf auch nicht sein.
 
  • Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Beitrag #8

RMHV

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Original von efpe2000
Ohne Beweise? Na ja, so ist das auch nicht gemeint :gehtnicht. Es sind ja Beweise da in Form von tatsächlichen Angriffen, die polizeilich aufgenommen und zur Anzeige gebracht wurden. Sich nur auf reine Behauptungen zu beziehen -da gebe ich Ihnen vollkommen recht- kann und darf nicht sein.

Aber Menschen ausgesetzt sein, die nachweislich bedrohen und Schaden zufügen wollen, darf auch nicht sein.

Ich sehe selbstverständlich das Problem und kenne leider auch die Patentlösung dafür nicht. In diesem Land gibt es aber bisher noch einige insgesamt bewährte Rechtsprinzipien. Dazu zählt die Gewaltenteilung. Für den konkreten Fall bedeutet dies schlicht und einfach, dass nur das zuständige Gericht die Befugnis zu der Feststellung hat, dass sich irgendjemand rechtswidrig verhält und deswegen mit Sanktionen belegt werden muss. Das unschöne daran ist, dass die GErichte nicht innerhalb von 5 Minuten zu einer Entscheidung kommen und auch nicht kommen können. Polizisten sind aber trotzdem keine Richter.
 
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