Josin
Hallo zusammen, ich habe vor einer Woche meine Wohnung gekündigt (mit Einschreiben/Rückschein). Nun kam der Brief mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück. Ich habe auch der Hausverwaltung eine Kopie der Kündigung geschickt. Diese hat mir auch eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Meine Frage, reicht das aus? Die Hausverwaltung hat mir die neue Anschrift des Vermieters bisher nicht mitgeteilt. Auf telefonischer Nachfrage sagte man mir, diese Bestätigung würde ausreichen, ich soll mir keine Gedanken machen. Nun weiß ich nicht, ob der Vermieter hinterher sagen kann, dass er nie eine Kündigung erhalten hat. Ich habe eben nur die Bestätigung der Hausverwaltung. Diese ist aber im Mietvertrag nicht enthalten. Was kann ich noch tun? Danke für Infos.