Zunächst: Ich kann dich gut verstehen, viele andere hier im Forum auch. Vor allem dieses hier:
Der Mieter hat mich viel Lebenszeit gekostet, welche ich nicht mehr zurück bekomme
Ja, ich weiß. Nur ist es leider so: Vermieten ist ein Geschäft, und zwar keines für Sozialromantiker. "Spiegel der Gesellschaft" ist so ein typischer Begriff, der hier passt. Du hast als Vermieter mit allen möglichen Menschen zu tun, auch mit solchen, mit denen man persönlich keinen Umgang haben möchte oder von denen man sich spätestens nach bestimmten Vorfällen fernhalten würde.
Entweder bekommt man das so im Kopf sortiert, dass man damit zurecht kommt, oder man hört mit dem Vermieten auf. Es
muss nicht immer so laufen, wie du es erlebt hast, aber es
könnte gelegentlich so laufen. Dass du beim nächsten Zahlungsausfall vielleicht schon besser weißt, was du zu tun hast, ist für einige ein schwacher Trost - auch wenn es stimmt.
Je mehr ich google, desto fassungsloser bin ich über die Rechte des Vermieters und darüber, dass Mietnomaden straffrei bzw. nicht vorbestraft sind.
Hab ich was übersehen?
Nein. Alleine wegen der Nichterfüllung einer zivilrechtlichen Verpflichtung geht niemand in den Knast. Historischer Abriss:
de.wikipedia.org
Strafbar macht man sich erst, wenn man vorsätzlich einen Vertrag eingeht, dessen finanzielle (oder andere materielle) Verpflichtungen man nicht erfüllen möchte oder auch wissentlich nicht erfüllen kann. Das wäre dann Betrug, diese spezielle Variante nennt man gerne auch "Eingehungsbetrug".
Wenn wir nun schon bei Begrifflichkeiten sind: Das Wort "Mietnomade" wird inflationär gebraucht. Eigentlich meint der Begriff nicht, dass jemand seine Miete nicht zahlt, sondern die gerade geschilderte betrügerische Absicht in Verbindung mit der wiederholten Anmietung unter solchen Umständen.
Bleibt dem Vermieter einzig, die Mieter besser auszusuchen.
Es ist nicht die einzige Maßnahme, aber die Mieterauswahl ist mit weitem Abstand die beste Gelegenheit. Du merkst das in deiner aktuellen Situation: Auch wenn die Dinge rechtlich mehr oder weniger klar liegen, ist für die Besitzeinweisung ein umfängliches Verfahren notwendig. Solange noch nicht einmal ein Vertrag geschlossen ist, kann der Vermieter in sehr weiten Grenzen tun und lassen, was er will. Vor allem hat er die Freiheit, ohne Angabe von Gründen einfach nur "nein" zu sagen.
Arbeitsvertrag länger als ein Jahr
Bei einem Studenten ist das weitgehend sinnlos und auch sonst halte ich davon nichts. Was sagt der Arbeitsvertrag aus? Dass (bestenfalls) in den letzten 12 Monaten ein Gehalt geflossen ist. Das nützt dir aber herzlich wenig. Für dich wäre interessant, ob auch zukünftig ein Gehalt fließt, ob man davon die Miete bezahlen kann und ob der Mieter das auch widerstandslos tun wird. Den Zahn kann ich dir gleich ziehen: Einen solchen "Nachweis" gibt es nicht.
Neben der Aussagekraft ist das zweite wichtige Kriterium für mich die Nachprüfbarkeit. Mir sind schon gefälschte Gehaltsabrechnungen vorgelegt worden. Woher erfahre ich also, ob (in diesem Fall) der vorgelegte Arbeitsvertrag so tatsächlich besteht? Ungekündigt? Klar, ich kann beim Arbeitgeber nachfragen. Vielleicht führt das auch zu Auskünften (Plaudertasche ...), aber im Prinzip bringen die sich selbst in Schwierigkeiten, wenn sie etwas sagen, also machen sie das eher selten.
