Vermieterrechte

Diskutiere Vermieterrechte im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo und einen schönen guten Tag. Ich habe in Trier/Feyen eine Studentenwohnung. Diese wird seit August nicht mehr bezahlt, seit Oktober läuft...
  • Vermieterrechte Beitrag #1
terra1971

terra1971

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Hallo und einen schönen guten Tag.

Ich habe in Trier/Feyen eine Studentenwohnung.
Diese wird seit August nicht mehr bezahlt, seit Oktober läuft eine Räumungsklage über den Anwalt und seit Mitte Januar hat der Mieter vom Gericht die fristlose Räumung (natürlich mit Einspruchsfrist) zu gestellt.
Nun findet endlich in 2 Wochen die Räumung per Vollstreckungsbeamten statt👍.

Je mehr ich google, desto fassungsloser bin ich über die Rechte des Vermieters und darüber, dass Mietnomaden straffrei bzw. nicht vorbestraft sind.

Hab ich was übersehen?

Bleibt dem Vermieter einzig, die Mieter besser auszusuchen.

Arbeitsvertrag länger als ein Jahr
Schufa
Schuldenfreiheit vom Vormieter bestätigen lassen
Mieterselbstauskunft
Den zukünftigen Mieter auf einen Kaffee besuchen

Sich ggf. unter den Vermietern über Nomaden austauschen?

habt ihr noch Infos/ Ideen für mich.

Der Mieter hat mich viel Lebenszeit gekostet, welche ich nicht mehr zurück bekomme 😞

ng Jörg 🙏
 
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  • Vermieterrechte Beitrag #2
Andres

Andres

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Zunächst: Ich kann dich gut verstehen, viele andere hier im Forum auch. Vor allem dieses hier:
Der Mieter hat mich viel Lebenszeit gekostet, welche ich nicht mehr zurück bekomme 😞
Ja, ich weiß. Nur ist es leider so: Vermieten ist ein Geschäft, und zwar keines für Sozialromantiker. "Spiegel der Gesellschaft" ist so ein typischer Begriff, der hier passt. Du hast als Vermieter mit allen möglichen Menschen zu tun, auch mit solchen, mit denen man persönlich keinen Umgang haben möchte oder von denen man sich spätestens nach bestimmten Vorfällen fernhalten würde.

Entweder bekommt man das so im Kopf sortiert, dass man damit zurecht kommt, oder man hört mit dem Vermieten auf. Es muss nicht immer so laufen, wie du es erlebt hast, aber es könnte gelegentlich so laufen. Dass du beim nächsten Zahlungsausfall vielleicht schon besser weißt, was du zu tun hast, ist für einige ein schwacher Trost - auch wenn es stimmt.

Je mehr ich google, desto fassungsloser bin ich über die Rechte des Vermieters und darüber, dass Mietnomaden straffrei bzw. nicht vorbestraft sind.

Hab ich was übersehen?
Nein. Alleine wegen der Nichterfüllung einer zivilrechtlichen Verpflichtung geht niemand in den Knast. Historischer Abriss:
Strafbar macht man sich erst, wenn man vorsätzlich einen Vertrag eingeht, dessen finanzielle (oder andere materielle) Verpflichtungen man nicht erfüllen möchte oder auch wissentlich nicht erfüllen kann. Das wäre dann Betrug, diese spezielle Variante nennt man gerne auch "Eingehungsbetrug".

Wenn wir nun schon bei Begrifflichkeiten sind: Das Wort "Mietnomade" wird inflationär gebraucht. Eigentlich meint der Begriff nicht, dass jemand seine Miete nicht zahlt, sondern die gerade geschilderte betrügerische Absicht in Verbindung mit der wiederholten Anmietung unter solchen Umständen.

Bleibt dem Vermieter einzig, die Mieter besser auszusuchen.
Es ist nicht die einzige Maßnahme, aber die Mieterauswahl ist mit weitem Abstand die beste Gelegenheit. Du merkst das in deiner aktuellen Situation: Auch wenn die Dinge rechtlich mehr oder weniger klar liegen, ist für die Besitzeinweisung ein umfängliches Verfahren notwendig. Solange noch nicht einmal ein Vertrag geschlossen ist, kann der Vermieter in sehr weiten Grenzen tun und lassen, was er will. Vor allem hat er die Freiheit, ohne Angabe von Gründen einfach nur "nein" zu sagen.

