
Justinian
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Guten Tag,
ich hoffe ihr hattet alle besinnliche Weihnachten.
Ich habe jetzt seit einem guten halbem Jahr Laufereien wegen einer Kaution, die meine Vermieterin nicht vollends zurückbezahlt hat aufgrund einer Renovierungskostenpauschale - darf sie das?
Der Mietvertrag lief ab 01.11.2016. Wurde am 18.12.2016 schriftlich festgehalten, der Mietvertrag lag in dem Briefkasten, ich hatte vorher nur Kontakt zu der WG, persönlichen Kontakt zu dem Hausverwalter geschweige denn zur Vermieterin gab es nicht. Es war eine WG mit drei Zimmern, Küche, Bad in der ich ein Zimmer übernommen habe. Es wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt, ich habe das Zimmer in einem unrenovierten Zustand übernommen. Ich würde sowas nicht noch einmal machen, aber der Wohnungsmarkt in der Stadt ist stark angespannt. Man kann froh sein von 30 Anfragen bei einer WG überhaupt einen Besichtigungstermin zu bekommen - das ist nicht übertrieben. Deshalb war ich froh überhaupt eine Bleibe gefunden zu haben und wollte es mir mit dem Verwalter nicht vermiesen. Auch ist mir eine Bedingung in dem Mietvertrag unter "Sonstige Vereinbarung" aufgefallen: "Bei Auszug wird eine Renovierungskostenpauschale für die Gemeinschaftsräume in Höhe von 100 Euro fällig" - hierüber sagte meine Mitbewohnerin, dass so etwas nicht rechtens sei, ich es einfach unterschreiben soll, aber es im Nachhinein einfordern soll. Zudem sagte sie, dass in den letzten 6 Jahren keine Neuerungen durch den Verwalter/ der Vermieterin in den Gemeinschaftswohnräumen oder sonstigen Räumen durchgeführt wurden. Anstriche und sogar kleinere Reparaturen erfolgten durch den Mieter, unter anderem auch, weil es so schwierig war den Verwalter zu erreichen.
Ich hatte keine Kontaktdaten der Vermieterin vorliegen. Die Adresse, die der Verwalter auf den Mietvertrag geschrieben hat, war die Adresse wo die WG war. Ich habe die Adresse später über eine Mitbewohnerin erfahren. Von dem Hausverwalter hatte ich nur eine Handynummer, hierüber war der Hausverwalter sehr schlecht erreichbar. Er hat nur abgenommen, wenn er wusste, dass irgendetwas abgeklärt werden musste was ihm auch nützte. Bei unterdrückten Nummern hat er nie abgehoben.
Wir sind drei Bewohner und hatten jeder einen einzelnen Mietvertrag. Meine Mitbewohner erzählten mir, dass teilweise keine Abrechnungen erfolgten. Meine Mitbewohnerin, die bereits 6 Jahre dort gewohnt hat, hat gesagt, dass sie erst 4 Abrechnungen bekommen hat. Die Abrechnung von 2016 bekamen wir aber Mitte 2017 (dies war aber auch eine geringe Nachzahlung).
Ich bin aus beruflichen Gründen bereits nach 13 Monaten am 30.11.2017 wieder ausgezogen. Hierfür habe ich fristgerecht, schriftlich gekündigt. Die Kündigung wurde anerkannt, ich habe den Verwalter öfters versucht zu erreichen um eine Übergabe stattfinden zu lassen. Dieser hat nicht abgehoben, bis ich dann ausgezogen bin. Auch hier gab es wieder keine Übergabe. Er hat sich die Wohnung laut meinen Mitbewohnern wohl im Nachhinein angesehen. Mich hat er dann angerufen und gesagt, dass ich noch Streichen müsse. Da ich aber das Zimmer ungestrichen übernommen habe, keine wirkliche Abnutzung stattfand und ich auch nur 13 Monate in dem Zimmer wohnte, habe ich es nicht eingesehen. Außerdem war ich auch schon ausgezogen.
Ich habe im Februar 2018 den Verwalter nach mehreren Anrufen erreichen können und gefragt wann er die Kaution ungefähr überweisen will, dieser sagte, dass er nur noch die Abrechnung fertig machen will.