Ich mache das. Auch hier wieder die zwei Kriterien:
- Selbstverständlich kann auch die Schufa nur die Vergangenheit bewerten. Wenn jemand zukünftig abrutscht und bisher unauffällig war, dann weiß die Schufa davon genau so wenig, wie der Rest der Menschheit. Man kann den Leuten eben nicht in den Kopf schauen. Trotzdem fallen an diesem Punkt immer wieder Interessenten auf, die ganz offensichtlich einen problematischen Umgang mit Geld haben.
- Damit die Auskunft nachprüfbar ist, lässt man sie sich nicht vom Mieter vorlegen (die Vorlage dieser vollständigen Auskunft zu allen erfassten Daten ist sowieso unzulässig), sondern bezieht die Infos direkt von der Schufa. Gibt verschiedene Stellen, die dir das als Privatvermieter anbieten, rein beispielhaft wären immoscout und Haus & Grund genannt. Die Zustimmung des Mieters ist erforderlich.
Schuldenfreiheit vom Vormieter bestätigen lassen
Du meinst den Vorvermieter? Also, Gedankenexperiment: Wenn dein Mieter im letzten Oktober zu dir gekommen wäre und gesagt hätte, dass er in einer Woche weg ist, wenn du ihm bestätigst, dass er immer seine Miete gezahlt hat, was machst du dann? Oder von mir aus auch so: Wenn 100 Vermieter in diese Situation kommen, wie viele werden den Wisch unterschreiben?
Wenn deine Zielgruppe junge Menschen sind (Studenten, Azubis, ...), könnte der "Vorvermieter" auch ganz einfach Papa sein. Dann ist die Sache noch viel unsinniger.
Das ist kein Nachweis für irgendetwas. Die Selbstauskunft verfolgt zwei Ziele:
- Sie strukturiert die Mietersuche. Wenn sich jemand bei dir meldet, füllt er so ein Ding aus. Du hast die wesentlichen Informationen und kannst ungeeignete Kandidaten sofort aussortieren, z.B. wenn das Einkommen überhaupt nicht zur Miete passt oder auf 20 m² mit vier Personen gehaust werden soll. Das mag praktisch sein, wenn man eine große Zahl an Interessenten hat.
- Sie kann später die Grundlage für eine Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung sein, wenn also z.B. später bekannt wird, dass der Mieter bei seinen Einkommensverhältnissen gelogen hat, kann man den Vertrag deshalb anfechten (effektiv kündigen, auch wenn es juristisch Unterschiede gibt). So vorteilhaft das klingen mag: Wenn es dazu kommt, ist das Kind bereits weitgehend in den Brunnen gefallen, also sollte man keine übertriebenen Hoffnungen auf die Wirkung der Selbstauskunft haben.
Den zukünftigen Mieter auf einen Kaffee besuchen
Ob man es nun so oder nur so ähnlich macht: Das Bauchgefühl spielt für mich die entscheidende Rolle. Ja, ich frage nach der beruflichen Situation, nach dem Einkommen und so weiter, aber mehr als 50 % macht für mich die Frage aus, ob ich bei dem jeweiligen Interessenten ein gutes Gefühl habe. Auch wenn man das teilweise vielleicht an halbwegs objektiven Gründen festmachen könnte, ist es eben am Ende doch nur ein Gefühl.
Sich ggf. unter den Vermietern über Nomaden austauschen?
Glaubst du, dass es jemals eine halbwegs belastbare Datenbasis über sämtliche Menschen geben wird, aus der du die Eignung als Mieter entnehmen kannst?
habt ihr noch Infos/ Ideen für mich.
Wenige konkrete. Wenn es tatsächlich bis zur Räumung geht, ist das ein ziemlich unglücklicher Extremfall. Das hilft dir halt herzlich wenig, wenn es dich trifft. In diese Kategorie würde auch der Hinweis fallen, dass der zeitliche Ablauf noch relativ günstig für dich war.
Das laufende Verfahren zum Abschluss bringen, Forderungen titulieren lassen, gelegentlich Vollstreckung versuchen, die Sache innerlich abhaken, neuer Anfang mit neuem Mieter - oder auch nicht.