Arbeitsvertrag länger als ein Jahr
Bei einem Studenten ist das weitgehend sinnlos und auch sonst halte ich davon nichts. Was sagt der Arbeitsvertrag aus? Dass (bestenfalls) in den letzten 12 Monaten ein Gehalt geflossen ist. Das nützt dir aber herzlich wenig. Für dich wäre interessant, ob auch zukünftig ein Gehalt fließt, ob man davon die Miete bezahlen kann und ob der Mieter das auch widerstandslos tun wird. Den Zahn kann ich dir gleich ziehen: Einen solchen "Nachweis" gibt es nicht.

Neben der Aussagekraft ist das zweite wichtige Kriterium für mich die Nachprüfbarkeit. Mir sind schon gefälschte Gehaltsabrechnungen vorgelegt worden. Woher erfahre ich also, ob (in diesem Fall) der vorgelegte Arbeitsvertrag so tatsächlich besteht? Ungekündigt? Klar, ich kann beim Arbeitgeber nachfragen. Vielleicht führt das auch zu Auskünften (Plaudertasche ...), aber im Prinzip bringen die sich selbst in Schwierigkeiten, wenn sie etwas sagen, also machen sie das eher selten.

Ich mache das. Auch hier wieder die zwei Kriterien:
  • Selbstverständlich kann auch die Schufa nur die Vergangenheit bewerten. Wenn jemand zukünftig abrutscht und bisher unauffällig war, dann weiß die Schufa davon genau so wenig, wie der Rest der Menschheit. Man kann den Leuten eben nicht in den Kopf schauen. Trotzdem fallen an diesem Punkt immer wieder Interessenten auf, die ganz offensichtlich einen problematischen Umgang mit Geld haben.
  • Damit die Auskunft nachprüfbar ist, lässt man sie sich nicht vom Mieter vorlegen (die Vorlage dieser vollständigen Auskunft zu allen erfassten Daten ist sowieso unzulässig), sondern bezieht die Infos direkt von der Schufa. Gibt verschiedene Stellen, die dir das als Privatvermieter anbieten, rein beispielhaft wären immoscout und Haus & Grund genannt. Die Zustimmung des Mieters ist erforderlich.

Schuldenfreiheit vom Vormieter bestätigen lassen
Du meinst den Vorvermieter? Also, Gedankenexperiment: Wenn dein Mieter im letzten Oktober zu dir gekommen wäre und gesagt hätte, dass er in einer Woche weg ist, wenn du ihm bestätigst, dass er immer seine Miete gezahlt hat, was machst du dann? Oder von mir aus auch so: Wenn 100 Vermieter in diese Situation kommen, wie viele werden den Wisch unterschreiben?

Wenn deine Zielgruppe junge Menschen sind (Studenten, Azubis, ...), könnte der "Vorvermieter" auch ganz einfach Papa sein. Dann ist die Sache noch viel unsinniger.

Mieterselbstauskunft
Das ist kein Nachweis für irgendetwas. Die Selbstauskunft verfolgt zwei Ziele:
  • Sie strukturiert die Mietersuche. Wenn sich jemand bei dir meldet, füllt er so ein Ding aus. Du hast die wesentlichen Informationen und kannst ungeeignete Kandidaten sofort aussortieren, z.B. wenn das Einkommen überhaupt nicht zur Miete passt oder auf 20 m² mit vier Personen gehaust werden soll. Das mag praktisch sein, wenn man eine große Zahl an Interessenten hat.
  • Sie kann später die Grundlage für eine Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung sein, wenn also z.B. später bekannt wird, dass der Mieter bei seinen Einkommensverhältnissen gelogen hat, kann man den Vertrag deshalb anfechten (effektiv kündigen, auch wenn es juristisch Unterschiede gibt). So vorteilhaft das klingen mag: Wenn es dazu kommt, ist das Kind bereits weitgehend in den Brunnen gefallen, also sollte man keine übertriebenen Hoffnungen auf die Wirkung der Selbstauskunft haben.
Den zukünftigen Mieter auf einen Kaffee besuchen
Ob man es nun so oder nur so ähnlich macht: Das Bauchgefühl spielt für mich die entscheidende Rolle. Ja, ich frage nach der beruflichen Situation, nach dem Einkommen und so weiter, aber mehr als 50 % macht für mich die Frage aus, ob ich bei dem jeweiligen Interessenten ein gutes Gefühl habe. Auch wenn man das teilweise vielleicht an halbwegs objektiven Gründen festmachen könnte, ist es eben am Ende doch nur ein Gefühl.