Da ich ja sowieso erst nach einem halben Jahr Recht auf meine anteilige Kaution habe, habe ich es erstmal ruhen lassen. Als dann im Juni, nach sieben Monaten immer noch nichts da war, beginn ich wieder telefonisch Kontakt aufzunehmen mit dem Verwalter, dieser hielt mich hin, wenn er dann ranging und verwies zum Teil auf die Vermieterin. Dann habe ich über meine Mitbewohnerin die Nummer und Adresse von der Vermieterin erhalten. Ab jetzt rief ich nur noch direkt hier an, da der Vertrag zwischen mir und ihr geschlossen wurde. Diese rief ich dann auch an, sie ging direkt ran und wusste auch, dass noch eine Kaution für mich offen war. Sie sagte "ja genau, ich habe die Überweisung schon hier liegen und bringe sie die Tage zur Bank". Als dann auch hier nach längerer Zeit noch nichts da war und wir mittlerweile schon September hatten, war ein volles Jahr rum und ich hatte vollen Anspruch auf die Kaution. Da ich keine Lust mehr auf telefonisches Hinhalten hatte, habe ich meine Forderungen schriftlich festgehalten und eine Frist gesetzt mit Einwurfeinschreiben vom 31.10.. Als ein Tag nach Ablauf der Frist kein Geld auf meinem Konto war, rief ich die Vermieterin erneut an und fragte ob sie mein Schreiben erhalten hat. Dieses verneinte sie. Als ich dann sagte, dass es mich wundert, da mir auf der Postseite angezeigt wird, dass das Einwurfeinschreiben am 31.10. bei ihr eingegangen sei, sagte sie, "ach ja, doch, das habe ich bekommen". Ich habe ihr nochmal vor Augen gehalten mir die Kaution auszubezahlen, da ich sonst andere rechtliche Schritte einleiten müsse. Es folgte nach drei Tagen eine schriftliche Abrechnung und die Überweisung der Kaution + Abrechnung abzüglich der Renovierungskostenpauschale. (Die Abrechnung war datiert auf Juni!, das heißt, die war da schon fertig und sie lag nur rum. Ich vermute die beiden wollten mich so lange hinhalten bis ich rechtliche Schritte einleite oder ich es vergesse)
Daraufhin rief ich erneut die Vermieterin an schilderte ihr nochmal, dass sie mir auch die Renovierungskostenpauschale erstatten muss, da 1. durch die kurze Mietzeit nur wenig Abnutzung der gemeinschaftlichen Räume stattfand. 2. Wir kleinere/alle (Schönheits-)Reparaturen selbst übernommen haben. 3. Mir bereits an anderer Stelle in dem Mietvertrag auferlegt wird, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen "der Mieter verpflichtet sich anfallende Schönheitsreparaturen selbst und auf seine Kosten durchzuführen" und eine Doppeltbelastung nicht rechtens ist.
Am Telefon zeigte sie sich zweifelnd, verwies auf den Verwalter. Ich habe ihr aber gesagt, dass sie meine Vermieterin ist und sie es klären/entscheiden muss. Der Verwalter hätte mich genau so abgewimmelt und ich hatte auf dieses hin und her keine Lust mehr, deshalb rief ich dort garnicht erst an. Ich hatte der Vermieterin am Telefon eine Frist gesetzt von 10 Tagen, nach der sie aber nicht überwiesen hatte. Ich setzte wieder ein Schreiben auf. Diesesmal tatsächlich mit der Überschrift "Mahnung", habe ihr neben den 100 Euro Renovierungskostenpauschale auch Verzugszinsen von 2 Euro und Mahngebühren von 6 Euro in Rechnung gestellt und mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Dieses habe ich wieder per Einwurfeinschreiben geschickt und die Frist aufgrund der Feiertage auf 14 Tage gesetzt. Heute ist die Frist vergangen.
Um das mal klarzustellen. Mir geht es im Endeffekt nicht um die 100 Euro, natürlich ist das auch Geld, aber vielmehr stört mich das Verhalten des Verwalters, der seinem Job einfach überhaupt nicht nachkommt und seine Position komplett ausspielt. Zudem stört mich auch das Verhalten der Vermieterin, die alles auf den Verwalter abschiebt, der sich aber nicht kümmert. Auch die Zahlungsmoral, die erst nach schriftlichen Forderungen und Hinweisen auf ein Einwurfeinschreiben besser wurde. Ich empfinde es als reine Abzocke. Während meiner Mietzeit habe ich auch mit anderen Anwohnern gesprochen, die nichts Gutes berichten konnten. Die Miete für die wirklich heruntergekommen Wohnungen waren echt üppig, das gibt der Wohnungsmarkt zur Zeit halt her, wenn man sich dann wenigstens vernünftig kümmern würde, wäre auch alles okay, aber selbst das wird nicht gemacht.
Würdet ihr nochmal anrufen? Würdet ihr wirklich ein gerichtliches Mahnverfahren anregen?
