Vermieter verzogen, was tun?

Diskutiere Vermieter verzogen, was tun? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich habe vor einer Woche meine Wohnung gekündigt (mit Einschreiben/Rückschein). Nun kam der Brief mit dem Vermerk "Empfänger...
  • Vermieter verzogen, was tun? Beitrag #1

Josin

Hallo zusammen, ich habe vor einer Woche meine Wohnung gekündigt (mit Einschreiben/Rückschein). Nun kam der Brief mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück. Ich habe auch der Hausverwaltung eine Kopie der Kündigung geschickt. Diese hat mir auch eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Meine Frage, reicht das aus? Die Hausverwaltung hat mir die neue Anschrift des Vermieters bisher nicht mitgeteilt. Auf telefonischer Nachfrage sagte man mir, diese Bestätigung würde ausreichen, ich soll mir keine Gedanken machen. Nun weiß ich nicht, ob der Vermieter hinterher sagen kann, dass er nie eine Kündigung erhalten hat. Ich habe eben nur die Bestätigung der Hausverwaltung. Diese ist aber im Mietvertrag nicht enthalten. Was kann ich noch tun? Danke für Infos.
 
  • Vermieter verzogen, was tun? Beitrag #2

Capo

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Wahrscheinlich hat die Hausverwaltung die Vollmacht auch die Mietangelegenheiten zu übernehmen. Der Vermieter wird wahrscheinlich auch von denen informiert sein, oder ????

Du hast doch die Miete an den Vermieter überwiesen. Also sollte die Adresse bekannt sein. Entscheidend ist, dass der Kontoeigentümer die Kü erhält...
 
  • Vermieter verzogen, was tun? Beitrag #3

toifan

Hallo zusammen,

mir ist es ähnlich ergangen, nur mit dem Unterschied, dass ich mein Kündigungsschreiben persönlich einwerfen wollte, da mein Vermieter nur zwei Straßen weiter wohnte. Als ich jedoch vor dem Briefkasten stand, war dieser verklebt und ohne Hinweis-, bzw. Namensschild. Ich wollte am 22. 3. 2006 kündigen. Trotz Recherchen (Anruf bei der Post, Internet usw.), habe ich die neue Adresse nicht ausfindig machen können. Anfang April bekam ich dann über die Telefonauskunft die neue Telefonnummer meines Vermieters heraus. Zu spät für eine fristgerechte Kündigung (3 Monate).
Jetzt möchte der Vermieter eine halbe Monatsmiete "einklagen".

Wie sieht die Rechtslage Eurer Einschätzung nach aus ? Ist es nicht Sache des Vermieters, seine Mieter über eine Adressänderung rechtzeitig zu informieren ? :gehtnicht

Vielen Dank vorab für Eure Infos
 
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