Sich ggf. unter den Vermietern über Nomaden austauschen?
Glaubst du, dass es jemals eine halbwegs belastbare Datenbasis über sämtliche Menschen geben wird, aus der du die Eignung als Mieter entnehmen kannst?

habt ihr noch Infos/ Ideen für mich.
Wenige konkrete. Wenn es tatsächlich bis zur Räumung geht, ist das ein ziemlich unglücklicher Extremfall. Das hilft dir halt herzlich wenig, wenn es dich trifft. In diese Kategorie würde auch der Hinweis fallen, dass der zeitliche Ablauf noch relativ günstig für dich war.

Das laufende Verfahren zum Abschluss bringen, Forderungen titulieren lassen, gelegentlich Vollstreckung versuchen, die Sache innerlich abhaken, neuer Anfang mit neuem Mieter - oder auch nicht.
 
  • Vermieterrechte Beitrag #3
terra1971

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Lob und Anerkennung für diese Ausführliche Antwort.

Das mit dem Einmietbetrug habe ich auch gelesen und Abgehakt ✅, da nicht Nachweisbar.

Dummerweise hat das Bauchgefühl meiner Partnerin und mir uns dermaßen enttäuscht 🙁

Ich kann nur jedem Raten die Kaution im voraus zu kassieren und erst dann den Schlüssel für die Wohnung auszugeben.

Ich hatte es mir vorgenommen und war zu gutgläubig und wollte ihn nicht extra in die Eifel fahren lassen, damit Sprit gespart wird 🤦‍♂️
Nun bin ich um eine Erfahrung reicher und werde nicht mehr von den Grundregeln abweichen.

Was ich jedem hier empfehle.

ng Jörg 🙏
 
  • Vermieterrechte Beitrag #4
dabescht

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ch kann nur jedem Raten die Kaution im voraus zu kassieren und erst dann den Schlüssel für die Wohnung auszugeben.

Und so macht das auch jeder halbwegs clevere Vermieter...

Bei so einem jungen Menschen/Student würde ich mir aber einen Titel besorgen und in ein paar Jahren mal bei ihm anklopfen ob da nicht was zu holen ist.
 
  • Vermieterrechte Beitrag #5
terra1971

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Der Kerl hat auf 2 Menschen einen soliden ehrlichen Eindruck gemacht.

Aber nun bin ich um eine Erfahrung reicher.

Zu der Mieterselbstauskunft.... so sehe ich das auch.

Und zu der Schuldenfreiheit bestätigen lassen.

Ich würde es meinem Mieter nicht unterschreiben nur damit ich ihn los bin. 🤷‍♂️

Aber wirklich traurig das solch einer zig Wohnungen nicht bezahlen kann und damit durch kommt.

Mit unter Vermietern austauschen, meinte ich, über Erfahrungen in Trier.
Ich hätte schonmal 3 Namen, denen ich keine Wohnung mehr anbieten würde.....

Danke für die Antworten

einen schönen Abend noch.

ng Jörg 🙏
 
  • Vermieterrechte Beitrag #6

RP63VWÜ

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Vorab:
Ich will hier nichts beschönigen!
Aber es geht um eine Studentenbude.
Man sollte davon ausgehen, dass die Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt wurde.
Heißt natürlich nicht viel, denn ein Studium kann man auch abbrechen (oder nach 10 Jahren noch nicht beendet haben).
Jedenfalls erachte ich die Chance als hoch, dass zukünftig ein Schuldtitel auch liquidiert werden kann.

Und durchaus gibt es da manch Ex-Studenten, die in der "wilden Zeit" Steine auf Polizisten geworfen hat,