Wenn ihr bis hierher gelesen habt, dann danke ich euch sehr.
ich hoffe ihr hattet alle besinnliche Weihnachten.
Ich habe jetzt seit einem guten halbem Jahr Laufereien wegen einer Kaution, die meine Vermieterin nicht vollends zurückbezahlt hat aufgrund einer Renovierungskostenpauschale - darf sie das?
Der Mietvertrag lief ab 01.11.2016. Wurde am 18.12.2016 schriftlich festgehalten, der Mietvertrag lag in dem Briefkasten, ich hatte vorher nur Kontakt zu der WG, persönlichen Kontakt zu dem Hausverwalter geschweige denn zur Vermieterin gab es nicht. Es war eine WG mit drei Zimmern, Küche, Bad in der ich ein Zimmer übernommen habe. Es wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt, ich habe das Zimmer in einem unrenovierten Zustand übernommen. Ich würde sowas nicht noch einmal machen, aber der Wohnungsmarkt in der Stadt ist stark angespannt. Man kann froh sein von 30 Anfragen bei einer WG überhaupt einen Besichtigungstermin zu bekommen - das ist nicht übertrieben. Deshalb war ich froh überhaupt eine Bleibe gefunden zu haben und wollte es mir mit dem Verwalter nicht vermiesen. Auch ist mir eine Bedingung in dem Mietvertrag unter "Sonstige Vereinbarung" aufgefallen: "Bei Auszug wird eine Renovierungskostenpauschale für die Gemeinschaftsräume in Höhe von 100 Euro fällig" - hierüber sagte meine Mitbewohnerin, dass so etwas nicht rechtens sei, ich es einfach unterschreiben soll, aber es im Nachhinein einfordern soll. Zudem sagte sie, dass in den letzten 6 Jahren keine Neuerungen durch den Verwalter/ der Vermieterin in den Gemeinschaftswohnräumen oder sonstigen Räumen durchgeführt wurden. Anstriche und sogar kleinere Reparaturen erfolgten durch den Mieter, unter anderem auch, weil es so schwierig war den Verwalter zu erreichen.
Ich hatte keine Kontaktdaten der Vermieterin vorliegen. Die Adresse, die der Verwalter auf den Mietvertrag geschrieben hat, war die Adresse wo die WG war. Ich habe die Adresse später über eine Mitbewohnerin erfahren. Von dem Hausverwalter hatte ich nur eine Handynummer, hierüber war der Hausverwalter sehr schlecht erreichbar. Er hat nur abgenommen, wenn er wusste, dass irgendetwas abgeklärt werden musste was ihm auch nützte. Bei unterdrückten Nummern hat er nie abgehoben.
Wir sind drei Bewohner und hatten jeder einen einzelnen Mietvertrag. Meine Mitbewohner erzählten mir, dass teilweise keine Abrechnungen erfolgten. Meine Mitbewohnerin, die bereits 6 Jahre dort gewohnt hat, hat gesagt, dass sie erst 4 Abrechnungen bekommen hat. Die Abrechnung von 2016 bekamen wir aber Mitte 2017 (dies war aber auch eine geringe Nachzahlung).
Ich bin aus beruflichen Gründen bereits nach 13 Monaten am 30.11.2017 wieder ausgezogen. Hierfür habe ich fristgerecht, schriftlich gekündigt. Die Kündigung wurde anerkannt, ich habe den Verwalter öfters versucht zu erreichen um eine Übergabe stattfinden zu lassen. Dieser hat nicht abgehoben, bis ich dann ausgezogen bin. Auch hier gab es wieder keine Übergabe. Er hat sich die Wohnung laut meinen Mitbewohnern wohl im Nachhinein angesehen. Mich hat er dann angerufen und gesagt, dass ich noch Streichen müsse. Da ich aber das Zimmer ungestrichen übernommen habe, keine wirkliche Abnutzung stattfand und ich auch nur 13 Monate in dem Zimmer wohnte, habe ich es nicht eingesehen. Außerdem war ich auch schon ausgezogen.
Ich habe im Februar 2018 den Verwalter nach mehreren Anrufen erreichen können und gefragt wann er die Kaution ungefähr überweisen will, dieser sagte, dass er nur noch die Abrechnung fertig machen will.
