reinhold
Hallo zusammen, hier die Frage eines Forum-Neulings, SUCHE half mir nicht weiter:
Wir (mein Vater) möchte zwei Mietwohnungen Bj.1996 an uns Kinder vermieten.
Die WE waren vorher fremdvermietet und sind in diesem Zeitraum kpl. nagelneu renoviert, also kein großer zukünftiger Instandhaltungsaufwand zu erwarten.
Gilt bei Familienangehörigen auch die Regel mit den min. 56% der ortsüblichemn MIete oder gibt es eine Möglichkeit mietfrei zu überlassen und dafür auf den Abzug von Werbungskosten zu verzichten?
Welchen Spielraum hat man gegeüber dem Finanzamt, ein Proforma-Mietvertrag ist obligatorisch.
Danke für Euere Tipps,
Gruß
Reinhold
Wir (mein Vater) möchte zwei Mietwohnungen Bj.1996 an uns Kinder vermieten.
Die WE waren vorher fremdvermietet und sind in diesem Zeitraum kpl. nagelneu renoviert, also kein großer zukünftiger Instandhaltungsaufwand zu erwarten.
Gilt bei Familienangehörigen auch die Regel mit den min. 56% der ortsüblichemn MIete oder gibt es eine Möglichkeit mietfrei zu überlassen und dafür auf den Abzug von Werbungskosten zu verzichten?
Welchen Spielraum hat man gegeüber dem Finanzamt, ein Proforma-Mietvertrag ist obligatorisch.
Danke für Euere Tipps,
Gruß
Reinhold