und später

Bundesaußenminister geworden sind,
 
  • Vermieterrechte Beitrag #7
immodream

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Hallo terra 1971,
ich habe in den letzten 36 Jahren hunderte von neuen Mietern ausgesucht.
Zu 95 % ging es gut.Die anderen 5 % sind Mieter, die im Laufe des Mietverhältnisses Zahlungsschwierigkeiten bekommen haben, mehrfach bin ich an Menschen geraten, die schon bei der Anmietung den Vorsatz hatten, keine Miete zu zahlen.
Da hilft auch keine Schufaauskunft. Wenn der Mieter vorher immer seine Miete oder Schulden korrekt bezahlt hat und sich erst bei der Anmietung deiner Wohnung entschließt, diesmal keine Miete zu zahlen,kannst du dir Bescheinigungen vom Vormieter, Arbeitsverträge zeigen lassen.
Es nützt dir nichts.
Auch Anzeigen wegen Einmietbetrug sind bei meinen säumigen Mietern immer von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Einige schlechte Mieter habe ich mir durch die Sozialromantik meiner Frau aufschwatzen lassen.
Inzwischen gibt es bestimmte Bevölkerungsgruppen, an die ich grundsätzlich nicht mehr vermiete.
Das Vermieten ist ein knallhartes Geschäft, wie das Betreiben jeglicher Geschäftsmodelle.
Es nützt dir auch nichts, wenn du wie ich immer die Kaution grundsätzlich vor Schlüsselübergabe nimmst, wenn das die letzten Zahlungen des Mieters waren.
Die einzigste Konsequenz aus meinen Fehlvermietungen ist inzwischen, das ich bei echten Mietnomaden das beschleunigte Auszugsverfahren bevorzuge.
Auch genannt Methode " Baseballschläger " .
Ist aber nichts für Vermieter, die Nachts nicht schlafen können, nur weil sie dem säumigen Mieter die Möbel aus dem Fenster geworfen haben und ihn androhen, ihn gleich noch hinterher zu entsorgen.
Mahnbescheide und Räumungstitel habe ich einen ganzen Stapel im Schrank liegen.
Geld habe ich nie wieder von meinen säumigen Mietern gesehen.
Leider kann ich dir auch keine totsichere Methode zur perfekten Mieterauswahl nennen.
Grüße
Immodream
 
  • Vermieterrechte Beitrag #8
terra1971

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Bei einem vorherigen Mieter bin ich hin und habe ihn vor die Tür gesetzt und das Schloss getauscht und hatte Ruhe. Alles ohne Gewalt.
Wäre er zum Anwalt gegangen, hätte ich schlechte Karten gehabt.

Bei diesem war ich der Meinung, das er direkt mit einem Anwalt kommen würde und bin den Weg der Räumungsklage gegangen.

Kostet und zieht sich

Vielleicht gehe ich das nächste Mal etwas härter vor oder aber leg ihm 2000€ hin die er behalten kann, wenn er die wohnung räumt.
🤷‍♂️
Wenn ich sehe was unterm Strich, bei der Wohnungsvermietung hängen bleibt.... und was ein Nichtzahler anrichtet. traurig

übrigens ist aktuell kein Student drinn, sondern ein Typ der sich gut verkaufen kann Arbeitsvertrag in Luxemburg hatte und schon die 7. Wohnung nicht bezahlt. 😡, weil er mit dem Geld lieber lebt.... ✌️

einen schönen Abend noch 🙏
 
  • Vermieterrechte Beitrag #9
immodream

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Hallo terra1971,
bei unserem letzten Mietnomaden haben wir in der Sammlung der gelben Briefe ein Schreiben gefunden, das gegen ihn ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vorlag.
Da waren wir uns sehr sicher, das er keine Anzeige erstatten wird und wie die meisten Mietnomaden die wertvollsten Dinge mit nimmt und einfach auf nimmer wiedersehen verschwindet.
Und genauso ist es eingetreten.Alles entsorgt, nie wieder etwas von ihm gehört.
Vor über 20 Jahren bin ich auch noch den Weg über die Räumungsklage gegangen.
Hat mich 10 Monatsmieten und eine total verwüstete Wohnung gekostet.
Ich habe wie immer reichlich Fotos von der Wohnung gemacht.
Sah so aus wie in den Bericht von SAT oder RTL.
Damals habe ich noch die Möbel im Keller 3 Monate eingelagert und dann erst beim Sperrmüll entsorgt.
Und nach der Entsorgung hat er eine Anzeige gegen mich wegen Diebstahl erstattet.
Mein Anwalt hat damals die aussagekräftigen Fotos im DIN A 5 Format an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Und siehe da, Verfahren eingestellt.
Irgendwann habe ich den Mietnomaden zufällig in der Umgebung des Bahnhofs noch einmal angetroffen.
Mein Kommentar zu ihm " Solltest du dich meinem Haus noch einmal nähern , ich weis ja wo du wohnst ".
Danach nie wieder etwas von ihm gehört.
Grüße
Immodream
 