Da ich ja sowieso erst nach einem halben Jahr Recht auf meine anteilige Kaution habe, habe ich es erstmal ruhen lassen. Als dann im Juni, nach sieben Monaten immer noch nichts da war, beginn ich wieder telefonisch Kontakt aufzunehmen mit dem Verwalter, dieser hielt mich hin, wenn er dann ranging und verwies zum Teil auf die Vermieterin. Dann habe ich über meine Mitbewohnerin die Nummer und Adresse von der Vermieterin erhalten. Ab jetzt rief ich nur noch direkt hier an, da der Vertrag zwischen mir und ihr geschlossen wurde. Diese rief ich dann auch an, sie ging direkt ran und wusste auch, dass noch eine Kaution für mich offen war. Sie sagte "ja genau, ich habe die Überweisung schon hier liegen und bringe sie die Tage zur Bank". Als dann auch hier nach längerer Zeit noch nichts da war und wir mittlerweile schon September hatten, war ein volles Jahr rum und ich hatte vollen Anspruch auf die Kaution. Da ich keine Lust mehr auf telefonisches Hinhalten hatte, habe ich meine Forderungen schriftlich festgehalten und eine Frist gesetzt mit Einwurfeinschreiben vom 31.10.. Als ein Tag nach Ablauf der Frist kein Geld auf meinem Konto war, rief ich die Vermieterin erneut an und fragte ob sie mein Schreiben erhalten hat. Dieses verneinte sie. Als ich dann sagte, dass es mich wundert, da mir auf der Postseite angezeigt wird, dass das Einwurfeinschreiben am 31.10. bei ihr eingegangen sei, sagte sie, "ach ja, doch, das habe ich bekommen". Ich habe ihr nochmal vor Augen gehalten mir die Kaution auszubezahlen, da ich sonst andere rechtliche Schritte einleiten müsse. Es folgte nach drei Tagen eine schriftliche Abrechnung und die Überweisung der Kaution + Abrechnung abzüglich der Renovierungskostenpauschale. (Die Abrechnung war datiert auf Juni!, das heißt, die war da schon fertig und sie lag nur rum. Ich vermute die beiden wollten mich so lange hinhalten bis ich rechtliche Schritte einleite oder ich es vergesse)
Daraufhin rief ich erneut die Vermieterin an schilderte ihr nochmal, dass sie mir auch die Renovierungskostenpauschale erstatten muss, da 1. durch die kurze Mietzeit nur wenig Abnutzung der gemeinschaftlichen Räume stattfand. 2. Wir kleinere/alle (Schönheits-)Reparaturen selbst übernommen haben. 3. Mir bereits an anderer Stelle in dem Mietvertrag auferlegt wird, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen "der Mieter verpflichtet sich anfallende Schönheitsreparaturen selbst und auf seine Kosten durchzuführen" und eine Doppeltbelastung nicht rechtens ist.
Am Telefon zeigte sie sich zweifelnd, verwies auf den Verwalter. Ich habe ihr aber gesagt, dass sie meine Vermieterin ist und sie es klären/entscheiden muss. Der Verwalter hätte mich genau so abgewimmelt und ich hatte auf dieses hin und her keine Lust mehr, deshalb rief ich dort garnicht erst an. Ich hatte der Vermieterin am Telefon eine Frist gesetzt von 10 Tagen, nach der sie aber nicht überwiesen hatte. Ich setzte wieder ein Schreiben auf. Diesesmal tatsächlich mit der Überschrift "Mahnung", habe ihr neben den 100 Euro Renovierungskostenpauschale auch Verzugszinsen von 2 Euro und Mahngebühren von 6 Euro in Rechnung gestellt und mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Dieses habe ich wieder per Einwurfeinschreiben geschickt und die Frist aufgrund der Feiertage auf 14 Tage gesetzt. Heute ist die Frist vergangen.
Um das mal klarzustellen. Mir geht es im Endeffekt nicht um die 100 Euro, natürlich ist das auch Geld, aber vielmehr stört mich das Verhalten des Verwalters, der seinem Job einfach überhaupt nicht nachkommt und seine Position komplett ausspielt. Zudem stört mich auch das Verhalten der Vermieterin, die alles auf den Verwalter abschiebt, der sich aber nicht kümmert. Auch die Zahlungsmoral, die erst nach schriftlichen Forderungen und Hinweisen auf ein Einwurfeinschreiben besser wurde. Ich empfinde es als reine Abzocke. Während meiner Mietzeit habe ich auch mit anderen Anwohnern gesprochen, die nichts Gutes berichten konnten. Die Miete für die wirklich heruntergekommen Wohnungen waren echt üppig, das gibt der Wohnungsmarkt zur Zeit halt her, wenn man sich dann wenigstens vernünftig kümmern würde, wäre auch alles okay, aber selbst das wird nicht gemacht.
Würdet ihr nochmal anrufen? Würdet ihr wirklich ein gerichtliches Mahnverfahren anregen?
Wenn ihr bis hierher gelesen habt, dann danke ich euch sehr.
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