  • Vermieterrechte Beitrag #10
H.M.Murdoch

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Also ich ibin immer begeistert und fasziniert wie du lieber immodream, deine Erlebnisse aus der Vermietungspraxis schilderst. Man merkt dir an, dass du ein Mann der Praxis bist, der weiß was er tut. Durch deine Beiträge lernt man mehr als durch die gesamte verfügbare käufliche Literatur auf Amazon. Darf ich fragen wie alt du bist ?
Inzwischen gibt es bestimmte Bevölkerungsgruppen, an die ich grundsätzlich nicht mehr vermiete.
Welche Gruppe sind das deiner persönlichen Erfahrung nach? Ich glaube du erwähntest u.a. mal die Gruppe der alleinerziehenden Mütter. Aber es gibt bestimmt noch weitere?
Die einzigste Konsequenz aus meinen Fehlvermietungen ist inzwischen, das ich bei echten Mietnomaden das beschleunigte Auszugsverfahren bevorzuge.
Auch genannt Methode " Baseballschläger "
Das glaube ich dir und ist auch mein Eindruck, dass wenn man sich selbst an alle Regeln hält bei diesen Dre….sä…. man letztlich der Dumme ist und noch gutes Geld schlechtem hinterher wirft. Danke nochmal für deinen Mut und Ehrlichkeit dies hier auch so zu schreiben !!! Respekt
 
  • Vermieterrechte Beitrag #11
Goldhamster

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Hallo Terra,

schön, dass du dich hier angemeldet hast und berichtest.

Du darfst jetzt mit folgendem Szenario rechnen:
-Kurz vor dem Räumungstermin erhälst du den Schlüssel/Wohnung vom Mieter zurück. Müll wird zurückgelassen, wertlose Sachen auch.

Ganz wichtig: Jetzt wirklich auch die Frist abwarten - das Geschehene kannst du nicht mehr rückgängig machen. ABER: Pass blos auf, dass er nicht noch Schäden an der Wohnung anrichtet.

Vorschlag: Hat er ein Auto? Dort vielleicht einen GPS - Sender anbringen. Mal sehen, wo er danach hinzieht. Dann hast DU die Möglichkeit evt. dort mal vorbeizuschauen. Nicht so wie von @immodream beschrieben - das geht auch anders. Fantasie anschalten.


Sprichst du noch mit dem Mieter? Rufst du ihn noch regelmäßig an oder geht er nicht mehr an sein Telefon?


Goldi
 
  • Vermieterrechte Beitrag #12
terra1971

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Guten Tag
Die Antworten bekräftigen mich, das nächste Mal keinen Anwalt zu beauftragen.

Aktuell hat der Mieter wohl kein Telefon.
Kontakt über seine Mutter.
Am 12.4. ist Termin mit dem Vollstreckungsbeamten. Berliner Räumung wird durchgeführt. Ich werde Bilder machen und klären, wie lange ich was aufbewahren muss. Und wann ich was verkaufen oder entsorgen kann / darf.
Er besitzt kein Auto, eigentlich nur seine Bett und ne Sitzgruppe.

Lieber bleibt die Wohnung noch 4 Wochen leer stehen. Aber ich kann dann endlich Besichtigungen durchführen.

Und nochmals der Hinweis, ich habe aktuell 3 Namen (Raum Trier) an die ich nicht mehr vermieten würde.

Ein schönes Wochenende
 
  • Vermieterrechte Beitrag #13

FMBerlin

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Vielleicht gehe ich das nächste Mal etwas härter vor oder aber leg ihm 2000€ hin die er behalten kann, wenn er die wohnung räumt.
... die er nur und erst erhält, nachdem er die Wohnung geräumt zurückgegeben hat - sonst behät er die 2000 € ohne die Wohnung zu räumen.
 
  • Vermieterrechte Beitrag #14
terra1971

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Das wäre der Plan..... ✌️
 
  • Vermieterrechte Beitrag #15

Ferdl

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Man sollte bedenken, für ein Vorgehen a la @immodream braucht man nicht nur ein gewisses Maß an Dominanz, sondern auch an Menschenkenntnis, so man diese frühzeitig anwendet, wird einem meist der Ärger mit Zahlungsunwilligen Mietern erspart bleiben, so dass man gar nicht erst in die Verlegenheit kommt, zu Glauben, Dominanz zeigen zu müssen.
 
  • Vermieterrechte Beitrag #16
immodream

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Gut geschrieben Ferdl,
ich bin ja keine Vermieter, der die arbeitslos gewordene Alleinerziehende , einem Mieter dessen Betrieb insolvent geworden ist oder einen Mieter, der krankheitsbedingt seine Arbeit verloren hat , vor die Tür setzt.
Die harten Methoden wende ich natürlich nur bei den " Drecks.... " an, die mit Vorsatz und in voller Absicht die Miete nicht zahlen wollen.
Die zuerst genannten Mietergruppen bekommen meine Hilfe angeboten. Wenn Hartz4/ Bürgergeld ,Arbeitslosengeld ausgezahlt wird oder eine neue Arbeitsstelle gefunden wird , können die selbstverständlich ihre Mietschulden in Raten bezahlen.
Grüße
Immodream
 
  • Vermieterrechte Beitrag #17
terra1971

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Einen schönen guten Abend,

ich nochmals.

Der Mieter hat dann einen Tag vor Vollstreckungstermin den Schlüssel unter die Fußmatte gelegt und mir bescheid gegeben, dass die Wohnung geräumt ist.
Für den Termin hatte er keine Zeit.
Die Wohnung war soweit ok.
1 kompletter Satz Schlüssel fehlt noch, Super.

Aber ich habe die Wohnung wieder, Türschloss getauscht und aktuell auf Mietersuche.

Der Anwalt, wie auch der Vollstreckungsbeamte meinen, ich solle dem schlechten kein gutes Geld hinterher werfen.
Aktuell wäre er nirgends gemeldet und es würde eh nichts bringen, einen Zivilprozess zu führen.

ABER es kann doch nicht sein, das dieser Typ nun den nächsten Vermieter prellt und ggf. in den Ruin treibt.
Es kann doch nicht sein, das dies niemand interessiert!

Hat noch jemand einen Ratschlag, wie der nette Herr doch bestraft wird.

von den 13 Monaten sind ca. 4,5 Monate bezahlt. Das heißt Einmietbetrug fällt weg.

einen schönen Abend noch 🙏
 
  • Vermieterrechte Beitrag #18
Andres

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Hat noch jemand einen Ratschlag, wie der nette Herr doch bestraft wird.
Oben bereits geschrieben:
Forderungen titulieren lassen, gelegentlich Vollstreckung versuchen
Dem vorgeschaltet wird hier noch etwas Wartezeit auf die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes, den man beim örtlichen Einwohnermeldeamt in Erfahrung bringen kann. Das geht alles auch komplett ohne Anwalt, wenn man denn möchte. Solange einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen wird, fallen hier nur geringe Kosten an.

Es kann doch nicht sein
Ich erlebe selten, dass nach diesem Satzanfang noch etwas kommt, dem ich zustimmen kann oder will. Nein, im Großen und Ganzen interessiert sich niemand dafür, wenn man mit einer unternehmerischen Betätigung ins Klo greift.
 
  • Vermieterrechte Beitrag #19
dabescht

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Nur weil 4,5 Monate gezahlt wurden, ist 263StGB nicht automatisch ausgeschlossen.

Hat der Mieter, bevor du dich für ihn entschieden hast, über sein Einkommen oder seine Erwerbstätigkeit getäuscht? Falsche Angaben auf der Selbstauskunft gemacht?

Hat er am Anfang gezahlt oder wars von Anfang an unregelmäßig?
Hat er die Kaution geleistet?
 
  • Vermieterrechte Beitrag #20
immodream

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Hallo terra1971,
ich bin auch schon mal auf Einmietbetrüger reingefallen, die schon mehrere Vermieter vor mir betrogen haben.
Also hab ich naiv gedacht, das ich der Welt einen gefallen tue, wenn ich Anzeige wegen Einmietbetrug erstatte.
An einem Samstag haben dann meine Frau und ich ca. 2 Std. bei der Kripo verbracht.
Die damals zuständige junge Beamtin hat uns zuerst gar nicht verstanden, warum wir Anzeige erstatten wollten.
Mühsehlig kämpfte sie sich nach mehreren Telefonaten durch das ihr unbekannte Computerprogramm.
Diese Aktion hat uns mit An- und Abfahrt ca. 3,5 Stunden gekostet.
Ergebnis: Verfahren nach 6 Wochen eingestellt.
Es lohnt sich also nicht , sich über die nicht gezahlte Miete zu ärgern.
Ist einfach unternehmerisches Risiko.
Augen zu, Wohnung vermietfähig herstellen und hoffen, das der nächste Mieter ein besser Mieter wird.
Um immer an den Spruch meines Anwalts denken: Man wirft schlechtem Geld nicht noch gutes Geld hinterher .
Grüße
Immodream

PS;.Selbst wenn die Schufauskunft einwandfrei ist, Verdienstbescheinigungen vorliegen und der zukünftige Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrages in Arbeit ist, schützt dich das nicht davor, das der Mieter sich irgendwann dazu entschließt, einfach nicht mehr arbeiten zu gehen, weil man sich damit den ganzen Tag versaut.
 
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